Foto: Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Karl Sack wird als zweites Kind des evangelischen Pfarrers Hermann Sack und dessen Ehefrau Anna 1896 in dem damals noch selbständigen Bosenheim bei Bad Kreuznach geboren. Nach dem Abitur und dem Beginn des Jurastudiums meldet er sich als Kriegsfreiwilliger. Fünfmal verwundet wird er aus dem Militärdienst entlassen.
Sack setzt sein Studium fort, ist Burschenschaftler und findet sein Lebensmotto: „Gott – Ehre – Vaterland“. Beide juristische Staatsexamina besteht er mit dem Prädikat „gut“, ist 1923 Amtsrichter in Ober-Ingelheim und 1930 Landgerichtsrat in Mainz. Seit 1927 ist er Mitglied der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP).
1934 Karl Sack orientiert sich um und wechselt von der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die zum 1. Januar 1934 wieder eingerichtete Militärgerichtsbarkeit.
1935 Er wird planmäßig zum Kriegsgerichtsrat ernannt.
Januar 1936 Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (1935) und zunehmendem Bedarf an Richtern wird Karl Sack zum Oberkriegsgerichtsrat befördert. Einige Monate später wird er in das Reichskriegsministerium zur Erprobung kommandiert.
Januar 1937 Sack leistet im Ministerium Vorarbeiten für die verschärften Verfahrensregeln in einem künftigen Krieg. Seine Arbeit wird mit der Ernennung zum Ministerialrat anerkannt.
Januar 1938 Nach Bewährung wird er zum Richter am höchsten Militärgericht, dem Reichskriegsgericht, befördert. Zur gleichen Zeit kommt es zur sog. Fritsch-Affäre. In dem militärischen Untersuchungsverfahren gegen den Oberbefehlshaber des Heeres Generaloberst Werner Freiherr von Fritsch ist Sack Protokollführer. Der Untersuchungsführer und Sack ermitteln zugunsten von Fritsch. Ein militärisches Ehrengericht spricht Fritsch daraufhin frei.
November 1939 Auf eigenen Wunsch wechselt Sack als Rechtsberater zur Heeresgruppe Rundstedt hinzu. General von Rundstedt hat nach dem erfolgreichen Polenfeldzug seine Heeresgruppe an die deutsche Westgrenze verlegt.
10. Mai 1940 Die Truppen Rundstedts sind maßgeblich an dem sog. Westfeldzug beteiligt, an der Besetzung der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs sowie an der militärischen Niederlage Frankreichs.
August 1941 Als Rundstedt für den Überfall auf die Sowjetunion an die Ostfront versetzt wird, kehrt Sack als Gruppenleiter der Wehrmachtsrechtsabteilung nach Berlin zurück.
1942 Ein Jahr später wird Karl Sack Chef der Heeresrechtsabteilung im Oberkommando des Heeres (OKH), einer Abteilung des Allgemeinen Heeresamtes (AHA). Zum AHA gehört auch das Amt Ausland-Abwehr mit dessen Chef Admiral Canaris, Oberst Hans Oster, Hans von Dohnanyi u.a. Sack hält zu diesen Verschwörern Kontakt und setzt sich insbesondere für den inzwischen verhafteten Dohnanyi ein. Sack wird zum Ministerialdirektor befördert und ist „Chefrichter des Heeres“.
Mai 1944 Sacks letzte Dienstbezeichnung ist „Generalstabsrichter“, im Rang eines Generalleutnants. Er leitet das gesamte Heeresjustizwesen und verficht eine harte Linie.
Ende Juni 1944 Auf Bitten Stauffenbergs besucht Sack einen verhafteten Oberst, um zu erfahren, was dieser über dessen Kontakte zu Goerdeler ausgesagt hat.
8. September 1944 Drei Wochen nach der Verhaftung Goerdelers wird auch Sack inhaftiert. Ein konkreter Anlass dafür ist nicht bekannt. Die Ermittlungen ergeben, dass Sacks Name auf einer vorläufigen Kabinettsliste der Verschwörer vom 20. Juli 1944 als Reichsjustizminister erscheint. Eine Anklage wie auch ein Hochverratsverfahren gegen Sack und andere inzwischen verhaftete Angehörige des Amtes Abwehr unterbleiben auf Weisung Hitlers.
Anfang Februar 1945 Sack, Canaris, Oster u.a. werden in das Konzentrationslager Flossenbürg verschleppt.
8. April 1945 Ein Standgericht verurteilt sie zum Tode.
9. April 1945 Karl Sack und die anderen zum Tode Verurteilten werden im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet.