Verfolgung und Widerstand in Koblenz 1933 - 1945.
Eine Skizze von Joachim Hennig
Hinweis: Aus techn. Gründen können die Fußnoten hier nicht aufgeführt werden. Sie können im Original eingesehen werden
I. Einleitung
Auch 66 Jahre nach der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten, 60 Jahre nach dem Beginn des von Hitler-Deutschland entfesselten Zweiten Weltkrieges sowie 54 Jahre nach der militärischen Niederlage Deutschlands und der Befreiung vom Faschismus steht immer noch eine grundlegende Beschäftigung mit der Verfolgung und dem Widerstand auf regionaler Ebene im heutigen Rheinland-Pfalz aus. Ansätze hierzu sind allerdings vorhanden. Sie finden sich vor allem in neueren Arbeiten zur Stadt- und Regionalgeschichte, so etwa über Koblenz, Trier, Worms, Boppard und den Westerwald, aber auch in Ausstellungen, wie "Der Machtantritt der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933" im Landeshauptarchiv in Koblenz und jüngst in der Ausstellung der Landeszentrale für politische Bildung in der Gedenkstätte Ehemaliges KZ Osthofen "Rheinland-Pfalz: Die Zeit des Nationalsozialismus in unserem Land". Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch gerade die von der Landeszentrale für politische Bildung bislang zusammengetragenen Informationen über Gedenkstätten in Rheinland-Pfalz# sowie mehrere Veröffentlichungen des Ministeriums der Justiz in seiner Schriftenreihe, die sich mit einzelnen Aspekten der Verfolgung durch die NS-Justiz beschäftigen.
Es fehlen aber - abgesehen von recht zahlreichen Veröffentlichungen über das Schicksal der jüdischen Mitbürger - eingehendere Arbeiten zur kleinräumigen Geschichtsschreibung, die in ihrer Breite die Verfolgung und den Widerstand vor Ort in den Blick nehmen. Das ist umso bedauerlicher, als bald alle Zeugen aus dieser Zeit verstorben sein werden - oft ohne ihr Wissen der nachfolgenden Generation mitgeteilt zu haben. Und dabei tut sich die Enkelgeneration dieser Zeitzeugen mit der Erinnerung an den Widerstand und an die Opfer schwer; sie hat Probleme damit, diese Geschichte als eigene sowie als Auftrag und Mahnung wie auch als Beispiel für Zivilcourage zu erfahren.
Von daher liegt es heute in den Händen der Nachkriegsgeneration - den Kindern der Zeitzeugen und den Eltern der heutigen Jugend - über diese Epoche der jüngsten deutschen Geschichte historisch aufzuklären. Da dies gerade anhand der Verhältnisse vor Ort sehr eindringlich und plastisch geschehen kann, sind dazu politisch engagierte Heimat- und Regionalforscher aufgerufen. Mit welchen Problemen sie dabei zu kämpfen haben, soll beispielhaft der Hinweis auf die für die Landesarchive geltenden gesetzlichen Sperrfristen verdeutlichen. Danach ist die Benutzung von personenbezogenen Archivalien grundsätzlich erst 30 Jahre nach dem Tod bzw. 110 Jahre nach der Geburt des Betreffenden möglich - bei mehreren Personen kommt es auf den Letztverstorbenen bzw. Letztgeborenen an#. Daß dies Unzulänglichkeiten in der Erforschung und Aufarbeitung eines Themas zur Folge haben kann, liegt auf der Hand, muß aber hingenommen werden. Denn wir können es uns andererseits nicht leisten, weitere 50, 60 oder gar 70 Jahre zuzuwarten, bis alle Archive dem Publikum geöffnet sind und die Informationen umfassend zur Verfügung stehen. Dann ist es zu spät: zu spät für die letzten Opfer, für die letzten Täter, für die letzten Zuschauer von damals und zu spät für uns alle. Deshalb muß die Arbeit wenigstens jetzt und mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten getan werden.
Aber schon das Wissen, das mit diesen begrenzten Möglichkeiten zu Tage gefördert werden kann, ist teilweise so neu und so umfangreich, daß es die Aufklärung hierüber in einer auch nur skizzenhaften Form rechtfertigt. Ein solcher Abriß soll hier für die Stadt Koblenz und deren Umgebung versucht werden.
II. Zur Einführung: Der Obersturmführer Emil Faust und die Koblenzer
Die frühe Geschichte der Verfolgung in Koblenz und von Koblenzern ist untrennbar verbunden mit der Person Emil Faust. 1899 in Oberlahnstein geboren war Faust in Koblenz aufgewachsen. Nach der Teilnahme am Ersten Weltkrieg, nach Aktivitäten in einem Freikorps und nach Beschäftigungen in verschiedenen Industriebetrieben kehrte er Mitte der 20er Jahre nach Koblenz zurück. 1929 trat er in die NSDAP und in die SA ein und wechselte 1930 in die SS über. Im selben Jahr wurde er zum Truppführer befördert und mit der Führung des SS-Sturmes 22 Koblenz beauftragt. In diesen letzten Jahren der Weimarer Republik - die Nazis nannten sie ihre "Kampfzeit" - war Faust im gesamten Stadt- und Landkreis Koblenz als der gefürchtetste Schläger und "Draufgänger" bekannt. Das stellten damals im "Dritten Reich" sein SS-Standartenführer und nach dem Krieg ein Zeuge in einem Strafprozeß gegen Faust unabhängig voneinander, aber übereinstimmend fest. Immer wieder suchte und fand er Gelegenheiten zu Auseinandersetzungen mit den politischen Gegnern - getreu der Nazi-Parole "Wir prügeln uns groß". Reibungspunkte gab es genug, zumal Faust in der Nachbarschaft mehrerer Kommunisten wohnte.
Nach der sog. Machtergreifung durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 kam für Faust die Stunde der Abrechnung. Als Ende Februar/Anfang März 1933 in Koblenz - wie auch in anderen Gegenden Deutschlands - viele politische Gegner festgenommen und mißhandelt wurden, war auch er dabei. Danach war er in verschiedenen Funktionen aktiv und wurde dann Anfang August 1933 in die Emslandlager nach Esterwegen kommandiert. Dort erbauten Häftlinge aus dem bereits bestehenden KZ Börgermoor ein weiteres Konzentrationslager. Faust sollte in Esterwegen "KZ-Kommandant lernen" und war Adjutant des dortigen Lagerkommandanten. Schon wenige Tage später kamen die ersten Transporte mit "Schutzhäftlingen". Darunter war auch ein Transport mit Koblenzer Häftlingen. Faust kam diesen noch vor dem Lagereingang mit den Worten "Wer sind die Koblenzer? Hände hoch!" entgegengelaufen, um sich gleich auf sie zu stürzen und zu verprügeln. Nach weiteren Schikanen machte er die Wachmannschaften auf sie aufmerksam und rief diesen zu: "Die Koblenzer empfehle ich euch, das sind meine besonderen Freunde". Die Koblenzer mußten gesondert zwischen den Baracken antreten, dann stellte Faust sich ihnen vor und erklärte: "Das Herz im Leibe lacht mir, wenn ich euch sehe; ihr werdet die Heimat nicht wiedersehen." Faust trat dann näher an sie heran und schlug die Häftlinge, die in seiner Nähe standen, der Reihe nach durch. Er ließ auch einige Häftlinge heraustreten und mißhandelte sie mit den anderen dabeistehenden SS-Männern. Noch abends kam er in die mit den Koblenzern belegte Baracke und erklärte, nun wolle er sie "einmal richtig begrüßen". Dabei veranstaltete er einen "Budenzauber", bei dem sich die Häftlinge auf Kommando in die Betten zu werfen, dann aus den Betten zu springen und andere Übungen zu machen hatten.
Was müssen die Koblenzer im KZ Esterwegen alles durchgemacht haben, wenn sie schon so von Faust "begrüßt" wurden! Es war aber wohl ihr Glück, daß er Ende September 1933 die Leitung des gerade neu errichteten weiteren Emslandlagers V in Neusustrum übertragen erhielt. Allerdings blieb er dort ebenfalls nicht lange. Wegen der selbst für die Nazis untragbaren Zustände in den Lagern, vor allem wegen der andauernden Mißhandlungen der Häftlinge, löste man im November 1933 die SS als Bewachung der Lager vorübergehend durch Polizeikräfte ab. Faust kehrte daraufhin nach Koblenz zurück. Er hatte Probleme, wieder Fuß zu fassen und wurde wegen seiner Brutalität und seines Jähzorns sogar aus der NSDAP und der SS ausgeschlossen. Mit Unterstützung der SS wurde er schließlich Hausmeister in der Volksschule in Koblenz-Neuendorf; seine Bemühungen aber, doch wieder in die NSDAP und die SS aufgenommen zu werden, blieben erfolglos.
Aus der Nachkriegszeit sei der Vollständigkeit halber noch zu Faust vermerkt: Im Jahr 1950 wurde er vom Schwurgericht des Landgerichts Osnabrück wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und wegen Mordes in Tateinheit mit 33 Fällen von gefährlicher Körperverletzung zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und später zu 20 Jahren Zuchthaus begnadigt. Nach jahrelanger Haft kam er am 15. Dezember 1965 auf dem Gnadenweg vorzeitig frei und starb wenige Monate später am 13. April 1966 in Emden.
Wenn man diese Geschichte aus der Frühzeit des "Dritten Reiches" in einem in der Nachkriegszeit gegen Faust ergangenen Strafurteil liest, dann empfindet man schon Beklemmung. Hier ist - justizförmig aufgearbeitet - die Rede von Menschen aus Koblenz - von Mitbürgern, Nachbarn - vor mehr als 60 Jahren, die durch die Umstände und durch ihr eigenes Zutun einerseits zu Verbrechern und andererseits zu Opfern dieser Verbrecher und dieses politischen Systems wurden und die sich - als Koblenzer - fernab von Koblenz in dem Konzentrationslager Esterwegen im Emsland unter den Bedingungen eines Terrorsystems erneut begegneten.
Und dabei war Koblenz gar keine ungewöhnliche Stadt zur Zeit des Nationalsozialismus und die Koblenzer waren es auch nicht. Koblenz war zwar "Gauhauptstadt", aber ansonsten eine Stadt wie jede andere auch, mit Opfern und mit Tätern - wobei beide Gruppen manchmal nicht so einfach voneinander zu scheiden sind wie im Fall Esterwegen - und natürlich auch mit vielen, viel zu vielen Zuschauern. Koblenz war während der NS-Zeit so "Durchschnitt", so "normal", daß man in Koblenz und bei den Koblenzern praktisch die vollständige Verfolgungssituation und auch einen Teil des Widerstandes im "Dritten Reich" wiederfindet - sofern man nur lang und intensiv genug den Spuren der Täter und der Opfer nachgeht.
Diese Spurensuche vor Ort hat sich der im Mai 1997 gegründete "Förderverein zur Errichtung eines Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e.V." zur Aufgabe gemacht. Er will die Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung und an den Widerstand gegen das NS-Regime in Koblenz in ihrer ganzen Breite wachhalten. Dementsprechend ist es nach der Satzung Zweck des Vereins, den Gedanken für die Errichtung eines Mahnmals zu verbreiten und Mitglieder, die sich diesem Anliegen verbunden fühlen, zu gewinnen, die Errichtung eines Mahnmals in Absprache und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden kommunalen und staatlichen Stellen in die Wege zu leiten, die Fragen einer angemessenen und anspruchsvollen Gestaltung des Mahnmals zu erörtern und darüber einen breiten Konsens herbeizuführen, die Verfolgung durch den Nationalsozialismus zu erforschen und wissenschaftlich aufzuarbeiten sowie Sponsoren zu gewinnen und zu motivieren, die bereit sind, die Errichtung eines Mahnmals zu unterstützen.
In diesem Rahmen bemüht sich u.a. der Verfasser um die Erforschung von Verfolgung und Widerstand in Koblenz. Im Oktober 1997 und im März 1998 hat er vor der Mitgliederversammlung des Fördervereins Vorträge zu diesem Thema gehalten. Der hier vorliegende Artikel ist eine überarbeitete und um Fußnoten ergänzte Fassung eines Teils dieser Vorträge. Zusammen mit dem zweiten, im nächsten Heft erscheinenden Teil will er einen chronologischen Überblick über die Verfolgung und den Widerstand in Koblenz geben. Ein weiterer Artikel soll mit dem Eingehen auf einzelne Opfer und Opfergruppen diese Thematik abrunden.
III. Säuberung des Machtapparats durch die Nazis
Die Verfolgung in Koblenz begann schon wenige Tage nach der sog. Machtergreifung am 30. Januar 1933, die anders als in anderen Städten in Koblenz nur wenig Resonanz fand - es sollen lediglich ein paar Hakenkreuzfahnen geweht haben. Den Anlaß für erste Repressionen gab die in Koblenz erscheinende, SPD-nahe "Rheinische Warte", die sich schon sehr früh mit der neuen Regierung und deren ersten Maßnahmen auseinandersetzte. Bereits am 4. Februar 1933 verfügte der Koblenzer Regierungspräsident von Sybel daraufhin ein dreitägiges Erscheinungsverbot. Diesem Verbot folgte am 15. Februar 1933 eine diesmal vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz erlassene Verfügung, aufgrund der neben anderen sozialdemokratischen Zeitungen des Rheinlandes auch die Rheinische Warte für vier Tage nicht erscheinen durfte. Das endgültige Aus kam eine Woche später. Mit der Ausgabe vom 27. Februar 1933 stellte sie ihr Erscheinen ohne Erklärung ein. Bereits kurz zuvor war eine Demonstration der "Eisernen Front" mit dem Gewerkschaftsführer Hans Böckler, die für den 25. Februar 1933 in Koblenz vorgesehen war, von dem kommissarischen Polizeipräsidenten wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten worden.
Es versteht sich von selbst, daß solche rechtsstaatswidrigen, undemokratischen Einschränkungen der Presse- und Demonstrationsfreiheit eigentlich nur von Beamten verfügt und auch durchgesetzt werden konnten, die dem neuen Regime loyal oder zumindest indifferent gegenüberstanden. Deshalb mußten - in der Konsequenz der Nazis - alle die in staatlichen und kommunalen Stellen noch verbliebenen demokratisch und republikanisch gesinnten Beamten entfernt werden. Entsprechend dieser Logik hat die Verfolgung in Koblenz mit der Entfernung führender staatlicher Beamter begonnen. Erstes Opfer dieser Verfolgung wurde der erste Polizeipräsident von Koblenz, Dr. Ernst Biesten, der dem Zentrum angehörte. Er wurde bereits am 12. Februar 1933 - keine zwei Wochen nach der sog. Machtergreifung - wegen politischer Unzuverlässigkeit aus dem Amt entfernt. Biesten war zunächst beurlaubt und dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
Zweites Opfer der "politischen Säuberung" war der Vizepräsident des in Koblenz ansässigen Oberpräsidiums der Rheinprovinz, Dr. Wilhelm Johann Guske. Guske war SPD-Mitglied und in Koblenz Vorsitzender der "Eisernen Front" - einer aus SPD, Reichsbanner und Allgemeinem Deutschen Gewerkschaftsbund in der Endphase der Weimarer Republik gegründeten "Kampforganisation". Guske wurde knapp zwei Wochen später als Biesten gemäß § 3 Abs. 2 einer Verordnung aus dem Jahre 1919(!) "im Interesse der Festigung der verfassungsmäßigen republikanischen Staatsform"(!) mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die damals noch erscheinende Rheinische Warte hielt dies zunächst für einen Karnevalsscherz und meinte, nachdem sie sich von der Wahrheit der Meldung hatte überzeugen müssen, die Gerichte würden Gelegenheit haben, diese "neupreußische Einschätzung der Republikaner zu prüfen". Aber auch insoweit mußte sie sich durch die weiteren Ereignisse eines Besseren belehren lassen.
Wie diese beiden Beispiele zeigen, geschahen die "Säuberungen" zunächst "wild", also wie im Fall des Polizeipräsidenten Dr. Biesten ohne jede gesetzliche Grundlage oder wie im Falle des Vizepräsidenten Dr. Guske zwar aufgrund einer solchen, aber offensichtlich rechtswidrig. Erst im Laufe der Zeit schuf sich das neue Regime für diese und für andere Personalmaßnahmen nachträglich eine scheinlegale Grundlage und hatte damit auch eine Handhabe für zukünftige Fälle. Geregelt wurde das alles in Gesetzen und Verordnungen von April 1933, und zwar durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" und durch das "Gesetz betreffend die Zulassung zur Patentanwaltschaft und zur Rechtsanwaltschaft" nebst "flankierender" Verordnungen. Diese Regelungen boten dann die rechtsförmliche Grundlage, um "politisch Unzuverlässige" und Juden aus dem öffentlichen Dienst und aus der Anwaltschaft zu entfernen.
An der Spitze der Stadtverwaltung ging diese "Säuberung" sehr viel geräuschloser vonstatten. Der dem Zentrum angehörende Oberbürgermeister Dr. Hugo Rosendahl hatte nach den Kommunalwahlen am 12. März 1933 und nach Anfeindungen durch die Nazis sehr schnell aufgegeben und sich schon am 15. März 1933 für das laufende Verwaltungsjahr vom Regierungspräsidenten beurlauben lassen. In sein Amt kehrte er nicht mehr zurück.
Etwas einschneidender waren die Maßnahmen in der Justiz. Wegen "nicht-arischer" Abstammung wurden beim Landgericht der Gerichtsassessor Dr. Dreyfuß und bei der Staatsanwaltschaft Koblenz der Erste Staatsanwalt Dr. Krämer sofort beurlaubt und mit Wirkung vom 31. August 1933 ohne Dienstbezüge entlassen. Außerdem entließ man sämtliche jüdische Referendare aus dem Vorbereitungsdienst.
IV. Verfolgung des politischen Gegners aus der "Kampfzeit"
Die Nazis schüchterten ihre politischen Gegner differenziert nach der Parteizugehörigkeit und überdies in Intervallen nach und nach ein. Die ersten politischen Gegner aus der "Kampfzeit", die eingeschüchtert wurden, waren die Kommunisten. Wie bereits erwähnt wurden sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Reichtstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 und im Zuge der letzten halbwegs freien Reichstagswahlen am 5. März 1933 wie im gesamten Reichsgebiet so auch in Koblenz Ende Februar/Anfang März 1933 in "Schutzhaft" genommen. Dies geschah aufgrund der vom Reichspräsidenten von Hindenburg erlassenen "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" ("Reichstagsbrand-Verordnung") vom 28. Februar 1933, mit der wesentliche, in der Weimarer Reichsverfassung niedergelegte Grundrechte aufgehoben wurden. Sie bildete die scheinlegale Rechtsgrundlage für die "Schutzhaft". Mit ihr sollten nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut in einer "Notstandssituation" kommunistische staatsgefährdende Gewaltakte abgewehrt werden; tatsächlich beriefen sich die Nazis während der gesamten Zeit ihrer Herrschaft auf diese Verordnung, um die vielfältigsten politisch Andersdenkenden und auch sonstige mißliebige Personen willkürlich in Polizeihaft oder in Haft in einem Konzentrationslager zu nehmen.
