Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Alfons Brands

 

Lesen Sie HIER die Karteikarte der Gestapo Koblenz von Alfons Brands

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des Fördervereins Mahnmal Koblenz


Ansprache von Dechant Alfons Brands bei der Eucharistiefeier am 3. Mai 1970 in Maria Laach

Als der Herr den Aposteln das Geheimnis seiner Liebe anvertraute, sagte er:      
„Mit Sehnsucht habe ich danach verlangt, dieses Mahl mit Euch zu halten.“ Ein Wort des Herrn, das auch in diese Stunde passt, auf unsere lieben priesterlichen Freunde und auf mich.

Es ist lange her, seit wir gemeinsam Sonntag für Sonntag in der Kapelle des Elisabeth-Krankenhauses Eucharistie gefeiert haben. Dass wir es heute noch einmal tun dürfen, dafür sind wir dankbar. Das Evangelium des heutigen Sonntags, des Tages unseres Wiedersehens (Joh. 15, 9 – 17) ist wie geschaffen, das zentrale Anliegen unseres Christseins, das einzige Zeichen, an dem man den Christen erkennt, uns wieder nahe zu bringen.

Ein weiser Hindu hat einmal gesagt, dass die Christen bisher nur die Hälfte ihres Glaubens verstanden hätten. Sie hätten verstanden, dass Gott und Christus das Gleiche seien, aber sie hätten nicht begriffen, dass Gott und Mensch das Gleiche seien. Seit wann sind sie das Gleiche? Seit Gott Mensch geworden ist. Seither ist das Gebot der Gottesliebe  g l e i c h  dem Gebot der Nächstenliebe. Gott ist im Menschen zu finden, und wir suchen ihn vornehmlich in den Wolken. Wir haben Christus evakuiert, in den Himmel geschickt. Er ist wieder nach oben in den Wolken verschwunden...

In Christus hat sich Gott in dieser Welt gegenwärtig gemacht. Er ist gleichsam die Ikone, durch die ich den Vater erkenne. „Wer mich sieht, sieht den Vater.“

Jahrhundertelang ist das Geschick Jesu in der Kirche so erzählt worden, dass seine Füße kaum die Erde berührten. Sein Geschick aber war ein ganz anderes. Er wurde in einer Notunterkunft auf einem Bündel Stroh geboren. Die ersten, die sich für ihn interessierten, waren Hirten, die Proletarier der damaligen Zeit. Bald nach seiner Geburt muss er mit seiner Familie in die Emigration. Seine Kindheit und Jugend waren ohne Glanz. Sein erstes Auftreten in seiner Vaterstadt endet mit einem Fiasko. Man treibt ihn aus der Stadt und will ihn töten. Er predigt den Armen, die es mit Gott schwer und von der Theologie nur wenig Ahnung haben. Er hält es mit den Deklassierten und setzt sich mit ihnen an einen Tisch. Seine eigenen Verwandten erklären ihn für verrückt, das hieß damals soviel als vom Teufel besessen. Mit den kirchlichen und politischen Behörden gerät er in Konflikt. Sie wollen ihn in bewährter Zusammenarbeit liquidieren. Einer aus seinem engsten Anhängerkreis denunziert ihn, die übrigen fliehen. Völlig verlassen geht er an den Galgen. Er hängt am Kreuze zwischen zwei Verbrechern und stirbt mit den Worten: „Mein Gott...!“

Diese Geschichte hört sich an wie das Schicksal eines der vielen Verfolgten in unserem Jahrhundert, wie die Biografie eines Juden unter Hitler. Aber eben über diese Geschichte setzt die Bibel die Überschrift: Seht da, euer Gott, das heißt diese Geschichte ist die Selbstinterpretation Gottes. In dem Geschick Jesu hat Gott sich selbst ausgelegt und sagt: „So bin ich.“ Damit hat er sich als Liebe in dieser Welt evident gemacht.

