Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

 
 

Geboren wird Auguste Karoline Schneider am 6. Januar 1891 in Bad Kreuznach als Tochter des Weinhändlers Martin Scherhag und seiner Frau Elise. Zu Hause sind es fünf Kinder, neben Auguste drei Schwestern und ein Bruder. 1917 heiratet Auguste, ihr Mann stirbt nach kurzer Ehe, die kinderlos bleibt. Auguste kehrt ins Elternhaus zurück.

1933 Seit einiger Zeit wendet sie sich den Ernsten Bibelforschern zu, wie die Zeugen Jehovas damals noch heißen. Sie besucht deren Versammlungen und tritt aus der Kirche aus.

9. Mai 1934 Nach dem Verbot der Zeugen Jehovas wird sie, weil sie als Zeugin Jehovas weiter aktiv ist, zu einer Geldstrafe verurteilt.

11. Februar 1937 Weitere Aktivitäten sind für das in Koblenz tagende Sondergericht Köln Grund genug, sie zu fünf Monaten Gefängnis zu verurteilen. Sie bekennt:
Ich habe Jehova ein Gelübde gegeben, treu zu bleiben bis zu meinem Tod.

5. Mai 1937 Auguste tritt die Strafe nicht an, sondern taucht unter. Daraufhin ergehen gegen sie Haftbefehle. Mitte August 1937 wird sie sogar steckbrieflich gesucht.
Unterdessen ist Auguste als neu bestellte Bezirksdienstleiterin der Zeugen Jehovas für den Bezirk Pfalz-Baden unermüdlich aktiv.

8. September 1937 Ein Treffen mit einem anderen Dienstleiter der Zeugen Jehovas in Bingerbrück wird
verraten. Sie wird verhaftet, zur Gestapo nach Koblenz gebracht und verhört.

29. November 1937 Das in Koblenz tagende Sondergericht Köln verurteilt sie wegen Tätigkeit für die Zeugen Jehovas zu zwei Jahren Gefängnis. Im Urteil heißt es u.a.:
Wenn die Angeklagte Schneider auch im Übrigen, wovon das Gericht ausgeht, eine anständige Frau sein mag, so muss doch im Hinblick auf ihre Unbelehrbarkeit und ihre Hartnäckigkeit eine empfindliche Gefängnisstrafe Platz greifen.


7. Februar 1938 Die fünfmonatige Gefängnisstrafe ist vollständig verbüßt. Im unmittelbaren Anschluss daran verbüßt sie dann noch die zweijährige Gefängnisstrafe.

8. Februar 1940 Nach vollständiger Strafverbüßung kommt Auguste nicht frei, sondern wird aufgrund eines Erlasses des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) in Berlin unmittelbar aus der Strafhaft in „Schutzhaft überführt“.

1. März 1940 Sie kommt mit dem Transport ins Frauen-KZ Ravensbrück, erhält die Häftlingsnummer 2870 und – weil sie Zeugin Jehovas ist - den „lila Winkel“. Damit ist sie besonderen Schikanen ausgesetzt.

Frühjahr 1942 Mit 998 Mithäftlingen geht Auguste „auf Transport“ nach Auschwitz, um dort das Konzentrationslager aufzubauen.

Herbst 1944 Als das KZ Auschwitz nach und nach „aufgelöst“ wird, wird sie ins KZ Groß-Rosen verschleppt, dann ins KZ Mauthausen und weiter ins KZ Bergen-Belsen. Die letzte Station ihres Leidensweges ist das KZ Mittelbau-Dora.

Nach der Befreiung kehrt Auguste nach Bad Kreuznach zurück. Sie ist von der KZ-Haft gezeichnet (ihr ganzer Körper ist voller Wasser), kann aber alsbald genesen. Ihr Elternhaus wird wieder ihr Lebensmittelpunkt. Auguste Schneider ist als Leiterin einer Bibelstudiumgruppe erneut für ihren Glauben und die Zeugen Jehovas aktiv. Im Alter von 84 Jahren stirbt Auguste Schneider am 10. Juni 1975 in Bad Kreuznach.