Februar 1933 Nach der so genannten Machtergreifung Hitlers und seiner Nazis am 30. Januar 1933 werden Guske und die „Eiserne Front“ von den Nazis stark behindert.
7. März 1933 Zwei Tage nach der von den Nazis gewonnenen Reichstagswahl am 5. März wird Guske seines Amtes als Vizepräsident der Rheinprovinz enthoben. Zugleich wird er verhaftet und in „Schutzhaft“, später in Untersuchungshaft genommen. Man wirft Guske vor, für eine angebliche Überteuerung der Siedlungsbauten in Bad Dürrenberg und des Neubaus des Kreishauses in Merseburg verantwortlich zu sein und dadurch eine Untreue begangen zu haben.
18. Mai 1933 Wilhelm Guske wird unter der Auflage, sich jeden 2. Tag in Berlin polizeilich zu melden, aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Auflage erfüllt er penibel. Das Strafverfahren gegen Guske zieht sich hin. Während des Verfahrens ist er erneut in Untersuchungshaft.
18. / 19. Februar 1936 In dem Strafprozess findet vor dem Landgericht Erfurt inzwischen die dritte Verhandlung statt. Als Zeuge ist u.a. Prof. Dr. Walter Gropius aus London geladen. Im selben Jahr wird Guske wegen Untreue verurteilt. Jahrelang ist er erwerbslos.
1938 Schließlich gelingt es ihm doch, bei einer Berliner Firma als Syndikus beschäftigt zu werden.
1940 Das einzige Kind Wilhelm Guskes, Heinz Ulrich, fällt als Soldat im II. Weltkrieg.
Nach der Befreiung ist Dr. Wilhelm Guske wieder politisch aktiv. Bald wird er Syndikus des Landkreises Bernau. Nach dem plötzlichen Tod des Koblenzer Oberbürgermeisters Wilhelm Kurth gewinnt man Guske als dessen Nachfolger. Am 1. Juni 1946 nimmt er seine Tätigkeit in Koblenz auf. Noch im selben Monat stimmt der französische Gouverneur der Ernennung zu. Am 4. Juli 1946 wird Dr. Wilhelm Guske vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz Wilhelm Boden offiziell als neuer Oberbürgermeister von Koblenz eingeführt. Aus den ersten freien Kommunalwahlen am 15. September 1946 geht die CDP (später: CDU) als klarer Sieger hervor. Dem bisherigen Bürgermeister Josef Schnorbach (CDP) muss Guske im Oktober 1946 seinen Platz räumen. Guske wechselt in das Bundesland Hessen und wird Ministerialrat im Ministerium für politische Befreiung. 1948 tritt er in den Ruhestand. Dr. Wilhelm Guske stirbt am 5. Juni 1957.
Geboren wird Wilhelm Guske am 25. November 1880 als Sohn des Fabrikarbeiters Karl Guske. Nach der Volksschule ist er ebenfalls Fabrikarbeiter. Anschließend wird er Soldat und dann ab 1911 Militäranwärter und Stadtsekretär im Dienst der Stadt Essen. 1912 heiratet er seine Frau Friedel, geb. Jaenisch, im folgenden Jahr kommt das einzige Kind, der Sohn Heinz Ulrich, zur Welt. Bei Ausbruch des I. Weltkrieges wird Guske erneut Soldat. Nach schweren Verwundungen wird er 1917 entlassen. Während seiner Lazarettaufenthalte bildet er sich im Selbststudium fort und legt 1919 sein Abitur ab. Im gleichen Jahr wählt man ihn – inzwischen ist er SPD-Mitglied geworden – zum Bürgermeister eines Stadtteils von Berlin. 1921 wird Guske Landrat im Kreis Neu-Stettin, im nächsten Jahr Landrat in Merseburg/Saale. Durch Selbststudium bereitet er sich auf das 1. jur. Staatsexamen vor, schreibt sich 1924 für das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Halle/Saale ein und legt 1925 die 1. jur. Staatsprüfung ab. Noch Landrat in Merseburg wird er 1928 an der Universität Halle zum Dr. jur. promoviert. Im gleichen Jahr wird er Geschäftsführer der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft in Bad Dürrenberg. Dort errichtet der Architekt Alexander Klein eine Siedlung im Stil des Bauhauses. 1930 ernennt man Guske zum Vizepräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz. Er wird Vorsitzender der „Eisernen Front“ in Koblenz. Nach dem sog. Preußenschlag am 20. Juli 1932, bei dem der Reichskanzler von Papen die amtierende preußische Regierung entmachtet und dann viele demokratisch gesinnte hohe Beamte entlässt, wird Guske am 4. Oktober 1932 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.