In dieser Stunde feiern wir gemeinsam Eucharistie. Sie ist das Geheimnis seiner Liebe, die Gegenwärtigsetzung seines Todes. „Da er die Seinen, die in der Welt waren, liebte, liebte er sie bis ans Ende.“...

Die Pfarrgemeinde, in der auch nur alle Kirchgänger es mit dem Gebot der Liebe ernst nähmen, wäre der berühmteste Wallfahrtsort der ganzen Welt! So sehr erfüllen wir das Hauptgebot des Herrn: „Liebet einander, wie ich euch geliebt habe!“



Hans Renner am 30. November 1988 im Gespräch mit Bernd Börger über Alfons Brands

Alfons Brands war ein Landsmann von mir, (ein Koblenzer), allerdings mindestens zehn Jahre älter. Alfons Brands war, soweit ich weiß, Kaplan an der Saar in Roden, davon hat mir mein späterer Chef Johannes Müller oftmals erzählt, und später Kaplan in Ottweiler. Mir ist Brands in guter Erinnerung als Flügelmann der „Schwarzen Hundertschaft“, sprich der Geistlichen, die beim Reichstreffen der Sturmschar in Koblenz 1932 dabei waren. Er war befreundet mit Eucharius Zenzen, auch ein geborener Koblenzer, dem Benediktinerpater von Trier, St. Matthias, dem späteren Abt. Ebenso war er befreundet mit Johannes Müller. Johannes Müller war vor seiner Ernennung zum Diözesanpräses der Diözese Trier Diözesansekretär des Jungmännerverbandes, Sekretariat Saarbrücken. Er hatte also dort Verbindungen zu allen geistlichen, vor allen Dingen zu denen, die Präsides vom Jungmännerverein waren, und war mit Alfons Brands wirklich echt befreundet.

(Brands war wohl kein Sturmschärler), dafür war er schon zu alt. Brands rückte ganz ins Vorderfeld, als Generalpräses Wolker einen neuen Reichskaplan der Sturmschar suchte. Bei der Reichsführerschaftstagung Ende Juni, Anfang Juli 1934 in Altenberg war Favorit für die Nachfolge des Reichskaplans Hilger der Jupp Schneider. – Auch ein geborener Koblenzer, Priester der Diözese Bamberg. Jupp Schneider schied wohl deshalb aus, weil er zum Zeitpunkt der Entscheidung, die im Herbst 1934 lag, nicht mehr zur Verfügung stand. Vielleicht wollte Wolker ihn auch nicht, denn er kam ja von der Quickborn-Jungenschaft her, deren geistlicher Beirat, oder wie man’s nennen will, er seinerzeit war.

Wolker hat mit Johannes Müller in Lenzerheide im Winter 1934/35 einen Urlaub verbracht. Johannes Müller stand damals kurz vor seiner Ernennung. Oder er war schon ernannt zum Diözesanpräses der Diözese Trier ab 1. 1. 1935, und bei dieser Gelegenheit hat Wolker zu Johannes Müller gesagt: 1.000 Mark gebe ich demjenigen, der mir einen Reichskaplan der Sturmschar namhaft machen kann. Johannes Müller antwortete: Gilt das auch für mich? Wolker sagte: Selbstverständlich. Johannes Müller sagte: Ich weiß einen. Dann hat man auf der Rückreise von Lenzerheide zunächst besuch bei Alfons Brands in Ottweiler gemacht und ihn dort für diese Aufgabe gewonnen. Gleichzeitig hat man noch Besuch beim Trierer Bischof, Dr. Franz-Rudolf Bornewasser, gemacht, der dem Jungmännerverband durch vielerlei Dinge sehr gewogen und verbunden war. (Reichstagung des Jungmännerverbandes in Trier 1931, erstes Reichstreffen der Sturmschar 1932 in Koblenz. Bischof Bornewasser hat dann Alfons Brands für diese Aufgabe freigegeben. Und so zog er denn schon vor Ostern 1935 nach Düsseldorf, „auf den Schild gehoben“ wurde er gleichzeitig mit Johannes Niermann bei der Osterwallfahrt 1935 in Rom, und zwar draußen auf dem Hofgut der Germaniker in dem bekannten und berüchtigten Strohschuppen.