Die Koblenzer Polizei nahm in ihrem Zuständigkeitsbereich etwa 80 Führer und Unterführer der KPD fest. Grund hierfür war allein ihre Funktion innerhalb der kommunistischen Partei. Um dieser Willkürmaßnahme - denn es war ja nicht verboten, in einer solchen Funktion in der KPD tätig zu sein - den Anschein einer Berechtigung zu geben, hieß es in dem Polizeibericht hierzu, man habe "eine Menge Waffen und Munition" beschlagnahmt. Unter den in "Schutzhaft" genommenen Kommunisten war auch der Buchhändler Richard Christ. Knapp zwei Wochen später wurde er bei den Kommunalwahlen zum Stadtverordneten gewählt. Bedeutung hatte das für ihn und für Koblenz nicht mehr. Nicht einmal zur ersten Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung hat man ihn eingeladen und schon gar nicht in sein Amt eingeführt - geschweige denn, daß die anderen Stadtverordneten gegen seine Inhaftnahme protestiert hätten. Als "Schutzhäftling" war er rechtlos und die Nationalsozialisten waren froh, ihn auf diese Weise ignorieren zu können. Der zweite gewählte Stadtverordnete der KPD, der Schneider Max Krause, hatte übrigens angesichts dieser Repressionen die Wahl gar nicht erst angenommen.
Unter diesen Umständen blieben von den entschiedenen Gegnern der Nationalsozialisten nur noch die SPD-Stadtverordneten übrig. Auch diese dezimierten die Nazis - reichsweit - mit ganz neu erlassenen Unvereinbarkeitsregeln hinsichtlich mehrerer Ämter, so daß in der Koblenzer Stadtverordnetenversammlung nur noch zwei der gewählten SPD-Stadträte übrigblieben: Maria Detzel und Veit Rummel. Auch sie mußten die Stadtverordnetenversammlung schon bald verlassen und wurden in der konstituierenden Sitzung am 29. März 1933 von SS-Leuten abgeführt, als sie gegen die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Adolf Hitler protestierten.
Während die Mitglieder des Zentrum - abgesehen von dem aus dem Dienst entfernten Polizeipräsidenten Dr. Biesten - noch eine Schonfrist hatten, ging die Verfolgung der "Marxisten" durch die Nationalsozialisten weiter. Unter den nächsten Opfern waren der Geschäftsführer der SPD-nahen Rheinischen Warte Manschke und der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks und Gewerkschafters Johann Dötsch. Sie wurden im Zusammenhang mit der Zerschlagung der freien Gewerkschaften am 5. Mai 1933 in "Schutzhaft" genommen.
Die Verhaftungen gingen weiter und im Juli 1933 häuften sich die Fälle der "Schutzhaft". Betroffen waren davon vornehmlich Sozialdemokraten. Sie waren nach der Erklärung des Reichsinnenministers Fricks vom 22. Juni 1933, die SPD sei eine "staats- und volksfeindliche Partei", und dessen Aufforderung an die Landesregierungen, "auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die notwendigen Maßnahmen gegen die SPD zu treffen", noch mehr ins Blickfeld der neuen Machthaber geraten. Betroffen von diesen Maßnahmen waren aber auch parteilose Gegner der Nazis, wie der schon früher den Nationalsozialisten als mißliebig aufgefallene A.B. Sie alle waren im Koblenzer Gefängnis, dem sog. Karmelitergefängnis in der Karmeliterstraße, untergebracht. Tagsüber arbeiteten sie in Kommandos an verschiedenen Stellen in der Stadt und hatten schwere Mißhandlungen durch die SS zu erdulden. Eine beträchtliche Zahl von ihnen - schätzungsweise 40 "Schutzhäftlinge" - wurden dann im August 1933 in das Konzentrationslager Esterwegen ins Emsland verschleppt und hatten dort unter dem Koblenzer Sturmführer Emil Faust zu leiden. Die meisten von ihnen sind wohl Ende 1933 freigekommen. Ihr Schicksal läßt sich erahnen anhand des autobiographischen Romans des Schauspielers und Regisseurs Wolfgang Langhoff, der am 28. Februar 1933 in Düsseldorf in "Schutzhaft" genommen und in das Emslandlager Börgermoor eingeliefert wurde; er spricht von zahlreichen "Weihnachtsentlassungen" zum Jahresende 1933.
V. Einschüchterung der Zentrumspartei
Anders als die KPD und die SPD fand sich das (katholische) Zentrum mit Hitler und seiner "nationalen Revolution" eher ab. Die Selbstaufgabe des gerade im Rheinland so mächtigen und einflußreichen Zentrum ging so weit, daß deren Reichstagsabgeordnete sogar dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (sog. Ermächtigungsgesetz) vom 23. März 1933 zustimmten. Doch auch dieses Wohlverhalten gegenüber den Nationalsozialisten half dem Zentrum und seinem Umfeld nichts. Am 5. Juli 1933 - nachdem die SPD verboten war und Goebbels dem Zentrum den "guten Rat" gegeben hatte, sich aufzulösen - folgte das Zentrum diesem "Rat" und löste sich selbst auf. Die Mandate der Abgeordneten und die der Stadtverordneten - auch in Koblenz - verfielen.
Gegen Leute des Zentrums gingen die Nationalsozialisten subtiler vor als gegen die Kommunisten und Sozialdemokraten. Im großen und ganzen begegnete man ihnen nicht mit roher, physischer Gewalt, sondern diffamierte und stigmatiserte sie als "Schmarotzer" und "Profiteure". Beispielsweise warfen die Nazis dem inzwischen auf eigenen Wunsch beurlaubten Oberbürgermeister Dr. Rosendahl (Zentrum) und der Schwester des langjährigen Vorsitzenden der Zentrumsfraktion in der Koblenzer Stadtverordnetenversammlung, der Koblenzer Sozialreferentin Anna Loenartz, persönliche Bereicherung anläßlich eines Umzuges bzw. einer Urlaubsreise vor.
Viel massiver waren die Ehrabschneidungen in den verschiedenen Sparkassen- und Devisenprozessen gegen Mitglieder des Zentrums. Ein solches Verfahren war bereits im April 1933 von der Staatsanwaltschaft Koblenz in die Wege geleitet worden und fand alsbald vor dem Landgericht Koblenz - auswärtige Kammer in Neuwied - statt. In diesem sog. Neuwieder Sparkassenprozeß waren die maßgeblichen Persönlichkeiten des Zentrums in Neuwied beschuldigt: der Sparkassendirektor Josef Muth, der Landrat Robert Großmann und das Mitglied des Reichstages Eduard Verhülsdonk. In seinem Urteil vom 4. Februar 1934 folgte das Landgericht allerdings der Staatsanwalt nicht, die für Muth drei Jahre, für Verhülsdonk zwei Jahre und für Großmann ein Jahr Gefängnis beantragt hatte, sondern sprach vielmehr alle Angeklagten frei. Gleichwohl hinterließ diese Kampagne, die auch noch zu Disziplinarverfahren führte, ihre Spuren. Eduard Verhülsdonk etwa starb unter dem Druck dieser Anfeindungen noch im selben Jahr.
VI. Hochverratsverfahren gegen Kommunisten
In der Frühphase des "Dritten Reiches" gingen die Nationalsozialisten gegen keinen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner - die Juden eingeschlossen - so unnachgiebig und brutal vor wie gegen die Kommunisten. Nachdem die Nazis sie aus Anlaß des Reichstagsbrandes vielfach in "Schutzhaft" genommen und sie zum Teil nach einigen Monaten wieder entlassen hatten#, begab sich das Regime - in Übereinstimmung mit weiten Teilen der öffentlichen Meinung - an die endgültige Zerschlagung der illegal gewordenen KPD und ihrer Nebenorganisationen und bediente sich nach den "wilden Anfängen" dabei der Justiz.
Anlaß für Strafverfahren gegen Kommunisten waren etwa illegaler Waffenbesitz, die Herstellung oder Verteilung von Flugschriften der KPD, die Zahlung von Beiträgen an die illegale Parteikasse oder die Teilnahme an Treffen, bei denen über die Organisationsstruktur der KPD gesprochen wurde. Da die KPD, wie die Rechtsprechung schon zur Zeit der Weimarer Republik festgestellt hatte, den bürgerlichen Staat mit Gewalt zertrümmern wollte, war bald jede Unterstützung oder Förderung für kommunistische oder sozialistische Organisationen ein "hochverräterisches Unternehmen" oder "Vorbereitung zum Hochverrat", die eine sehr empfindliche Strafe nach sich zogen.
Solche Hochverratsverfahren sind auch für Koblenz und den Koblenzer Raum nachgewiesen. Ihre konkrete Ermittlung ist allerdings noch nicht in allen Fällen gelungen. Dies hängt u.a. mit einer recht verwirrenden Zuständigkeitsregelung für die Gerichte in diesen Verfahren zusammen. Sie fielen - wenn sie nicht gerade von überragender Bedeutung waren und vor dem neu geschaffenen Volksgerichtshof angeklagt wurden - in die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte. Zur damaligen Zeit gab es aber in Koblenz noch kein eigenes Oberlandesgericht. Der Koblenzer Raum gehörte vielmehr teils zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln und teils zu dem des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Erschwerend kommt noch hinzu, daß weder das Oberlandesgericht Köln noch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main über einen eigenen Strafsenat für Hochverratssachen u.ä. politische Delikte verfügte. Vielmehr waren diese Verfahren für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln beim Oberlandesgericht Hamm und für den Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt/Main bei dem Oberlandesgericht Kassel zentralisiert. Mithin findet man solche Hochverratsverfahren u.ä. lediglich im Bestand des Oberlandesgerichts Hamm bzw. in dem des Oberlandesgerichts Kassel. Die Recherche wird noch dadurch kompliziert, daß vielfach nicht einmal die Namen der Angeklagten und Verurteilten feststehen.
