Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Als Jan Nowogrodzki 1926 geboren wird ist Polen wieder ein eigener Staat. Die (Zweite) Republik Polen.

 

Jan Nowogrodzkis Heimat wird nach dem Überfall Hitler-Deutschlands auf Polen das ,,Generalgouvernement“

 

Das ,,Generalgouvernement“

Der von Hitler-Deutschland besetzte, aber nicht annektierte Teil Polen wurde seit dem 26. Oktober 1939 als ,,Generalgouvernement“ bezeichnet und als deutsches ,,Nebenland“ von Generalgouverneur Hans Frank regiert (,,Franks Reich“). Nur auf kommunaler Ebene gab es eine begrenzte polnische Selbstverwaltung. Mit den Distrikten Krakau, Warschau, Radom und Lublin sowie (seit dem 1. ,August 1941) mit Ostgalizien (mit dem Zentrum Lemberg) umfasste das Generalgouvernement 142.000 km' mit 12 Millionen Einwohnern.

Es diente als Reservoir für Zwangsarbeiter, als Aufnahmeland für die aus dem annektierten Nordpolen (u.a. aus dem Großpolen um Posen) vertriebenen 1,2 Millionen Polen. Das ,,Generalgouvernement“ war Schauplatz der ,,Endlösung der Judenfrage“ in den dort errichteten Vernichtungslagern.

Der ,,Generalplan Ost“ sah die ,,Germanisierung“ vor, d.h. die Vertreibung oder Ermordung der polnischen Bevölkerung. Für die Zukunft waren die Austreibung von 80% der überlebenden polnischen Bevölkerung und die Ansiedlung deutscher Bauern geplant. Ein zentrales Element der deutschen Politik im ,,Generalgouvernement“ war der Terror. Für jeden von Widerstandkämpfern getöteten Deutschen wurden 50 bis 100 Polen ermordet. Zwei Terroraktionen der Deutschen richteten sich gezielt gegen die polnische intellektuelle Elite: Die ,,Sonderaktion Krakau“ im November 1939, bei der 183 Schul- und Hochschulangehörige festgenommen wurden. Sie kamen in das Konzentrationslager Sachsenhausen, viele kehrten nie wieder zurück. Die zweite ,,Aktion“ fand in Lemberg statt. Dort wurden beim Einmarsch der deutschen Truppen 38 polnische Professoren ermordet. Die Besatzungsmacht schloss die Universitäten und höheren Schulen und zerstörte die wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen Polens

Auf wirtschaftlichem Gebiet blieben den Polen nur die Kleinindustrie und die Arbeit auf dem Lande. Die Deutschen verlangten in großem Umfang, Nahrungsmittel an sie abzuliefern. Der freie Handel mit Lebensmitteln wurde verboten. Damit musste die städtische Bevölkerung mit dem auskommen, was die Besatzungsmacht ihr an Lebensmitten zuteilte.

Dagegen bildete sich eine Untergrundbewegung, die jedoch im Warschauer Aufstand 1944 weitgehend ausgelöscht wurde.

 

Deutsches Propagandaplakat zur (freiwilligen) Anwerbung polnischer Arbeiter für das "Altreich"
Der Text lautet: "Ihre Armut hat ein Ende. Sie fahren zur Landarbeit nach Deutschland."

 

 

 

 

 

Plakatanschlag vom April 1940 im Generalgouvernement":
Verordnung des Generalgouverneurs Hans Frank vom 24.April 1940 zur Pflicht, sich zur Landarbeit zur Verfügung zu stellen.

 

Lesen Sie bitte auch folgende Dokumente:

Verhaltensmaßregeln für Polen im "Altreich"

Merkblatt über die Behandlung von ausländischen Arbeitskräften

Lesen Sie zur damaligen Situation der Zwangsarbeiter im „Altreich“ den ersten Teil des zweiteiligen Aufsatzes von Joachim Hennig: Die Morde vor der Haustür – Die „Sonderbehandlung“ der Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg ist ein dunkles Kapitel, in: „Heimat zwischen Hunsrück und Eifel – Beilage der Rhein-Zeitung für Schule und Elternhaus Nr. 7 – Juli 2004:

In diesen Wochen und Monaten häufen sich die Gedenktage an die Zeit des Nationalsozialismus, an das wohl dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Besonders markant sind der 20. Juli 1944 und dann die Endphase des Zweiten Weltkrieges, die den Krieg auch in unsere Region brachte und dann – zunächst im Osten – zur Befreiung der Konzentrationslager führte.

