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Lesen Sie folgende Dokumente:

Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 - die scheinlegale Grundlage für das Verbot der Ernsten Bibelforscher (heute: Zeugen Jehovas)

Die Durchführungsverordnung des Preußischen Innenministers vom 3. März 1933, mit der die wenige Tage zuvor erlassene Reichsbrandverordnung des Reichspräsidenten noch verschärft und erweitert wurde.

 

Verfügung des Preußischen Ministers des Innern vom 24. Juni 1933, mit der die die Ernsten Bibelforscher (heute: Zeugen Jehovas) verboten wurden:

Verfügung des Preußischen Ministers des Innern vom 24. Juni 1933, mit der die Zeugen Jehovas verboten wurden.


Aufgrund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGB1. S. 83) in Verbindung mit § 14 PVG (Preußisches Polizeiverwaltungsgesetz) wird die Internationale Bibelforscher-Vereinigung einschließlich ihrer sämtlichen Organisationen (Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft Lünen-Magdeburg der Neuapostolischen Sekte) im Gebiet des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten. Das Vermögen wird beschlagnahmt und eingezogen. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden auf Grund des § 4 der Verordnung vom 28. Februar 1933 bestraft.

Gründe:

Die Internationale Bibelforscher-Vereinigung und die ihr angeschlossenen Nebenorganisationen betreiben in Wort und Schrift unter dem Deckmantel angeblich wissenschaftlicher Bibelforschung eine unverkennbare Hetze gegen die staatlichen und kirchlichen Einrichtungen. Indem sie beide als Organe des Satans bezeichnen, untergraben sie die Grundpfeiler völkischen Gemeinschaftslebens. In ihren zahlreichen Schriften (...) verhöhnen sie die Einrichtungen von Staat und Kirche in bewusster, böswilliger Verdrehung biblischer Bilder. Ihre Kampfmethoden sind durch die fanatische Beeinflussung ihrer Anhänger gekennzeichnet, durch nicht unerhebliche Geldmittel gewinnen sie an Stoßkraft bei ihrer kulturbolschewistischen Zersetzungsarbeit. Ihre Einflussnahme auf breite Volksschichten beruht zum Teil auf eigenartigen Zeremonien, die eine Fanatisierung der Anhänger und damit eine unmittelbare Störung des seelischen Gleichgewichts der betroffenen Volkskreise erzeugen. Da hiernach die Tendenz der genannten Vereinigung in besonders sinnfälligem Gegensatz zum heutigen Staat und seiner kulturellen und sittlichen Struktur stehen, sehen die ,,Internationalen Bibelforscher" naturgemäß ihren Kampfzielen entsprechend den aus der nationalen Erhebung hervorgegangenen christlich-nationalen
Staat als einen besonders markanten Gegner an, dem gegenüber sie die Methoden ihres Kampfes radikal verstärkt haben. Dies beweisen die verschiedenen gehässigen Angriffe von führenden Funktionären, die in Wort und Schrift gegen den Nationalsozialismus und seine maßgeblichen Vertreter in jüngster Zeit vorgetragen worden sind. (Vgl. Bericht des Polizeipräsidenten von Wuppertal vom 31. 5. 1933 - 1 Ad. 1 60001). Damit ist zugleich der Einwand des rein religiösen weltanschaulichen Kampfes widerlegt. Die Gefährlichkeit der Umtriebe der genannten Vereinigungen für den heutigen Staat wird dadurch noch gesteigert, dass in neuester Zeit in auffallend zunehmendem Maße Anhänger ehemaliger kommunistischer und marxistischer Parteien und Organisationen in ihren reichen in der Hoffnung Aufnahme gefunden haben, in diesen angeblich rein religiösen Vereinigungen einen sicheren Unterschlupf zu finden, der ihnen den getarnten Kampf gegen das heutige Regierungssystem ermöglicht. Die Bibelforscher-Vereinigung und die ihr nahe stehenden Gesellschaften leisten mithin auch auf rein politischem Gebiet dem Kommunismus Vorschub und stehen im Begriff, sich zu einer Auffang-Organisation für die verschiedensten staatsfeindlichen Elemente zu entwickeln. Eine organisatorische und zielbewusste kommunistische Betätigung wird aus den Reihen der kommunistischen Anhänger der Bewegung getätigt. Zur Abwehr kommunistischer Umtriebe und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist daher ihre Auflösung zum Schutz von Volk und Staat geboten.



Verhängung der "Schutzhaft" durch die Gestapostelle Düsseldorf vom 14. August 1935 gegenüber Vater Wilhelm für zunächst sieben Tage.

Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. April 1936 gegen Sohn Wilhelm wegen "Betätigung für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung"

 

Geheimerlass des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) vom 22. April 1937 ( II B 2/326/37/S):

Sämtliche Anhänger der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung (IBV), die nach Beendigung der Strafhaft aus dem Gefängnis entlassen werden, sind unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen; ihre Überführung in ein Konzentrationslager ist unter Darlegung des Sachverhalts zu beantragen.

Geheimerlass des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) vom 5. August 1937:

1.Wenn ein Bibelforscher in einem Strafverfahren freigesprochen oder die erkannte Freiheitsstrafe durch die Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wird, so hat eine aufgrund meines Runderlasses vom 22. April 1937 - II B 2/326/37 S - etwa erforderliche Inschutzhaftnahme im Gerichtssaal selbst zunächst zu unterbleiben.

2. Wird von den Strafvollstreckungsbehörden über die bevorstehende Entlassung von Bibelforschern aus der Strafhaft Mitteilung gemacht, ist umgehend meine Entscheidung über Anordnung staatspolizeilicher Maßnahmen gem. meinem vorbezeichneten Runderlass vom 22. April 1937 einzuholen, damit die Überführung in ein Konzentrationslager unmittelbar im Anschluss an die Strafverbüßung erfolgen kann.

Solange die Überführung in ein Konzentrationslager nicht unmittelbar nach der Strafverbüßung erfolgen kann, sind die Bibelforscher in Polizeigefängnissen unterzubringen.

 

"Schutzhaftbefehl" in der Gestapo in Berlin vom 9 Juni 1938 gegen Sohn Heinrich – die Folge: Sohn Heinrich wird nach Verbüßung seiner Strafhaft nicht entlassen, sondern zur „Schutzhaft“ in das KZ Buchenwald verschleppt.

Verpflichtungserklärung für Zeugen Jehovas, um aus dem Konzentrationslager entlassen zu werden

„Brief“ von Vater Wilhelm vom 3 (Punkt) Dezember 1939 aus dem KZ Sachsenhausen an seine Familie – zwei Monate später stirbt er dort an Erfrierungen.

Kurzer Brief von Sohn Heinrich vom 18. Juni 1944 an die Familie aus dem KZ Niederhagen/Wewelsburg

 

Hier eine Bildersammlung zu Familie Wilhelm Schürmann

Lesen Sie bitte ebenfalls:

Joachim Hennig: Trotz allem standhaft (1933 - 1945) - Heinz Schürmann aus Mayen und seine Familie, in:

Heimat zwischen Hunsrück und Eifel Beilage der Rhein-Zeitung Nummer 6 vom Juni 2002 und Nummer 10 von Oktober 2002


Trotz allem standhaft (1933 - 1945) - Heinz Schürmann aus Mayen und seine Familie