Gleichwohl ist ein Massenverfahren aus dem Neuwieder Raum bekannt. Hierüber existiert eine Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Kassel vom 23. August 1933. Darin wurde insgesamt 28 Kommunisten vorgeworfen, in den Monaten Juni und Juli 1933 in Neuwied und Umgebung ein "hochverräterisches Unternehmen vorbereitende Handlungen" unternommen zu haben, indem sie die "Rote Fahne" u.a. kommunistische Druckschriften verteilt, Beiträge für die KPD bei den Mitgliedern gesammelt und sich in mehreren Zusammenkünften getroffen hatten. Des weiteren heißt es in einem Bericht des Landrats des Landkreises Koblenz vom 27. September 1933 an den Koblenzer Regierungspräsidenten, daß Führer der KPD wegen Vergehens gegen das Schußwaffengesetz vom Sondergericht Kassel (?) zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Schließlich wissen wir von einer Aktion gegen Anwohner eines Häuserblocks in Koblenz am 15. September 1933, die zur Festnahme mehrerer Personen führte. Ihnen wurde vorgeworfen, sich dadurch "hochverräterisch betätigt zu haben, daß sie unter dem Deckmantel eines Skatklubs geheime Zusammenkünfte pflegten (...) und kommunistische Flugblätter unter sich verteilten". Der Bericht endet damit, daß diese Personen dem Amtsrichter zum Erlaß eines Haftbefehls vorgeführt wurden, nachdem sie zunächst einmal in "Schutzhaft" genommen worden waren.
In kurzer Zeit zerschlugen politische Polizei und Justiz die KPD so, daß der Polizeipräsident in Koblenz Ende des Jahres 1933 dem Regierungspräsidenten melden konnte, ein Neuaufbau der KPD sei ebenso wenig beobachtet worden wie die Verbreitung kommunistischer Druckschriften; "trotz schärfster Überwachung der Kommunisten (sei) ein Aufleben der kommunistischen Aktivität nicht wahrgenommen (worden)".
VII. Boykott und Prozesse gegen Juden
Die ersten Repressalien gegen Juden - als Gruppe - begannen ebenfalls im Jahr 1933, mit dem sog. Judenboykott am 1. April. Zuvor hatte Hitler am 28. März 1933 alle Parteiorganisationen der NSDAP mit den Worten "Das Deutschland der nationalen Revolution ist nicht das Deutschland einer feigen Bürgerlichkeit" zum Boykott gegen "das Judentum in Deutschland" am 1. April 1933 "Schlag 10 Uhr" aufgerufen. Reichsweit sollten "jüdische Geschäfte, jüdische Waren, jüdische Ärzte und jüdische Rechtsanwälte" boykottiert werden. Während diese Maßnahmen, bei denen sich vor allem SA-Leute vor jüdischen Geschäften postierten und zum Boykott aufriefen, in anderen Städten größeren Erfolg hatten, war die Resonanz in Koblenz offensichtlich recht bescheiden. Zwar trommelte das inzischen als Nazi-"Kampfblatt" in Koblenz erscheinende "Koblenzer Nationalblatt" zum Boykott ("Nieder mit Juda! Strafgericht über den Weltfeind bricht herein - Der Weltpest an den Kragen - Weltverbrecher Juda!" - so die Schlagzeilen auf der Titelseite am 1. April 1933), jedoch konnte es bei allen propagandistischen Tricks alsbald nur mit einem kleinlauten Artikel über "Die Abwehrfront in Koblenz" berichten. Ohnehin wurde aus Rücksicht auf das Ausland der von Hitler befohlene offizielle und reichsweite Boykott jüdischer Geschäfte nach dem 1. April 1933 eingestellt.
Die Politik der Ausgrenzung und des Boykotts jüdischer Geschäftsleute, Freiberufler und Intellektueller setzten die Nationalsozialisten oft auch in scheinlegaler Form fort. Erinnert sei nur an das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" von April 1933, mit dem die Rechtsgrundlage für die Entfernung der ohnehin nur wenigen Juden aus dem Beamtenverhältnis geschaffen wurde, oder an das "Gesetz betreffend die Zulassung zur Patentanwaltschaft und zur Rechtsanwaltschaft" ebenfalls von April 1933. Durch das letztgenannte Gesetz verloren allein in Koblenz vier Rechtsanwälte, nämlich die jüdischen Anwälte Dr. Walter Barsch II, Jakob Gottschalk, Paul Hirsch und Albert Trum, ihre Zulassung. Der Rechtsanwalt Dr. Elias Fröhlich ließ sich freiwillig löschen. Bis auf weiteres durften nur noch die beiden jüdischen Rechtsanwälte Dr. Arthur Salomon und Dr. Josef Treidel praktizieren; sie waren als dekorierte Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges privilegiert.
Daneben gerieten auch schon zu diesem frühen Zeitpunkt jüdische Geschäftsleute unter dem Vorwand der Steuerhinterziehung und ähnlicher Wirtschaftsdelikte in "Schutzhaft". Belegt ist das etwa für Ferdinand Faber, den Inhaber einer Landhandel-Firma in Polch. Über ihn berichtete das Koblenzer Nationalblatt vom 15. April 1933 unter der diffamierenden Überschrift "Der Nationalsozialismus säubert! Große Saatenschieber, Steuerhinterzieher, Urkundenfälscher. Ferd. Faber in Polch verhaftet und in Schutzhaft genommen."
Einen ersten Höhepunkt brachten die sog. Nürnberger Gesetze, die am 15. September 1935 auf dem "Reichsparteitag der Freiheit" verabschiedet wurden. Bedeutsam insoweit waren das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Das "Blutschutzgesetz" verbot die Ehe "zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" sowie den "außerehelichen Verkehr" zwischen ihnen. Außerdem untersagte es Juden, Haushaltsgehilfen, die jünger als 45 Jahre alt waren, zu beschäftigen. Dieses Gesetz war die Grundlage für eine Vielzahl von Strafverfahren wegen Rassenschande. Solche gab es auch beim Landgericht in Koblenz, bisher sind sie aber noch nicht näher aufgearbeitet worden. Mit dem zweiten wichtigen "Nürnberger Gesetz", dem "Reichsbürgergesetz" wurde für "Arier" der neue Status des Reichsbürgers geschaffen, an den alle politischen Rechte geknüpft waren. Juden behielten demgegenüber nur den Status der Staatsbürgerschaft. Die praktischen Konsequenzen aus dem "Reichsbürgergesetz" brachten die einzelnen Durchführungsverordnungen hierzu, die den Juden nach und nach so gut wie alle bürgerlichen Rechte und auch Annehmlichkeiten nahmenDie Nürnberger Rassengesetze waren begleitet von weiteren Boykottmaßnahmen gegen jüdische Gewerbetreibende und Freiberufler. Diese Schikanen fanden in Koblenz ihren sinnfälligen Ausdruck in der "Judenliste von Koblenz", die drei Tage nach der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im Koblenzer Nationalblatt veröffentlicht wurde. Solche Boykottmaßnahmen waren ein weiteres Mittel zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, zur sog. Entjudung der Wirtschaft. Daneben gab es immer wieder Prozesse gegen jüdische Geschäftsleute, denen man Wirtschaftsdelikte vorwarf. Die gleichgeschaltete Presse nutzte dies immer zur Hetze gegen die jüdischen Mitbürger.
VIII. Zwangssterilisationen
Zwangssterilisationen gab es im "Dritten Reich" praktisch von Anfang an. Bereits im Juli 1933 beschloß das Reichskabinett das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das zum 1. Januar 1934 in Kraft trat. Es war eines der ersten, wenn auch weniger bekannten Rassengesetze, eine Maßnahme der von den Nazis so verstandenen "Rassenhygiene". Rassismus im Nationalsozialismus gab es nicht nur in Form des anthropologischen Rassismus, der "fremde Rassen" als genetisch "minderwertig" stigmatisierte (Beispiel: "Nürnberger Gesetze"), sondern auch in Form der "Rassenhygiene". Nach ihr wurden bestimmte Gruppen innerhalb einer "Rasse" als genetisch "minderwertig" ausgegrenzt. Aufgrund des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" konnte auf Antrag eines Amtsarztes und nach der Entscheidung eines Erbgesundheitsgerichts unfruchtbar gemacht werden, wer intellektuelle Defizite aufwies oder an bestimmten physischen oder psychischen Krankheiten litt. Reichsweit entschieden speziell zur Durchführung dieses Gesetzes 220 neu geschaffene Erbgesundheitsgerichte. Sie waren den Amtsgerichten angegliedert und setzten sich aus einem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei Ärzten zusammen.
Auch in Koblenz gab es ein Erbgesundheitsgericht; es war dem Amtsgericht Koblenz angegliedert und für den gesamten Landgerichtsbezirk Koblenz zuständig. Ein Erfahrungsbericht des Erbgesundheitsgerichts aus dem Jahr 1935 zeigt, daß das neue Gesetz schon im ersten Jahr aus der Sicht der Nationalsozialisten ein Erfolg war. Danach ließ sich das Gesetz ungeachtet "einiger Widerstände in gewissen Kreisen" reibungslos vollziehen. Zwar werde auf die Kranken oder ihre Angehörigen aus diesen Kreisen dahin eingewirkt, daß sie statt der Unfruchtbarmachung die gesetzlich zugelassene dauernde Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt wählen sollten, jedoch passe man auf - so der Bericht weiter -, daß damit das Gesetz nicht "umgangen" werde.
Die Forschungen in diesem Bereich sind sehr schwierig, da die Materie sensibel ist und außerdem sehr viele Unterlagen gesichtet werden müßten. Die Akten waren seinerzeit bei den Gesundheitsämtern angefallen und sind zum Teil dort noch vorhanden bzw. befinden sich nach ihrer Ablieferung im Landeshauptarchiv in Koblenz. Vom Gesundheitsamt Koblenz, das für die Stadt und für den Landkreis Koblenz zuständig war, existieren im Landeshauptarchiv Koblenz insgesamt 2.378 Akten. Hierbei handelt es sich allerdings um sog. Sippenakten, zu denen neben den Erbgesundheitsakten auch die Akten zu Ehestandsdarlehen, Ehetauglichkeitszeugnissen, Kinderbeihilfen u.ä. gehören. Daher ist zum gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht einmal die genaue Zahl der Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht Koblenz bekannt.
IX. Erste Verfolgung katholischer Priester
Kaum waren die Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter in Haft, außer Landes geflohen oder fast bis zur Bedeutungslosigkeit eingeschüchtert, setzten die Nationalsozialisten in anderen Bereichen ihren gesellschaftlichen und weltanschaulichen Machtkampf fort. Ihr Gegner wurde - zumal im Rheinland - in zunehmendem Maße der politische Katholizismus, d.h. die Existenz und Einflußnahme des Katholizismus in Gesellschaft und Politik, wie sie ihren Ausdruck fand in katholischen Zeitschriften, katholischen Verbänden oder auch in der Zentrumspartei.
Schon bald nach dem überraschend schnellen Abschluß des Konkordats zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich am 20. Juli 1933 begannen die Auseinandersetzungen zwischen der katholischen Kirche und dem nationalsozialistischen Staat. Ein Ausdruck dessen waren die bereits erwähnten Sparkassen- und Devisenprozesse - wie u.a. der Neuwieder Sparkassenprozeß -, mit denen die Nazis Zentrumspolitiker diffamierten. Den Nationalsozialisten ging es aber um mehr. Sie wollten letztlich die gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen, Traditionen und den Einfluß des Katholizismus zurückdrängen. Ein wichtiges Ziel war dabei - etwa im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit - die Gleichschaltung von kirchlichen Organisationen, die mit solchen der Nationalsozialisten konkurrierten oder parallel mit ihnen liefen. Beispielhaft wird dies deutlich in einem Bericht des Koblenzer Regierungspräsidenten vom 4. November 1933 an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, in dem dieser nach der einleitenden Feststellung, vom polizeipolitischen Standpunkt aus könne die Lage im Regierungsbezirk Koblenz als ruhig bezeichnet werden, fortfährt, größere Schwierigkeiten bestünden lediglich noch zwischen den katholischen Jugendverbänden und der Hitler-Jugend, die besonders in den überwiegend katholischen Kreisen des Koblenzer Regierungsbezirks stark hervorträten. Diese "Schwierigkeiten" waren dem Regierungspräsidenten dabei so wichtig, daß er hierüber - wie auch über die Einstellung der katholischen Geistlichkeit - sogleich einen Sonderbericht ankündigte.
Von daher rückten die katholischen Priester immer mehr in das Blickfeld der nationalsozialistischen Machthaber. Auf dem Rücken einzelner Priester wurde dieser Kampf der Nationalsozialisten zur Durchsetzung ihrer "Weltanschauung" gegen die katholische Religion/Weltanschauung ausgetragen. Die "Vergehen" der Priester waren nicht im engeren Sinne politischer Natur, denn es gab nur ganz wenige "politisch unzuverlässige" Priester bzw. solche, die sich als "politisch unzuverlässig" zu erkennen gaben. Die Nazis machten den katholischen Priestern im allgemeinen zum Vorwurf, daß sie an ihrer überkommenen liturgischen und seelsorgerischen Praxis festhielten und nicht ausreichend der "neuen Zeit" und ihrer Ideologie Rechnung trugen. Ein typisches "Vergehen" war beispielsweise die Nichtbeflaggung des Kirchturms mit der Hakenkreuzfahne.
In Koblenz war der Pfarrer Otto Friesenhahn von St. Peter in Koblenz-Neuendorf schon früh Opfer solcher Verfolgung. Bereits am 4. August 1934 wurde er in "Schutzhaft" genommen, weil er - wie es im amtlichen Bericht dazu heißt - das für den 3. August 1934 angeordnete Trauergeläut aus Anlaß des Todes des Reichspräsidenten von Hindenburg nicht vornehmen ließ, und bei seiner Vernehmung durch Beamte der Staatspolizeistelle erklärte, das Glockengeläut käme noch früh genug. In seinen Weihnachtspredigten desselben Jahres soll Pfarrer Friesenhahn die christliche Caritas der "römisch-heidnischen Karitas" gegenübergestellt haben. Hierin sah man einen Angriff auf das nationalsozialistische Winterhilfswerk und die NS-Volkswohlfahrt und verurteilte Pfarrer Friesenhahn gemäß § 130 a des Strafgesetzbuches wegen öffentlicher Friedensgefährdung zu sechs Monaten Gefängnis.
Im Laufe der Zeit verschärfte sich noch die Lage. Ein erster Höhepunkt war der Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 20. Juli 1935, der es den Strafverfolgungsbehörden zur Pflicht machte, "in engster Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatspolizeistellen und Verwaltungsbehörden allen auf Zersetzung des Staates und Aufspaltung der Volksgemeinschaft gerichteten Bestrebungen des politischen Katholizismus, wo immer sie sich zeigen, ohne Rücksicht auf die Person und Stellung des Täters mit ruhiger, jeden Fehlgriff ausschließender Besonnenheit, aber auch mit allem durch die Gefährlichkeit dieser Bestrebungen geforderten Nachdruck entgegenzutreten."
Daraufhin wurden in Koblenz auch der Pfarrer von Güls, Anton Adolf Busenbender, und sein Kaplan Peter Woll vorübergehend in "Schutzhaft" genommen. Anlaß hierfür war die Kritik daran, daß im Klassenraum der Gülser Volksschule das Kreuz ab- und statt dessen ein Hitlerbild aufgehängt worden war. Der Kaplan von St. Josef in der Südlichen Vorstadt, Werner Sandkaulen, schließlich wurde wegen Verstoßes gegen das "Heimtückegesetz" zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte in einer Predigt erklärt, die Kirche werde durch den Staat verachtet, bedroht und herabgesetzt. Die Strafe verbüßte er im Koblenzer Gefängnis.
Nicht unerwähnt bleiben sollen in diesem Zusammenhang die zahlreichen, vor dem Landgericht Koblenz verhandelten Strafverfahren gegen katholische Ordensangehörige wegen gleichgeschlechtlicher Betätigungen meist mit Schutzbefohlenen. Die Verfahren betrafen zwar keine Koblenzer Anstalten, wohl aber einige der näheren Umgebung und prägten das von den Nationalsozialisten erzeugte Klima ab Mitte 1936 wesentlich mit. Ziel der Gestapo war es, eine große Zahl belasteter Ordensleute zu schaffen, um damit besser die politisierende Geistlichkeit als Staats- und Volksfeind anprangern zu können. Die nationalsozialistische Presse schlachtete diese Prozesse für ihre Zwecke demagogisch aus und "berichtete" genüßlich über die Verfahren etwa mit den Schlagzeilen: "Die Orgien des Bruders Nikodemus" - "Pater Linus - ein Satan in der Mönchskutte" - "Der Liebesschlaf des Bruders Basilius" u.a.m.
X. Verfolgung im Bereich der evangelischen Kirche
Von solchen Repressalien war im hiesigen Raum vor allem der katholische niedere Klerus betroffen. Das lag nicht nur an dem seinerzeit zahlenmäßig deutlichen Übergewicht der Katholiken im Rheinland, sondern auch daran, daß die katholische Kirche und das katholische "Milieu" von der Tradition her - als Stichworte müssen hier "Kulturkampf" und "politischer Katholizismus" genügen - ein distanziertes Verhältnis zum (protestantischen) preußischen Staat hatte, während der Prostantismus sehr viel enger mit der Obrigkeit und dem preußischen Königs- und Kaiserhaus verbunden ("Thron und Altar") und patriotisch-nationalkonservativ geprägt war. Zudem ließ sich die katholische Kirche mit ihrer weltumspannenden Organisation und ihrem Zentrum in Rom nicht so vom Nationalsozialismus vereinnahmen wie die in einzelne selbständige Landeskirchen gegliederte evangelische Kirche. Es kam hinzu, daß Gruppierungen in der evangelischen Kirche dem Nationalsozialismus sehr nahe standen und eine fast vollständige Synthese von Nationalsozialismus und Christentum für wünschenswert hielten. Dies waren die "Deutschen Christen" (den Begriff "Evangelische Nationalsozialisten" hatte Hitler strikt verboten), die die evangelischen Gemeinden und Landeskirchen sehr schwächten. Es gab aber auch Pfarrer und Laien, die sich solchen Gleichstellungsbestrebungen der Nationalsozialisten widersetzten. Zunächst ging es diesen darum entgegenzuwirken, daß sich der Staat in die kirchlichen Angelegenheiten einmischte - und umgekehrt die Kirche in die Anlegenheiten des (nationalsozialistischen) Staates. Bei dieser Abwehr fanden sich Pfarrer und Laien in der "Bekennenden Kirche" zusammen.
Auch in Koblenz gab es mehrere Pfarrer, die sich den "Deutschen Christen" angeschlossen hatten. Ein fanatischer Nationalsozialist war der Pfarrer Rudolf Wolfrum, der bei seiner Einführung im März 1933 nicht nur verkündete, Hitler sei ein von Gott für das Volk bestellter Wächter, sondern der beispielsweise auch in militärischer Uniform "Gottesdienst" abhielt. Von daher war in Koblenz selbst nur wenig Opposition im Bereich der evangelischen Kirche zu erwarten. Allerdings gab es auch hier in Pfarrer Winterberg einen Geistlichen, der sich zur "Bekennenden Kirche" hielt.