Über die Schrecken des Krieges hierzulande gerät manchmal aus dem Blick, dass Hitler-Deutschland mit der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges unendliches Leid über fast alle Völker Europas gebracht hat. Dieses Leid ist oft namenlos und für uns schwer erfahrbar, fand es doch auf den Schlachtfeldern - vornehmlich des Ostens – statt. Wenn man etwas intensiver vor Ort recherchiert, dann entdeckt man aber auch Schicksale von Menschen, die hier bei uns lebten und die den Terror des Nationalsozialismus gleichsam vor unserer Haustür erleiden mussten. Ein Beispiel ist die Behandlung der Ausländer, die während des Krieges im Allgemeinen zwangsweise und bzw. oder unter oft unter entwürdigenden Bedingungen in Deutschland arbeiteten.

Während des Zweiten Weltkrieges herrschte im Deutschen Reich ein eklatanter Mangel an Arbeitskräften. Die Männer waren als Soldaten vielfach an der Front und fehlten deshalb vor allem in der Landwirtschaft, in der Industrie und im Bergbau. Die Lage verschärfte sich noch dadurch, dass die Kriegswirtschaft einen ungeheuren Bedarf an Arbeitskräften hatte, der durch die Rekrutierung deutscher Frauen bei weitem nicht gedeckt werden konnte. Spätestens seit Herbst 1941 war die gesamte Kriegswirtschaft alternativlos auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Diese verschaffte man sich zum einen aus den Kriegsgefangenen, die man – unter Verstoß gegen das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 (Genfer Konvention) – zur Arbeit zwang. Zum anderen wurden - vor allem aus den besetzten Gebieten im Osten - eine große Zahl von „Zivilarbeitern“ oft zwangsweise rekrutiert. Sie wurden als „Fremdarbeiter“ oder „ausländische Arbeitskräfte“, wenn sie aus der Sowjetunion kamen, als „Ostarbeiter“ bezeichnet. So heißt es beispielsweise in dem geheimen „Programm des Arbeitseinsatzes“ des „Beauftragten für den Vierjahresplan und Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel vom 20. April 1942 u. a.: „Die restlose Beschäftigung aller Kriegsgefangenen sowie die Hereinnahme einer Riesenzahl neuer ausländischer Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen ist zur undiskutierbaren Notwendigkeit für die Lösung der Aufgaben des Arbeitseinsatzes in diesem Kriege geworden. Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, dass sie bei denkbar sparsamstem Einsatz die größtmöglichste Leistung hervorbringen.“ Dieser Aufruf schloss dann mit dem „alten nationalsozialistischen Grundsatz“: „Nichts für uns, alles für den Führer und sein Werk, d. h. für die Zukunft unseres Volkes!“

Im August 1944 – also vor nunmehr 60 Jahren - waren im Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ 7.615.970 ausländische „Arbeitskräfte“ als beschäftigt gemeldet, davon 1,9 Millionen Kriegsgefangene und 5,7 Millionen zivile Arbeitskräfte; darunter 1,7 Millionen Polen und 2,8 Millionen Sowjets. Dem „Geografischen Verzeichnis nationalsozialistischer Lager und Haftstätten des Internationalen Suchdienstes in Arolsen (ITS) zufolge gab es „Zivilarbeiterlager“ auch im früheren Kreis Zell, so in Traben-Trarbach (90 Personen), Enkirch (100 Personen), Beuren (55 Personen), Burg (50 Personen), Sohren (105 Personen), in Ernst (früherer Kreis Cochem) 50 Personen sowie vor allem im früheren Kreis Mayen, so z. B. in Nickenich (165 Personen), in Andernach (1735 Personen), in Mertloch (145 Personen), in Mayen (465 Personen), in Münstermaifeld (60 Personen), in Kerben (105 Personen), in Dreckenach (75 Personen), in Rüber (60 Personen), in Kruft (280 Personen), in Ochtendung (275 Personen), in Saffig (75 Personen) und in Plaidt (200 Personen). In den Nürnberger Prozessen ging das Gericht von der Grundüberzeugung aus, es hätte der nationalsozialistischen Ausländerpolitik ein „Sklavenarbeitsprogramm“ zugrunde gelegen, „das die Deportation von mehr als fünf Millionen Menschen zum Zwecke der Zwangsarbeit erforderte, wobei viele von ihnen schreckliche Grausamkeiten und Leiden erdulden mussten.“
So „nötig“ der Arbeitseinsatz der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen für die Nazis auch war, so brachte er auch ungeheure Probleme mit sich. Die Sicherheitsbehörden hatten große Angst, dass die Ausländer die deutsche Bevölkerung politisch „infiltrieren“ könnten. Vor allem aber fürchtete man um die „Reinheit der deutschen Rasse“, wenn ausländische (Zwangs-)Arbeiter näheren Kontakt zu deutschen Frauen und Mädchen bekamen.

