Johanna Müller wird am 21. August 1887 in Reffat/Belgien geboren. 1914 heiratet sie ihren Ehemann Otto. Aus der Ehe gehen vier Kinder hervor. Seit etwa 1927 ist sie Ernste Bibelforscherin, wie die Zeugen Jehovas damals noch heißen. Ihr Ehemann Otto ist ebenfalls Zeuge Jehovas. Seit Jahren lebt die Familie in Idar-Oberstein. Die Eheleute sind aktive Zeugen Jehovas und bleiben das auch nach der „Machtergreifung“ und nach dem Verbot der Zeugen Jehovas im Jahr 1933.
1937 Seit längerem beobachten örtliche Funktionäre von Partei und Staat, dass sich Johanna abseits hält. Im Februar 1937 wird sie vom örtlichen „Blockwalter“ der NSDAP zu Aktivitäten für die NSDAP, u.a. zum Beitritt zur Nationalsozialistischen Volksfürsorge (NSV), aufgefordert. Sie lehnt das mit dem Hinweis darauf, dass sie Zeugin Jehovas sei, ab. Auf Vorhalt, damit stelle sie sich außerhalb der Volksgemeinschaft, erwidert sie:
Das ist mir recht, ich habe an nationalsozialistischen Organisationen kein Interesse.
So zurückgewiesen denunziert der „Blockwalter“ Johanna und ihren Mann.
11. Mai 1937 Als die Gestapo bei der Vernehmung von Johanna und ihrem Ehemann Ende April 1937 nicht viel weiter kommt, ergeht gegen sie Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr. Sie werden zunächst im Gefängnis in Idar-Oberstein inhaftiert und dann nach Koblenz überführt. Auch bei den Vernehmungen der Gestapo in Koblenz bleiben beide standhaft. Johanna gibt zu Protokoll:
Ich kenne eine größere Anzahl Bibelforscher in Idar-Oberstein, nenne jedoch deren Namen nicht, denn ich bin kein Judas und auch kein Verräter.
20. Juli 1937 Mit Urteil des Sondergerichts Köln, das in Koblenz tagt, wird Johanna (wie ihr Ehemann) wegen Betätigung für die Ernsten Bibelforscher (IBV) zu einer 6-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Strafschärfend wird berücksichtigt, dass sie noch lange nach dem Verbot der IBV und den ihnen bekannt gewordenen Bestrafungen anderer Anhänger der Zeugen Jehovas ihr staatsfeindliches Treiben fortgesetzt haben.
Da die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wird, endet die Strafhaft von Johanna und ihrem Mann am 10. November 1937.
10. November 1937 Schon vor Haftende hat sich die Gestapo über Johanna (und ihren Ehemann) informiert. Sie verhindert ihre Freilassung. Stattdessen werden beide in „Schutzhaft“ genommen und kommen ins Polizeigefängnis von Koblenz.
Ende November 1937 Nach zwei Wochen gehen beide aus dem Polizeigefängnis auf Transport. Johannas Ehemann Otto wird ins KZ Buchenwald verschleppt.
Johanna kommt zunächst ins KZ Moringen.
Von Moringen aus bringt man Johanna Müller weiter ins KZ Lichtenburg und von dort ins Frauen-KZ Ravensbrück. In Ravensbrück erhält sie den „lila Winkel“ und die Haftnummer 337. Das lässt darauf schließen, dass sie bereits im Frühsommer 1939 im KZ Ravensbrück interniert wird.
Johanna Müller überlebt die KZ-Haft. Sie bleibt auch nach ihrer Rückkehr Zeugin Jehovas und stirbt dann in Jahr 1976.