Aus der Selbstbehauptung heraus entwickelte sich in Teilen der "Bekennenden Kirche" eine religiös und zunehmend politisch motivierte Opposition gegen das NS-Regime. Einer der wenigen auch politisch oppositionellen Pfarrer war Paul Schneider. Er war schon wegen Resistenz aus dem Wetzlarer Raum zwangsweise in den Hunsrück zu den beiden sehr kleinen Gemeinden Dickenschied und Womrath versetzt worden. Als unbeugsamer "Prediger von Buchenwald" ist Paul Schneider allgemein bekannt. Nur wenige wissen aber, daß er wiederholt in Koblenz in "Schutzhaft" gesessen hat - teils im Koblenzer Karmelitergefängnis und teils im Gestapo-Gebäude "Im Vogelsang 1". Er wurde zuletzt Ende November 1937 von Koblenz aus in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar verschleppt. Dort ist der "Prediger von Buchenwald" im Frühsommer 1939 aufgrund einer ärztlichen Behandlung gestorben. Paul Schneider ist wohl das erste Koblenzer Opfer des nationalsozialistischen Regimes, das in einem Konzentrationslager umgekommen ist.
XI. Die Verfolgung der Ernsten Bibelforscher/Zeugen Jehovas
In jener Zeit wurden nicht nur Pfarrer und manche Laien der katholischen und evangelischen Kirche verfolgt. Opfer des Nationalsozialismus wurden auch Mitglieder der Zeugen Jehovas, die sich damals noch Ernste Bibelforscher nannten. Es gab im "Dritten Reich" keine andere religiöse Gruppierung, die - obwohl sie niemals eine herrschaftsgefährdende Rolle spielte und eine kleine und nicht sehr akzeptierte Minderheit blieb - so rücksichtslos verfolgt wurde wie die Ernsten Bibleforscher. In den Jahren 1933 bis 1945 war etwa jeder Dritte von ihnen in Haft - wenn auch von unterschiedlicher Dauer. Fast 10 Prozent von ihnen waren in Konzentrationslagern, wobei die Hälfte der KZ-Häftlinge ums Leben kam. Dabei verlief die Verfolgung der Ernsten Bibelforscher in Phasen und in unterschiedlicher Intensität.
Ihre Verfolgung im Koblenzer Raum begann Mitte der 30er Jahre mit einem Prozeß vor dem Sondergericht Köln, das in Koblenz tagte. Angeklagt waren 21 Ernste Bibelforscher aus Neuwied und aus dem Kreis Altenkirchen. Unmittelbar aus Koblenz stammte wohl keiner von ihnen. Angeklagt waren sie wegen "staatsfeindlicher Tendenzen" gemäß § 4 der Reichstagsbrand-Verordnung. Diese Vorschrift paßte zwar nicht auf die hartnäckige, aber friedliche Missionierung und Selbstbehauptung der Ernsten Bibelforscher - andere Bestimmungen kamen aber noch weniger in Betracht, um sie mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen. Um die Zeugen Jehovas zu pönalisieren, denunzierten die Nazis sie als "jüdisch-bolschewistische Tarngesellschaft". Das Sondergericht sprach einen Zeugen Jehovas wegen seines hohen Alters frei, die anderen wurden teilweise zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Über deren weitere Verfolgung - viele Zeuge Jehovas wurden im Anschluß an die verbüßte Gefängnisstrafe in Konzentrationslager verschleppt - ist nichts bekannt.
XII. Die Reichspogromnacht und ihre Folgen
Die Ereignisse am und um den 9. November 1938 markierten einen Wendepunkt der Verfolgung im Nationalsozialismus. Der in der Umgangssprache als "Reichskristallnacht" verniedlichte Novemberpogrom war ein Rückfall in die Barbarei. Er machte den jüdischen Mitbürgern deutlich, daß für sie die bürgerlichen Rechte und Gesetze in einem totalen und existentiellen Sinne nicht mehr galten. Reichsweit und in einer großen Vielzahl von "Fällen" demonstrierte der nationalsozialistische Staat seinen Bürgern und der Weltöffentlichkeit - sofern man das Geschehen damals überhaupt wirklich sehen und bewerten wollte -, daß es auf bürgerliche Freiheitsrechte und auf die lange rechtsstaatliche Tradition und sogar auf den bloßen Schein derselben keinen Wert legte.
Die Verzweiflungstat eines jungen Juden am 7. November 1938 in Paris, das Attentat Herschel Grünspahns auf den bald darauf verstorbenen deutschen Legationsrat Ernst von Rath, war willkommener Anlaß für die Nationalsozialisten, um einen "Anschlag des internationalen Judentums" auf das Deutsche Reich zu konstruieren und eine "neue Ära nationalsozialistischer Judenpolitik" anzukündigen. Während die amtliche, am 10. November 1938 verbreitete Version des Pogroms dahin lautete, "im ganzen Reich (hätten sich) spontane judenfeindliche Kundgebungen entwickelt (und) die tiefe Empörung des deutschen Volkes (hätte) sich auch vielfach in starken antijüdischen Aktionen Luft (gemacht)", war es vielmehr eine gut geplante und organisierte Aktion der Nazis.
Eine solche Aktion haben sie auch in Koblenz inszeniert. Die SA war offenbar schon frühzeitig im Laufe des 9. November 1938 über die Ausschreitungen gegen Juden informiert sowie darüber, daß jüdische Männer ins KZ Dachau verschleppt werden sollten. Die Mobilisation der Partei und ihrer Funktionsträger geschah erst später. Es begann auf einer Versammlung in der Koblenzer Stadthalle am Abend des 9. November 1938. Am frühen Morgen war die Goebbels-Rede dann das Signal zum Losschlagen und Handlungsanweisung. Gegen 4 Uhr morgens waren die Koblenzer Ortsgruppenleiter der NSDAP von der Gauleitung über die Aktion und deren beabsichtigten Verlauf informiert. Träger des Pogroms waren die Ortsgruppenleiter, deren vertraute politische Leiter, selbständig vorgehende einheimische, wahrscheinlich auch ortsfremde Trupps der SA, SS und Gestapo. Zerstört wurden 19 Geschäfte und 41 Wohnungen, auch wurden jüdische Mitbürger mißhandelt. Trupps zerstörten ebenfalls die Synagoge am Florinsmarkt. Um einen Schaden für die benachbarten Gebäude zu vermeiden, sah man davon ab, sie auch noch in Brand zu setzen. Des weiteren schändete man den Friedhof und verwüstete die Leichenhalle. Die Gestapo verhaftete etwa 100 Männer und verschleppte sie vom Gestapo-Gebäude "Im Vogelsang 1" aus in das Konzentrationslager Dachau bei München. Dabei gab es zwei Todesopfer durch Herzattacken.
Am nächsten Tag, dem 11. November 1938, waren die Zeitungen zu diesem Thema voll. Das Nationalblatt etwa trug auf der Titelseite die Überschrift "Volkszorn gegen das Judenpack. Spontane Kundgebungen im ganzen Reich als Folge der feigen Mordtat des Juden Grünspahn" und im Innenteil heißt es in der Rubrik "Aus Stadt und Land" unter der Überschrift "Der Denkzettel" u.a.: " Dank der Disziplin der Koblenzer Bevölkerung und der Ordnungsbereitschaft aller verantwortlichen Stellen sind die Juden diesmal mit einem blauen Auge davongekommen. Hoffen wir, daß die Judenschaft der Welt niemals wieder Veranlassung gibt, unseren Zorn an die hiesigen Krumm-Nasen heimzuzahlen. Beim nächstenmal, das steht fest, fällt unsere Antwort auf die jüdische Mordpest nicht so gelinde aus..!"
Die meisten der nach Dachau verschleppten Juden kamen dann wohl wieder frei, aber die jüdischen Gemeinden und ihre Mitglieder waren in ihrem Lebensnerv endgültig schwer getroffen und letztlich als rechtlos aus der Gesellschaft ausgeschlossen. In den folgenden Wochen und Monaten ging ein Hagel diskriminierender Verordnungen auf die Juden nieder: Dem Verbot des Grundstückserwerbs folgte der Ausschluß der Juden von deutschen Schulen und Universitäten, verboten wurde ihnen der Besuch von Theater, Konzerten, Museen, Sportplätzen, Bädern usw.; es folgte die Einziehung von Führerscheinen und Zulassungspapieren für Kraftwagen, die Ablieferung von Schmuck und Edelmetallen, die Räumung "arischer" Wohnungen und die Einweisung in "Judenhäuser", die Verpflichtung zur Tragung des gelben Sterns; hinzu kamen die Verbote, öffentliche Telefone zu benutzen und Haustiere, Zeitungen und Zeitschriften zu halten, usw. usw.
Die Reichspogromnacht war der Anfang vom Ende. Mit dem von Hitler-Deutschland entfesselten Zweiten Weltkrieg sollte die Verfolgung noch ganz andere Dimensionen erreichen. Die entsetzliche Drohung, wie sie etwa auch im Nationalblatt vom 11. November 1938 ausgestoßen wurde, sollte Wirklichkeit werden. Über diese Verfolgung und den Widerstand in Koblenz während des Zweiten Weltkriegs wird im zweiten Teil dieser Skizze, die im nächsten, im Herbst erscheinenden Nummer veröffentlicht wird, berichtet.
Dieser Aufsatz wurde Anfang Juni 1999 im Schöffenhaus in Koblenz offiziell vorgestellt.
Dazu ein Zeitungsartikel aus der Rhein-Zeitung vom 5/6. Juni 1999
Der Teil 2 des Aufsatzes erschien dann im 1. Halbjahr 2000 in der Ausgabe 1/00 von „Sachor“:
XIII. Das Jahr 1938
Das Jahr 1938 markierte - wie bereits im ersten Teil dieses Aufsatzes dargestellt wurde - einen Wendepunkt der Verfolgung im „Dritten Reich“. Dies ist aber keine Eigentümlichkeit der Koblenzer Verhältnisse, sondern ein generelles, reichsweit festzustellendes Phänomen. Auch insoweit zeigt sich, daß Koblenz eine ganz „normale“ Stadt während des Nationalsozialismus war und man -umgekehrt betrachtet - fast die gesamte Verfolgung und einen großen Teil des Widerstandes jener Zeit auch vor Ort in Koblenz wiederfindet - sofern man nur genau genug hinschaut.
Ein solcher Wendepunkt gerade für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden (der schlimmsten von allen Verfolgungen) war die schon kurz geschilderte sog. Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Sie war der Beginn der systematischen und später fabrikmäßigen Vernichtung der jüdischen Mitbürger.
Einen Wendepunkt für die Verfolgung bedeutete das Jahr 1938 aber auch, weil bereits damals Hitler die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges ins Kalkül gezogen hatte und Vorbereitungen getroffen wurden, um diesen Krieg im Sinne der Nationalsozialisten „effektiv“ führen und unter dessen Ausnutzung die bisherigen Diskriminierungen und Verfolgungen ausweiten und „perfektionieren“ zu können.
Beispielhaft erwähnt sei in diesem Zusammenhang die „Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz“ (KSSVO) vom 17. August 1938. Diese Verordnung schaffte für den Kriegsfall Sondertatbestände wie den der Spionage, der Freischärlerei und vor allem den später sehr bedeutsamen und äußerst exzessiv angewandten Sonderstraftatbestand der „Zersetzung der Wehrkraft“ (§ 5 KSSVO). Sie war als „militärische Mobilmachungsmaßnahme auf dem Gebiet der Kriegsstrafrechtspflege“ konzipiert5 . Es war dann dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (!), General Keitel, vorbehalten, diese Verordnung ein Jahr später, am 26. August 1939(!), am „Vorabend des deutschen Überfalls auf Polen“, in Kraft zu setzen.
Zwischen den Vorarbeiten zu der Kriegssonderstrafrechts-Verordnung von August 1938 und ihrem Inkrafttreten im August 1939 lagen wichtige Stationen der deutschen und auch europäischen Geschichte: Am 12./13. März 1938 waren deutsche Truppen in Österreich einmarschiert und hatten den „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich bewirkt. Wenig später, Ende Mai 1938, kündigte Hitler die Zerschlagung der Tschechoslowakei an. Im September 1938 provozierte Hitler dann die Sudentenkrise, die aber wider Erwarten nicht zum Krieg, sondern vielmehr zum sog. Münchner Abkommen vom 29./30. September 1938 führte. In diesem Abkommen gestanden England und Frankreich den Nationalsozialisten die Angliederung des Sudetengebietes an das Deutsche Reich zu. Wenige Tage später marschierte die Deutsche Wehrmacht in das Sudetenland ein. Im März 1939 überfiel Deutschland die Tschechoslowakei und auf seinen Druck hin entstand das „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“. Noch im selben Monat marschierte Hitler-Deutschland in das litauische Memelgebiet ein und gliederte es wieder ins Deutsche Reich ein. Nach all diesen den nächsten Krieg schon billigend in Kauf nehmenden Maßnahmen wurde dann die Kriegssonderstrafrechts-Verordnung am 26. August 1939 in Kraft gesetzt, wenige Tage später entfesselte Hitler den Zweiten Weltkrieg.
In dieser Zeit entstanden noch weitere „Schubladengesetze“ zur Kriegsvorbereitung, wie vor allem die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“, die „Kriegswirtschaftsverordnung“ und die „Verordnung gegen Volksschädlinge“. Diese Vorschriften, die nicht von dem ohnehin längst entmachteten Reichstag, sondern als bloße Rechtsverordnungen von Hitler und seinen Ministern beschlossen wurden, schafften oft nebulöse Sondertatbestände mit drakonischen Strafen bis hin zur Todesstrafe. Im Zuge des Angriffs auf Polen am 1. September 1939 traten diese „Schubladengesetze“ dann allesamt in Kraft.
Der Beginn des Zweiten Weltkrieges markierte in vielem eine schwerwiegende Verschärfung der innen- und außenpolitischen Verhältnisse und eine weitere Radikalisierung der Verfolgung durch die Nationalsozialisten und ihre Helfer. Damit änderten sich auch die Repressalien der Nazis reichsweit und in dem von ihnen angegriffenen und besetzten Europa, aber ganz konkret auch in Koblenz. Es änderte sich dabei nicht die Richtung der Verfolgung, wohl aber deren Schwere und die Zahl der Opfer. Waren bisher - bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges - die Toten noch die Ausnahme, so war es in der Zeit danach eher umgekehrt: Die Ausnahme waren die Überlebenden.
XIV. Die weitere Verfolgung von Gewerkschaftern
Von ähnlich langer Hand geplant wie die Verschärfung des Strafrechts war zum Kriegsbeginn am 1. September 1939 die Verfolgung von Funktionären der SPD, KPD, auch des Zentrum und vor allem der Gewerkschaften. Die davon betroffenen Personen standen auf einer sorgfältig erstellten Liste. Entsprechend dieser wurden beim Kriegsausbruch am 1. September 1939 etwa 850 Funktionäre der SPD, KPD, des Zentrum und der Gewerkschaften verhaftet. Einer von ihnen war der aus (Koblenz-)Metternich stammende und dort auch verhaftete Gewerkschafter und Sekretär der SPD Johann Dötsch. Er wurde in Schutzhaft genommen, obwohl er seit Jahren in Metternich zurückgezogen gelebt und Kommunisten, die ihn - recht plump - für eine gemeinsame Widerstandstätigkeit zu gewinnen versucht hatten, sogar bei der Gestapo angeschwärzt hatte5. 56 Dötsch wurde zu Kriegsbeginn in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt, dort blieb er zur Befreiung inhaftiert5.
XV. Die Opfer der T-4-Aktion
Der Massenmord an psychisch Kranken, der schon sehr bald nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges seinen Anfang nahm, hat demgegenüber eine längere Vorgeschichte, die gar bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht.5 In der Ideologie des Nationalsozialismus hatte der Tod von etwa 400.000 psychisch Kranken seine Wurzeln in Hitlers „Mein Kampf“ („Es ist eine Halbheit, unheilbar kranken Menschen die dauernde Möglichkeit einer Verseuchung der übrigen gesunden zu gewähren. Es entspricht dies einer Humanität, die, um dem einen nicht wehe zu tun, hundert andere zu Grunde gehen läßt.“). Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ aus dem Jahre 1933 war bereits ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer solchen „Rassenhygiene“.5 Schon Mitte der 30er Jahre wollte die NS-Spitze hierbei aber nicht stehen bleiben, sondern war zur massenhaften Tötung von PsychiatriepatientInnen bereit. Hitler entschloss sich, eine solche „Euthanasie“-Aktion aber erst im Kriegsfalle durchzuführen, da der Ausnahmezustand des Krieges die als geheim geplante Erfassung und Ermordung der Kranken vereinfachen würde - zunächst hielt er „vorsichtiges Abwarten“ für ratsam. Aber schon parallel zu den Kriegsvorbereitungen fanden ab Mitte 1939 Planungsgespräche zur Organisation dieser Aktion statt. Im Juli 1939 wurde dann in der „Kanzlei des Führers“ die „Euthanasie“-Aktion, die wegen des Sitzes der Behörden in der Tiergartenstraße 4 in Berlin den Namen „T-4-Aktion“ erhielt, beschlossen. Hierfür ermächtigte Hitler den Reichsleiter Bouhler und seinen Begleitarzt Dr. Brandt. Den Erlass eines Gesetzes für diese Morde lehnte Hitler aber ab. Ihm lag an einer „unbürokratischen Prozedur“ unter Umgehung möglichst aller staatlicher Dienststellen bei völliger Geheimhaltung. Erst im Oktober 1939 war er bereit, den bisher nur mündlich erteilten Auftrag auch schriftlich festzuhalten. Er unterschrieb auf privatem Briefpapier folgenden Text: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischter Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Dieser sog. Ermächtigungserlass wurde auf den 1. September 1939, den Tag des Überfalls auf Polen, zurückdatiert und auch nur im engsten Kreis publik gemacht. Der Reichsjustizminister Dr. Gürtner wurde - nachdem sich die Strafanzeigen und Beschwerden wegen der Tötungen häuften - von Dr. Bouhler erst im August 1940 darüber informiert. Der „Ermächtigungserlass“ war bis zum Ende des „Dritten Reiches“ die einzige pseudo-rechtliche Grundlage für den Massenmord an mehreren hunderttausend Menschen.
Bei dieser sog. Vernichtung lebensunwerten Lebens unterscheidet man zwei Phasen: Die erste Phase dauerte bis August 1941. Nach einer Unterbrechung schloss sich die zweite Phase, früher auch mißverständlich „wilde“ Phase der „Euthanasie“ bezeichnet, von 1942 bis zum Kriegsende an. Auch Koblenzer Mitbürger wurden Mordopfer der T-4-Aktion, und zwar sowohl der ersten als auch der zweiten Phase.
