Lesen Sie bitte folgende Dokumente:
Lesen Sie HIER die Karteikarten der Gestapo Koblenz von Helga und ihrem Bruder Fritz Teidel
Hinweis: Der eingebrachte Lizenzcode auf der Karteikarte berechtigt nur die Veröffentlichung auf den Webseiten
des Fördervereins Mahnmal Koblenz
Koblenzer Nationalblatt vom 14. November 1938 nach der "Reichspogromnacht"
Runderlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 15. November 1938
betreffend den Schulunterricht an Juden
Nach der ruchlosen Mordtat von Paris kann es keinem deutschen Lehrer und keiner deutschen Lehrerin mehr zugemutet werden, an jüdische Schulkinder Unterricht zu erteilen. Auch versteht es sich von selbst, dass es für deutsche Schüler und Schülerinnen unerträglich ist, mit Juden in einem Klassenraum zu sitzen. Die Rassentrennung im Schulwesen ist zwar in den letzten Jahren im Allgemeinen bereits durchgeführt, doch ist ein Restbestand jüdischer Schüler auf deutschen Schulen übrig geblieben, dem der gemeinsame Schulbesuch mit deutschen Jungen und Mädels nunmehr nicht weiter gestattet werden kann. Vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelungen ordne ich daher mit sofortiger Wirkung an:
1. Juden ist der besuch deutscher Schulen nicht gestattet. Sie dürfen nur jüdische Schulen besuchen. Soweit es noch nicht geschehen sein sollte, sind alle zurzeit eine deutsche Schule besuchenden jüdischen Schüler und Schülerinnen sofort zu entlassen.
2. Wer jüdisch ist, bestimmt § 5 der Ersten Verordnung vom 14. November 1935 zum Reichsbürgergesetz (RGB1. I S. 1333).
3. Diese Regelung erstreckt sich auf alle mir unterstellten Schulen einschließlich der Pflichtschulen.
(zit. nach: Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Amtsblatt des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der anderen Länder 1938, S. 520 f.)
Das Hetzblatt "Der Stürmer" nach den Novemberpogromen 1938
Die 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 1. Juli 1943 HIER lesen
Eine Bilderstrecke zu Helga Treidel: