Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

4. Deportation am 27. Juli 1942

Die 4. Deportation von Juden aus Koblenz und Umgebung erfolgte nach den Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes Berlin "zur technischen Durchführung der Evakuierung von Juden in das Altersghetto Theresienstadt" vom 15. Mai 1942 und den Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes Berlin "für die Behandlung des Vermögens der in das Altersghetto Theresienstadt abzuschiebenden Juden" vom 15. Mai 1942

Dokumente:

Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes Berlin "zur technischen Durchführung der Evakuierung von Juden in das Altersghetto Theresienstadt" vom 15. Mai 1942 -HIER lesen-

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Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes Berlin "für die Behandlung des Vermögens der in das Altersghetto Theresienstadt abzuschiebenden Juden" vom 15. Mai 1942 -HIER lesen-

Am 27. Juli 1942 wurden dann 79 Menschen jüdischer Herkunft aus dem Stadt- und Landkreis Koblenz in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert. Das waren vor allem ältere Juden und geschah genauso wie bei der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 besprochen. Diese Älteren sollten nicht – wie zuvor die Familien – in Durchgangsghettos im Distrikt Lublin (bzw. unmittelbar in Vernichtungslager im Distrikt Lublin) deportiert, sondern in das „Altersghetto“ Theresienstadt „überstellt“ werden. Dorthin brachte man auch schwer kriegsbeschädigte Juden und Juden mit Kriegsauszeichnungen.
Die von der Gestapo Koblenz für den Transport erstellte Liste nennt die Namen der insgesamt 79 Deportierten, ihr Geburtsdatum und ihren Geburtsort sowie ihre letzte Adresse vor der Deportation.  

Hinweise zur unten abgebildeten Liste:

Das Schicksal des Ersten Staatsanwalts Dr. Georg Krämer (aufgeführt in der Liste unter der Nummer 33) ist auf dieser Homepage näher dargestellt unter:
Georg Krämer – Personentafel Nr. 64.