Ich war dabei, ich kann mich sehr gut erinnern. Brands wurde auf den Schultern der Sturmschärler den kilometerweiten Weg vom Lager bis in den Strohschuppen getragen. Der Strohschuppen war als Festraum eine großartige Kulisse.

(Brands) war als Präses der Jungmännervereine und in den vereinen, in denen er an der Saar tätig war, von allem, was geschah, sehr gut informiert und auch sehr angetan, sehr begeistert, er hatte mit der Jugendarbeit der damaligen Zeit und mit dem aktivsten Teil, der Sturmschar, besten Kontakt; er war eben völlig überzeugt davon. Er hat hier in Düsseldorf vorgefunden ein Büro, besetzt damals mit dem Sekretär Jupp Deppe; Akten lagen ihm nicht. Er hat gesagt, die Hauptsache ist, wenn ich was suche, dass Jupp Deppe das findet und mir bringt. Seine Stärke lag zweifellos in seiner Kontaktbereitschaft. Auf den Tagungen, Treffen und Wochenenden waren seine Aussagen nicht nur glaubwürdig, sondern auch überzeugend. Er kam also an. Mit seinem Vorgänger Hilgers lagen wir nicht auf einer Wellenlinie, das war bei Brands anders. Brands hatte ein Stück Humor, ein Stück Gelassenheit, und er ist angekommen. Das war seine Stärke. Was 1935 passierte, das entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich in Haft war, bis Ende Dezember. Brands schickte uns bei unserer Entlassung ein Telegramm und sagte, ihr werdet doch jetzt in den nächsten Tagen hier angeopelt kommen. Das hieß praktisch, dass wir mit dem von den 1.000 Mark beschafften Pkw baldmöglichst in Düsseldorf erscheinen sollten. Das haben wir auch gleich im Januar 1936 getan. Wolker war wie ein Vater zu uns, bei allen Kontroversen, die wir früher schon mal mit ihm hatten. Dann passierte im Februar 1936 die Inhaftierung von Wolker, von Hans Niermann, praktisch der ganzen Führungsspitze in Düsseldorf, und nun lastete die ganze Last der Verantwortung und der Führung auf Alfons Brands, und das war ein Glücksfall. Er war dieser Aufgabe zweifellos gewachsen. Er hat im Rossaint/Steber-Prozess sich vor allen Dingen um die ordnungsgemäße juristische Vertretung bemüht, wohl auch, soweit das möglich war, um Freilassung. In diesem Zusammenhang spielte die Baronin von Loe eine Rolle. Die hat mit Brands Kontakt aufgenommen, und praktisch ging sie auch bei ihm ein und aus. Auch sie hatte wohl einiges erreicht. Mit dem Prozessverlauf war Brands nicht zufrieden. Vor allen Dingen hat er immer wieder bemängelt, dass Steber sich unklug verhielte, prozessual, dass er also der diabolischen Juristerei da in keiner Weise gewachsen war, an sich wäre Freispruch möglich gewesen.

Der „Reika“ Brands hatte natürlich in Düsseldorf ein gutes Team befreundeter geistlicher Mitarbeiter vorgefunden bzw. dazugenommen. Ich denke an ... Tilman. Dischinger, ..., Zenzen und Allroggen. Allroggen hatte die Schriftleitung vom „Scheideweg“ als Nachfolger vom Jesuitenpater Horstmann; er hat das sehr zeitgemäß gemacht. Ich weiß, dass die drei beim täglichen Mittagessen die Fortsetzung einer Geschichte aufgeschrieben haben. Also: Das Ende der Geschichte stand Monate vorher überhaupt noch nicht fest, immer wieder wurde neues hereingewebt. Das war wohl eine sehr kameradschaftliche, sehr fruchtbare Teamarbeit.

(Nach der Verhaftung Wolkers war Brands) praktisch das, was vorher Generalpräses Wolker war. Er war für alles verantwortlich, Für die Zeitschriften beispielsweise hatte er bei der Reichsschrifttumskammer die Lizenz, so auch für den Sturmscharrundbrief, wenngleich diese Aufgabe in den letzten Phasen von Johannes Dischinger wahrgenommen wurde. Aber weil Brands die Lizenz hatte, erscheint er im Impressum.

Ich habe von Brands mal gehört, vielleicht habe ich mich verhört, das kann sein, dass er, Alfons Brands, auf Zugfahrten Exemplare von der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ transportiert hätte.
Das kann sein, das weiß ich selbst nicht. Ich weiß es wohl von Clemens, der ja Monate vor der Verhaftungswelle im Rossaint-Prozess im Februar 1936 schon in Haft war, dass er in einer solchen Verbreitungsaktion in Süddeutschland verhaftet worden ist, nachdem man ihn von Düsseldorf bis zur Endstation beschattet hatte. Und alle Empfänger auf den Bahnhöfen wurden auch gleich mit einkassiert.
(Meine persönlichen Kontakte zu Alfons Brands waren) gering. Wir waren erstens ein gut Stück auseinander: Trier und Düsseldorf, und wir hatten ja auch alle reichlich selber genug zu tun. Ich hab ihn schon mal auf Tagungen in Altenberg oder in Dortmund getroffen. Wenn der Sturmscharführungskreis, also die Diözesanführerschaft in den Jahren nach ‚35, zusammenkam, war Brands selbstverständlich nicht nur dabei, sondern führende Kraft.

(Brands) verfügte über ein vorzügliches theologisches Wissen, er war ein sehr frommer Priester, und  er war ein Mann, der was zu verkaufen hatte in unserem Sinne, der uns also nicht nur begeistern, sondern auch verpflichten konnte. Was ganz auffällig an ihm war, war seine ungeheure Bescheidenheit. Er hatte große Abneigung gegen Hervortreten, er war dagegen, aufs Podest gestellt zu werden. Das ist besonders stark zum Ausdruck gekommen in der Nachkriegszeit, in der er sich ja vor allen Ehrungen gedrückt hat. Selbst für seinen Tod hatte er verfügt, dass keiner am Grabe sprechen dürfe, eine Sache, die der Bischof von Trier, Stein, glaubte mit Recht umgehen zu dürfen. Alfons Brands ist in der Nachkriegszeit ein hervorragender Seelsorger gewesen. Er war in den Dingen der Liturgiereform immer ein gutes Stück voraus. All dies, was nachher im Konzil herauskam, das hatte er längst praktiziert, ohne großes Tam-Tam. Die Pfarreien, denen er vorstand, Kirchen an der Sieg, Andernach und später meine Heimatpfarrei in Koblenz St. Kastor, wo er Regionaldekan wurde, die waren überaus glücklich mit ihm. Brands war ein Typ, der nicht gestritten, sondern gearbeitet hat und damit Erfolg erzielte...

An alte Zeiten erinnert zu werden, von alten Zeiten zu reden, das war ihm recht, aber geweigert hat er sich, darüber etwas niederzuschreiben. Das war seine Bescheidenheit. Er wollte nicht irgendwie damit in Erscheinung treten. Das war typisch Alfons Brands.

Lesen Sie HIER auch Ausgabe der Zeitung "Junge Front" vom 19.Februar 1933

Die Sturmscharordnung

1)Die Sturmschar des Katholischen Jungmännerverbandes ist eine Gemeinschaftsgliederung des Verbandes nach § 16 des Grundgesetzes (des katholischen Jungmännerverbandes). Das Grundgesetz, das Schargesetz und die Scharordnung sind organisatorische Grundlage und geistige Grundlinie.

2)Ziel und Aufgabe des Verbandes sind Ziel und Aufgabe der Schar, sie ist die junge Bewegung des Verbandes. Sie ist der Vortrupp, der Bewegung, Aktion und Apostolat des Verbandes voranträgt und ihm die Wege mit bereitet zum Ziel Junge Kirche.

3)Das Leben der Schar ist Leben des Verbandes. Ihr Eigenleben ist eingeordnet dem Gemeinschaftsleben des Ganzen.

4)Die Schar muss Raum und Freiheit haben innerhalb des Lebens und der Aufgabe des Verbandes und Vereines für das Leben und Wachsen der Schar, ihrer Gruppen und ihrer Führer.

5)Zur Sturmschar kann jeder Junge kommen, der lebendiges Glied des Jungmännervereins und des Verbandes ist, darin alle seine Pflichten erfüllt, und der das Gesetz, die Führung und die Ordnung der Sturmschar für sich anerkennt.

6)Glied der Schar mit vollen Rechten wird der Einzelne durch das Versprechen, das er am Michaelstage nach mindestens vier Monaten Bewährungszeit vor der ganzen Schar des Bezirkes oder eines größeren Kreises ablegt.

7)Sturmschargruppe - berechtigt die Kluft der Schar zu tragen und an den Aufgaben und dem Gemeinschaftsleben der Schar teilzunehmen – ist eine Jungmännervereinsgruppe dann, wenn sie sich dem Gesetz und der Führung der Schar unterstellt und vom Diözesanführer der Schar als solche anerkannt ist.

8)Die Sturmschargruppen eines Pfarrjungmännervereins bilden die Einheit der Schar. Die Schar wird geführt vom Schar-führer, dem die Gruppenführer unterstehen. Er ist durch sein Amt Glied der Vereinsführerschaft.

9)10 bis 15 Sturmschärler bilden eine Gruppe. Die Aufnahme in Gruppe und Schar ist Sache des Scharführers, ebenso der Ausschluss aus der Gruppe. Der Ausschluss kann nur in Verbindung mit dem Präses geschehen.

10)Die Einheit in Bezirk und Diözese gliedert sich entsprechend den Formationen des Verbandes. Die verantwortliche Führung hat der Bezirksführer mit dem Bezirkspräses, der Diözesan-führer mit dem Diözesanpräses. Bezirksführer und Diözesan-führer gehören der entsprechenden Verbandsführung an.

11)Die Bezirksführer werden vom Diözesanführer berufen, nach Benehmen mit der Führerschaft des Bezirkes und im Einvernehmen mit dem Bezirkspräses. Die Diözesanführer werden berufen vom Reichsführer nach Benehmen mit den Bezirksführern und im Einvernehmen mit dem Diözesanpräses.
Die Scharführer werden vom Präses nach Benehmen mit der Gefolgschaft und im Einvernehmen mit dem Diözesanführer ernannt.
Die Schar- und Bezirksführer werden vom Diözesanführer, die Diözesanführer vom Reichsführer in Pflicht genommen.

12)Die Führung der Schar im Reich erfolgt gemäß Grundgesetz durch den Reichsführer und den Generalpräses, der durch den von ihm ernannten Reichskaplan unterstützt wird. Den Kurs der Schar bestimmt die Reichsführerschaft. Diese setzt sich zusammen aus dem Reichsführer und Reichswart, dem Generalpräses und Reichskaplan, dem Reichsobmann und 12 Diözesanführern. Die 12 Diözesanführer beruft der Reichsführer im Einvernehmen mit dem Generalpräses.

13)Der Reichsführer wird alle zwei Jahre von der Reichsführerschaft gewählt und vom Verbandsvorstand bestätigt.

14)Für Schwierigkeiten, die zwischen Schar und Verein bzw. Verband entstehen, ist immer die jeweilige Verbandsinstanz zuständig. Für Schwierigkeiten innerhalb der einzelnen Gruppen ist die Scharinstanz zuständig.