Die ersten Zwangsarbeiter waren Polen, die als Kriegsgefangene und als „Zivilarbeiter“ nach Deutschland kamen. Ende September 1939 waren bereits ca. 100.000 Gefangene in der deutschen Landwirtschaft tätig, im November waren es 250.000 und bis Jahresende etwa 300.000.

Angesichts dieser Zahlen und des „Bedrohungspotenzials“ erscheint es fast zwangsläufig, dass der nationalsozialistische Staat grundlegende Regelungen bis hin zu Sanktionen für Fehlverhalten traf. Dies geschah am 8. März 1940 mit dem Erlasswerk zur Regelung der Arbeits- und Lebensbedingungen der polnischen Zivilarbeiter – die so genannten „Polenerlasse“. Sie sind ein Meilenstein in der Geschichte der nationalsozialistischen Ausländerpolitik und Auftakt zu einem immer geschlossener werdenden, nach Nationalitäten differenzierenden Sonderrecht für ausländische Zwangsarbeiter. Mit diesen Erlassen – zehn an der Zahl – war das Leben der polnischen Arbeiter nahezu vollständig reglementiert. So waren die Polen nach Möglichkeit geschlossen unterzubringen, sie hatten auf der rechten Brustseite eines jeden Kleidungsstückes stets sichtbar das Kennzeichen „P“ zu tragen, durften grundsätzlich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und ihnen war jeder gesellige Verkehr mit der deutschen Bevölkerung, insbesondere der Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvergnügen und Gaststätten, verboten.

Als „Annex“ zu diesen Ge- und Verboten verstand es der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler gleich auch die Sanktionen gegen Verstöße hiergegen zu regeln und Kompetenzen an sich zu ziehen – und damit etwa die Justiz von der Ahndung der Verstöße hiergegen auszuschließen. Danach sollten „ständig lässige Arbeit, Arbeitsniederlegung, Aufhetzung der Arbeiter, eigenmächtiges Verlassen der Arbeitsstätte, Sabotagehandlungen u.ä. m.“ ausschließlich von der Gestapo verfolgt werden. Für Geschlechtsverkehr von Polen mit Deutschen „oder sonstigen unsittlichen Handlungen“ zwischen Polen und Deutschen konnte Himmler für die polnischen Arbeitskräfte „Sonderbehandlung“ (d.h. die Todesstrafe) verhängen und für die deutschen Frauen deren Diffamierung und Bestrafung durch die Justiz bzw. Einweisung in ein Konzentrationslager vorsehen.

Für die Hinrichtungen traf das Reichssicherheitshauptamt bis ins Einzelne gehende Regelungen. So musste der Hinrichtungsort sorgfältig ausgewählt werden, bestimmte polizeiliche Maßnahmen waren zu treffen, zeitweise war das Fotografieren später das Nichtfotografieren geregelt. Im Allgemeinen mussten die Hinrichtungen Landsleute der Opfer selbst vornehmen. Landsleute aus der Umgebung des „Tatortes“ mussten – zur Abschreckung - auch der Hinrichtung beiwohnen. Eine Zeitlang wurde die Nachricht über die Exekution auch in den regionalen Zeitungen verbreitet.