Unter den Dächern zwischen Hunsrück und Eifel leben Menschen mit Schicksalen, die man heutzutage gar nicht mehr für möglich hält. Einer dieser Nachbarn ist Heinz Schürmann, der zusammen mit seiner Frau Marie und seinen beiden Söhnen und deren Familien in Mayen lebt. Die Kinder sind längst aus dem Haus und Heinz Schürmann, der kaufmännischer Angestellter war, ist im Ruhestand. – Also nichts Ungewöhnliches. Und doch haben Heinz Schürmanns Familie und auch er selbst vor vielen Jahren unendlich viel erlebt und erlitten. Sie waren politisch Verfolgte in der wohl dunkelsten Zeit unserer Geschichte - und das allein deshalb, weil sie anders, weil sie Zeugen Jehovas waren und es auch bleiben wollten.
Deren Verfolgung unter dem Nationalsozialismus ist auch heute noch weitgehend unbekannt. Die Ernsten Bibelforscher wie sie damals noch hießen gehören zu den (fast) vergessenen Opfer der Nazi-Diktatur. Und dabei ist es wichtig, sich ihrer zu erinnern: der Opfer willen, um ihnen ein ehrendes Andenken zu bewahren, und um unser willen, um uns noch mehr in Toleranz und Mitmenschlichkeit einzuüben. Heinz Schürmanns Familie steht beispielhaft für die Opfer jener Glaubensgemeinschaft, die sehr oft trotz schlimmster Verfolgung standhaft blieben.

Die Schürmanns stammen vom Niederrhein, aus der Nähe von Moers. Das war noch zu der Zeit, als der Niederrhein und auch die hiesige Region zwischen Rhein und Mosel zur preußischen Rheinprovinz gehörten. Manche Männer der Familie waren wie Heinz Schürmanns Großvater Wilhelm Bergleute. Mit dem 1882 geborenen Großvater fing alles an.
In jüngeren Jahren wurde er Frührentner und schloss sich 1913 den Ernsten Bibelforschern an. Es war seinerzeit noch eine kleine Glaubensgemeinschaft, die im Jahr 1902 in Deutschland ein erstes Zweigbüro eingerichtet hatte. In den folgenden Jahren gab es Höhen und Tiefen sowohl für die Glaubensgemeinschaft als auch für den Großvater und seine Familie selbst. Schon seit Mitte der 20er Jahre waren die Zeugen Jehovas unter Beobachtung. Aufgrund ihrer damals sehr strengen Glaubenslehre standen sie im scharfen Gegensatz zu den Amtskirchen und deren Vertretern, die ihnen mit großen Misstrauen begegneten. Zudem riefen deren Eifer und eigentümliche Sprache wie auch die sehr bildhafte Endzeiterwartung die politische Polizei jener Jahre auf den Plan. Schon damals sagte man diesen apolitischen und pazifistischen Bibelforschern völlig zu Unrecht linksextremistische, „kommunistische Umtriebe“ nach.
Inzwischen hatte sich die Familie vergrößert: 1909 waren Heinz Schürmanns Onkel Wilhelm, 1912 sein Vater Heinrich und 1922 sein Onkel Friedrich geboren. Zu Beginn der NS-Zeit waren sie alle Zeugen Jehovas geworden bzw. wurden es alsbald. Onkel Wilhelm war bereits verheiratet mit einer Glaubensschwester, der Tante Elisabeth. Der Großvater Wilhelm war inzwischen örtlicher Leiter der Bibelforscher geworden.
Als die Nazis am 30. Januar 1933 an die Macht kamen, verschärften sich die behördlichen Maßnahmen gegen die Bibelforscher. In ihrem Kommunistenhass meinten sie in ihnen die „Wegbereiter des Bolschewismus“ erkannt zu haben. Noch keine drei Monate später war die Gemeinschaft aufgelöst, verboten und jede Art der Werbung für sie unter Strafe gestellt. Damit waren die Ernsten Bibelforscher die erste Glaubensgemeinschaft, die von den Nazis verfolgt wurde.
Gleichwohl hielten die Schürmanns an ihrem Glauben fest und lebten ihn wie bisher – allerdings etwas vorsichtiger und mehr im eigenen Kreis. Der Gestapo blieben aber auch diese Aktivitäten nicht verborgen. Erstes Opfer wurde der Großvater Wilhelm. Weitere Familienmitglieder folgten. Deren Verfolgung zeigt die ganze Brutalität und Menschenverachtung der Nazis und ihrer zahlreichen Helfer wie auch die Eskalation der Strafen und der Sanktionen auf „harmloses“ abweichendes Verhalten.
Eines Sonntags im April 1935 beobachtete ein Polizeibeamter, wie Großvater Wilhelm von Tür zu Tür ging, Bibeln anbot und für seinen Glauben warb. „Auf frischer Tat“ wurde er wegen „verbotswidriger Bibelforscher-Tätigkeit“ festgenommen. Eine Hausdurchsuchung bei ihm ergab weiteres „belastendes Material“. Nachdem der zuständige Richter einen Haftbefehl ablehnt hatte, verhängte die Gestapo kurzerhand „Schutzhaft“, „weil er sich in einer die staatlichen Belange schädigenden Weise betätigt hat“, und brachte ihn am 3. September 1935 ins Konzentrationslager Esterwegen im Emsland. Zu Weihnachten 1935 kam er frei: „Schürmann ist verheiratet und hat noch zwei schulpflichtige Kinder. Die Frau ist krank. Er bezieht als Berginvalide eine kleine Rente“.
Im April 1936 wurde der Onkel Wilhelm festgenommen. Bei seiner Vernehmung belastete er keinen anderen und blieb standhaft („Ich erkläre auf Befragen, dass ich in Zukunft das ‚Königreich Gottes’ verkündigen werde. Allerdings würde ich dabei klüger zu Werke gehen und eine Verkündigung von Mund zu Mund vorziehen.“). Dann erging Haftbefehl. Zur gleichen Zeit wurde der Großvater wegen des Haus-zu-Haus-Gehens im Jahr zuvor zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Nach Anrechnung der „Schutzhaft“ verbüßte er hiervon drei Monate. Unterdessen war der Onkel Wilhelm mit drei Monaten Gefängnis bestraft worden. Lediglich drei Tage war er noch in Strafhaft, auch seine „Schutzhaft“ wurde angerechnet.
In dieser Zeit verschärften sich der Konflikt und die Verfolgung weiter: Im Juni 1936 hatte die Gestapo ein Sonderkommando gebildet, Ende August kam es zur ersten reichsweiten Verhaftungswelle. Eine Woche später fand in der Schweiz ein Kongress der Bibelforscher statt. Dabei wurde eine Resolution verabschiedet, in der die Verfolgung der Glaubensgemeinschaft in Deutschland angeprangert wurde („Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland, Österreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft und auf teuflische Weise misshandelt und manche von ihnen getötet werden...“). Am 12. Dezember 1936 wurde diese Resolution in 100.000 Exemplaren reichsweit verteilt. Onkel Wilhelm und seine Frau, Heinz Schürmanns Tante Elisabeth, verteilten in Düsseldorf 100 Flugblätter. Wilhelm wurde festgenommen, er belastete aber niemanden, so dass auch seine Frau zunächst unbehelligt blieb. Die Reaktion von Gestapo und Justiz war wieder die gleiche: Vernehmung, „Schutzhaft“, Haftbefehl, Anklage und Verurteilung. Diesmal war das Urteil noch härter und lautete auf ein Jahr und sechs Monate Gefängnis. Unter Anrechnung von „Schutzhaft“ und Untersuchungshaft verbüßte Wilhelm die Strafe bis zum 16. Juni 1938.
Zwei Tage vor seiner Verurteilung kam es zu einer neuerlichen reichsweiten Aktion der Bibelforscher. In der Schweiz hatten sie einen detailliierten Bericht über die Verfolgungssituation erarbeitet und ein Flugblatt mit dem Titel „Offener Brief – An das bibelgläubige und Christus liebende Volk Deutschlands“ verfasst. Dieser „offene Brief“ wurde am 20. Juni 1937 verteilt, u.a. von Großvater Wilhelm, Vater Heinrich und Tante Elisabeth. Tante Elisabeth blieb zunächst unentdeckt. Großvater und Vater wurden aber – wie auch zahlreiche andere - Anfang Juli 1937 von der Gestapo festgenommen. Allen war die Tragweite ihres Handelns klar. So erklärte Heinz Schürmanns Vater bei der Gestapo: „Ich war mir meiner strafbaren Handlung bewusst und wenn ich es trotzdem getan habe, so habe ich es aus dem Grunde getan, weil ich glaubte, meinem Schöpfer damit zu dienen.“ Wiederum folgten Haftbefehl, Anklage und Verurteilung. Der Großvater erhielt ein Jahr und sechs Monate, der Vater zehn Monate Gefängnis.
Während Großvater, Vater und Onkel für ihren Glauben im Gefängnis einsaßen, bemächtigte sich der NS-Staat der beiden minderjährigen Kinder des Großvaters. Durch Gerichtsbeschluss wurde ihm das Sorgerecht für seinen Sohn Rudolf und seine Tochter Ruth mit der Begründung entzogen, durch seine „staatsfeindliche Betätigung“ gefährde er das „geistige Wohl“ seiner Kinder. Sodann wurden die beiden in einer nationalsozialistischen Familie untergebracht. Heinz Schürmann selbst und seine kleine Schwester nahm man ihrer Mutter weg. Sie kamen in ein Kinderheim in Wattenscheid und konnten erst im Juli 1941 zur Mutter zurück.
Zur gleichen Zeit wurde auch Tante Elisabeth von der Gestapo festgenommen, in Untersuchungshaft genommen, angeklagt und im Januar 1938 zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Durch eine Amnestie kam sie am 5. Mai 1938 frei. Am selben Tag hatte Heinz Schürmanns Vater die Strafe verbüßt. Ihn hielt man aufgrund eines Erlasses der Gestapo in Berlin vom 22. April 1937 fest („Sämtliche Anhänger der IBV, die nach Beendigung der Haft aus den Gefängnissen entlassen werden, sind unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen; ihre Überführung in ein Konzentrationslager ist unter Darlegung des Sachverhalts zu beantragen.“). Dementsprechend wurde der Vater am 21. Juli 1938 ins KZ Buchenwald deportiert. Wenig später folgte ihm der Onkel Wilhelm. Er kam nach der Strafverbüßung ebenfalls in „Schutzhaft“ und „auf Transport“ nach Buchenwald.
Am 3. Januar 1939 hatte der Großvater seine Strafe verbüßt. Infolge eines Versehens kam er auf freien Fuß, doch nur kurz. Im gleichen Monat schrieb die Gestapo: „Die Inschutzhaftnahme und Unterbringung in einem Lager erscheint bei Schürmann unbedingt erforderlich, um ihn von seiner krankhaften Idee zu heilen.“ Nachdem er sich gegenüber der Gestapo auch ausdrücklich als Bibelforscher bekannt hatte („Ich habe die Lehre der IBV als Wahrheit erkannt... Ich kann mich innerlich niemals von der Lehre der Bibelforscher freimachen... Ich werde niemals den deutschen Gruß anwenden können und werde mich auch nie an einer politischen Wahl beteiligen.“), war sein Schicksal mit der Verschleppung ins KZ Sachsenhausen besiegelt.
Man kann sich in etwa ausmalen, was dieser 57jährige Invalide an Schikanen, Quälereien und Menschenverachtung erlitten hat. Hunger und Kälte beschleunigten dabei den rapiden körperlichen Verfall. Besonders gefürchtet war das Strafestehen auf dem Appellplatz. Ein Augenzeuge berichtete später über das Stehen am 18. Januar 1940. „An diesem Tag starben 78 und in der Nacht zum 19. Januar noch einmal 67 Menschen. Viele hatten sich den Todeskeim geholt und lebten nur noch Tage oder Wochen. Die Sterbeziffer schnellte von 266 im Dezember 1939 auf 702 im Januar 1940 hoch. Im Februar starben 488 Häftlinge.“ Einer von ihnen war Großvater Wilhelm. Man hatte ihn zum Schluss noch mit Wasser übergossen. Am 6. Februar 1940 starb er an den Erfrierungen. Der Familie gegenüber gab das KZ als Todesursache „Blutvergiftung“ an.
Vater und Onkel Heinz Schürmanns kamen im Mai 1940 vom KZ Buchenwald ins Außenlager (später: selbständiges KZ) Wewelsburg. Zusammen mit 25 Glaubensbrüdern wurden sie von dort zur Wehrmacht eingezogen, obwohl sie es abgelehnt hatten, ihre Bereitschaft zum Wehrdienst zu erklären. Als sie zur Truppe verlegt wurden, verweigerten sie bis auf einen sämtlich unter Berufung auf ihren Glauben den Kriegsdienst. Zurück im KZ Wewelsburg wurden die Schürmanns und die anderen 24 von der SS in einer Strafkompanie monatelang bis zur völligen Erschöpfung gequält. Im April 1943 kam Wilhelm von dort schließlich ins KZ Ravensbrück.
Unterdessen hatte Heinz Schürmanns jüngerer Onkel, Friedrich, seinen Gestellungsbefehl zum 1. Oktober 1941 erhalten. Bereits einen Tag vorher erschien er bei seiner Einheit und erklärte, wegen seines Glaubens keinen Kriegsdienst leisten zu können. Die Folge war vorgegeben: Verhaftung und Anklage wegen „Zersetzung der Wehrkraft“, die generell zur Todesstrafe und Hinrichtung führte. Sehr viele junge Bibelforscher mussten diesen Weg der „Blutjustiz“ gehen. Friedrich kam mit dem Leben davon. Er wurde vom Gericht mit einer, den Kriegsdienst billigenden Bibelstelle konfrontiert, war irritiert und erklärte sich zum Kriegsdienst bereit. Das Urteil des Reichskriegsgerichts in Berlin war mit einem Jahr und sechs Monaten sehr milde. Die Vollstreckung der Strafe wurde – wie es hieß – „bis zur Beendigung des Kriegszustandes ausgesetzt, um ihm Gelegenheit zur Bewährung zu geben“.
Heinz Schürmanns Tante Elisabeth hatte die ganzen Jahre über ihren Glauben gelebt, war aber nur kürzere Zeit in die Hände der Gestapo und Justiz gelangt. Im Zuge von Ermittlungen gegen andere Bibelforscher fiel sie dann doch noch auf. Wegen des gelegentlichen Transports von illegalen Schriften (maximal 50 illegale „Wachttürme“) wurde sie am 4. August 1944 vom Volksgerichtshof in Berlin zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Wegen einer Erkrankung kam sie in ein Krankenhaus. Aus diesem konnte sie fliehen und dann untertauchen.
Der Zusammenbruch der Naziherrschaft brachte der Familie nach so viel Leid und Bewährung für ihren Glauben die Freiheit.
Nach vielen Jahren des Schweigens erzählt jetzt Heinz Schürmann seine Geschichte und die seiner Familie. Er tut dies ohne Bitternis und auch ohne Pathos. Er berichtet in einfachen Worten und zeigt dabei - als gelte es beim Gegenüber Zweifel zu zerstreuen - die von ihm gesammelten Dokumente der Verfolgung. Diese Geschichte lebt mit ihm und in ihm. Man merkt ihm an, wie sie ihn auch heute noch stark bewegt. Trotzdem erzählt er sie, jetzt immer öfter. Das Gespräch mit Schülern war und ist ihm besonders wichtig. Damit ist er einer der wenigen Zeitzeugen der Region, die der jungen Generation noch „lebendige Geschichte“ vermitteln können.