15)Die Sturmschar kann eigene Kassen führen.

16)Das Banner der Schar ist schwarz mit grünem Chiro. Das Scharbanner kann nur von der Bezirksgemeinschaft oder von größeren Gemeinschaften der Schar getragen werden.

17)Das Scharfest ist St. Michael am 29. September.

18)Die Kluft ist das graue Sturmscharhemd, die graue Rippelsamthose, die schwarzen Strümpfe.

 


Die Kennzeichnung der „Sturmschar“

Im „Grundgesetz“ des Katholischen Jungmännerverbandes wird die „Sturmschar“ wie folgt gekennzeichnet:

Die Sturmschar: Sie ist die junge Bewegung des Verbandes, die, in einem Jungenleben gottfroher Naturverbundenheit, in Schlichtheit, Nüchternheit und lebendiger Gemeinschaft erwachsen, Ziel und Wollen des Jungmännerverbandes unmittelbar vorantreiben will und darum in Verein und Verband zu Dienst und Führung sich bereitstellt. Besondere Aufgabe ist ihr das Apostolat der Bewegung. Für die Sturmschar gilt das Sturm-schargesetz und die Sturmscharordnung. Die Leitung hat der Generalpräses, der in dieser Aufgabe durch den von ihm ernannten Reichskaplan der Sturmschar unterstützt wird. Die Reichsstelle der Sturmschar ist im Jugendhaus. Ihr Mitteilungsdienst ist der Rundbrief „Sturmschar“.


 

Auflösungsverfügung des Jungmännerverbandes der Diözese Trier vom 10. November 1937 durch die Gestapo Trier


Geheime Staatspolizei
Trier, den 10. November 1937

An den
Herrn Diözesanpräses Kaplan Müller in Trier

Verfügung:

Aufgrund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 10.2.1936 löse ich im Einvernehmen mit den Staatspolizeistellen Koblenz und Saarbrücken den Katholischen Jungmännerverband der Diözese Trier einschließlich seiner Unter- und Nebenorganisationen mit sofortiger Wirkung auf. Das Vermögen wird beschlagnahmt und sichergestellt. Jede Tätigkeit, die den Versuch der Fortführung der im Katholischen Jungmännerverband der Diözese Trier zusammengeschlossenen Vereine oder den Versuch einer Neugründung mit gleichen oder ähnlichen Zielen darstellt, wird unter Hinweis auf die Strafbestimmungen im § 4 der Verordnung vom 28.2.1933 untersagt
Gründe:
Die dem Katholischen Jungmännerverband der Diözese Trier angehörigen Jungmännervereine mit ihren Gliederungen, insbesondere die Pfadfinderschaft St. Georg, Jungscharen, Sturmscharen, Pfarrjugend sowie die so genannten Kernscharen, Singscharen, Frohscharen und die Marianischen Jünglingskongre-gationen, auch die Messdiener und anderen Vereine haben bis in die letzte Zeit unter Duldung und teilweise sogar auf Veranlassung ihrer geistlichen und weltlichen Leiter Fahrten und Wanderungen veranstaltet, Sport und sportliche Spiele jeder Art betrieben, ihre Heimabende und sonstigen Zusammenkünfte in überwiegend weltlichem Sinne aufgezogen und ausgestaltet und damit fortgesetzt gegen die Verordnung über die Betätigung der konfessionellen Jugendverbände vom 23.7.1935 verstoßen. Eine Auflösung ist daher geboten.
gez. Dr. Schefle


                               

Weiterführende Hinweise :


Bernd Börger: Die Reichskapläne der Sturmschar, in: Bernd Börger/Hans Schroer (Hg.): Sie hielten stand. Sturmschar im Katholischen Jungmännerverband Deutschlands, Düsseldorf 1989, S. 205- 213

Helmut Heinemann: Katholische Jugend im Untergrund. Die Alfons-Brands-Jugend in der NS-Zeit, Neuwied 1989