Mit Sicherheit - so viel steht fest - sind drei Opfer der ersten Phase der Aktion in Koblenz geboren.6 Ihr Verfolgungsschicksal aufzuklären, ist angesichts dieser sensiblen Materie nicht leicht. Es kommt hinzu, daß die Nationalsozialisten diese Aktion geheim hielten und sich um die Verschleierung der Morde bemühten. Zunächst wurden die psychisch Kranken und geistig Behinderten in den Heil- und Pflegeanstalten mit Hilfe eines Vordrucks erfasst und die als „unheilbar“ bezeichneten ausgesondert. Aus diesen „Stammanstalten“ verschleppte man die Kranken in sog. Zwischen- oder Durchgangsanstalten. Sie dienten zum einen als Tarnung - für die Angehörigen der Kranken wurde es schwieriger, den Verbleib der verschleppten Anstaltsinsassen ausfindig zu machen. Zum anderen konnte in den Zwischenanstalten erst einmal ein großer Teil der Opfer untergebracht werden, die dann nach und nach auf Abruf in die Tötungsanstalten verlegt wurden. Die Koblenz nächstgelegene Zwischenanstalt war die Provinzial Heil- und Pflegeanstalt Andernach. Von dort aus wurden die Opfer in die „Euthanasie“-Tötungsanstalt nach Hadamar bei Limburg verlegt.6 In der dortigen Gaskammer ermordete man sie mit Kohlenmonoxyd und verbrannte sie. In dem dicht besiedelten Gebiet und wegen vieler „Pannen“ blieb die Aktion nicht unentdeckt. Bekannt sind vor allem die Predigten des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, von August 1941, in denen er in aller Öffentlichkeit die Anstaltsmorde heftig kritisierte. Das führte dann zum Abbruch der Aktion im August 1941.
Damit war die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ aber noch nicht beendet. Wie bereits erwähnt ging die Aktion ab 1942 in der zweiten Phase weiter. In dieser Zeit wurde aber weniger auffällig gemordet, die Kranken starben an tödlichen Medikamentendosen und durch gezielte Mangelernährung. Aus dieser zweiten „Euthanasie“-Phase lassen sich sieben Opfer aus Koblenz und Umgebung identifizieren: sechs von ihnen sind in der Stadt Koblenz geboren, eins stammte aus dem Kreis Koblenz. Drei von ihnen hatten vor der Ermordung ihren letzten Wohnsitz in Koblenz - eines von ihnen lebte zuletzt im Altersheim in Koblenz-Horchheim - und je ein Opfer wohnte im Kreis Koblenz bzw. in Ransbach. Ihre Sterbedaten reichen von November 1942 bis April 1945.
XVI. Erste Deportation der Sinti
Der Zweite Weltkrieg war weiterhin ein Anlass für die erste Deportation der Sinti aus Koblenz und Umgebung im Mai 1940. Aber auch diese Maßnahmen waren das Resultat einer planmäßigen Diskriminierung und Drangsalierung dieser Mitbürger, die dann später zum Völkermord an den Sinti und Roma führten.
Die Sinti - Roma gab es hier bei uns kaum - waren ebenfalls von den Nationalsozialisten als „rassisch minderwertig“ eingestuft. Obwohl die „Nürnberger Rassegesetze“ von 1935 die sog. Zigeuner nicht ausdrücklich erwähnten, erkannte man ihnen - wie den Juden - die „Reichsbürgerschaft“ ab. Reichsbürger mit allen politischen Rechten und Pflichten konnte nur sein, wer deutschen oder artverwandten Blutes („deutschblütig“) war. „Deutschblütig“ waren aber nicht nur nicht die Juden, sondern eben auch nicht die „Zigeuner“ (und übrigens auch nicht die „Neger“ - was für das Rheinland vor allem wegen der sog. Rheinland-Bastarde wichtig war ).
In Koblenz lebten Anfang der 30er Jahre Sinti im ehemaligen Kernwerk der Feste Franz. Seit Jahren hatte die Stadt versucht, diese Mitbürger einfach „loszuwerden“. Nach einigem Hin und Her war das Ergebnis genau das Gegenteil dieser Bemühungen: Die im Mittelrheingebiet lebenden „Zigeuner“ wurden - schon zur besseren Überwachung - in Koblenz konzentriert. Ihre Wohnbezirke waren die Wöllers- und Weißergasse, die Fischel- und Kastorstraße.
Auch bei den Sinti ging der Verfolgung die Erfassung voraus. Dabei gestaltete sich in ihrem Fall die Feststellung der Andersartigkeit sehr viel komplizierter als bei den Juden. Es gab nämlich - anders als bei dem Discrimen Jude - Nichtjude („arische Großmutter“) definitorische Schwierigkeiten. Diese mussten erst noch geklärt werden. Der der dann ergangene „Grunderlass“ Himmlers, des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministeriums des Innern - so seine offizielle Amtsbezeichnung -, vom 8. Dezember 1938 führte diese Klärung auch nicht herbei, war aber Voraussetzung dafür und legte das Verfahren hierfür zur Klärung fest. Danach war „die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff zu nehmen“. Alle Sinti und Roma, die das 6. Lebensjahr vollendet hatten, waren erkennungsdienstlich zu behandeln und nach „rassenbiologischen“ Gesichtspunkten zu klassifizieren. Es gab drei Kategorien: „reinrassige Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ und „nach Zigeunerart umherziehende Personen“. Die Klassifizierung nahm die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ in Berlin vor. Mit pseudo-wissenschaftlichen „Rassegutachten“ stellten deren Mitarbeiter die „Zigeuner-Zugehörigkeit“ fest. Dabei richtete sich der Hauptangriff der Forschungsstelle nicht gegen die „stammechten Zigeuner“, sondern gegen die „Zigeunermischlinge“, zu denen man über 90 % „der als Zigeuner geltenden Personen“ rechnete. Hintergrund dabei war der Gedanke der „Rassenhygiene“, es sollte eine „Vermischung der Rassen“ unterbunden werden. Diesem Zweck wie auch der Diskriminierung dienten etwa Eheverbote, der Ausschluss aus bestimmten Berufen, Wahlverbote, Schulverbote, Nachteile auf sozialrechtlichem Gebiet, eine Sondersteuer, „Rasseausweise“, der Ausschluss aus der Wehrmacht u.a.m.
Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges, im Oktober 1939, erließ Himmler dann den sog. Festschreibungserlass, mit dem den Sinti unter Androhung des Konzentrationslagers verboten wurde, ihren Wohnsitz zu verlegen. Es entstanden die ersten Sammellager.
Ende April 1940 befahl Himmler schließlich die Deportation von 2.500 „Zigeunern“ aus Nord- und Westdeutschland, in das von den Nazis inzwischen besetzte Polen (das sog. Generalgouvernement). In Ausführung dieses Erlasses wurden am 17. Mai 1940 - am 10. Mai 1940 hatte mit dem Überfall auf Holland, Belgien und Luxemburg der „Westfeldzug“ begonnen - etwa zehn in Koblenz lebende „Zigeuner“familien (77 oder 78 Männer, Frauen und Kinder) aus ihren Wohnungen herausgeholt, in der Thielenschule in der Goldgrube in Koblenz gesammelt und mit Lastwagen nach Köln transportiert. Dort war die zentrale Sammelstelle für Westdeutschland. Anschließend deportierte man sie in Eisenbahnwaggons nach Osten. Manche von ihnen kamen nach Chelze. Um dort eine Überlebenschance zu haben, mussten sie - auch selbst zehnjährigen Kinder - in Steinbrüchen u.ä. hart arbeiten. Einige von ihnen, wie der aus Koblenz verschleppte Michael Böhmer, überlebten diese Torturen, hatten und haben daran aber ein Leben lang zu leiden.
Für die Stadt Koblenz hatte die Deportation noch ein bürokratisches Nachspiel. Mit Schreiben vom 23. Juli 1940 verlangte der Kölner Polizeipräsident von ihr Verpflegungskosten für diese 77 Opfer bei einem Tagessatz von 2,9337 Reichsmark pro Person und für den Zeitraum von 14 Tagen, so dass sich ein Gesamtbetrag von 225,89 Reichsmark ergab, zahlbar auf das Postscheckkonto des Polizeipräsidenten in Köln zum Betreff „W 4 Transportbüro, Zigeunertransport“.6 Auch die zurückgelassenen Habseligkeiten der Deportierten bereiteten bürokratische Schwierigkeiten. Da die „Evakuierten“ nach den Richtlinien pro Person nur bis zu 50 kg Handgepäck mitnehmen durften und die Mitnahme sperriger Güter verboten war, mussten sie Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände zurücklassen. Für diese versuchte das Polizeipräsidium Koblenz einen Unterbringungsort zu finden. Die von ihm angesprochene Stadtverwaltung lehnte das Ansinnen aber ab.
XVII. Die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren u.a.
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges nahm naturgemäß die Zahl der Kriegsdienstverweigerer, der Deserteure und anderer sich vom Kriegsdienst und von Kampfhandlungen absentierender Wehrpflichtiger zu. Allein dadurch wurden die Verweigerer und Deserteure aber noch nicht zu Verfolgten. Sie wurden es aber durch die besonderen Umstände in der deutschen Wehrmacht wie auch durch die jeglichen Maßstab verlierende Reaktion des NS-Staates auf solches abweichendes Verhalten.
Grund zur Kriegsdienstverweigerung war für manche schon die Eidesleistung. Denn nach dem Tod des greisen Reichspräsidenten von Hindenburg war der Soldateneid seit August 1934 auf Hitler persönlich zu leisten („Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat jederzeit bereit sein will, für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“). Da es eine Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und auch generell keine Befreiung vom Wehrdienst gab, musste dieser Eid auf Hitler persönlich von praktisch allen Wehrpflichtigen geleistet werden.
Die Eidesverweigerung und die Kriegsdienstverweigerung überhaupt waren nach dem für den Krieg neu geschaffenen Sonderstraftatbestand eine „Zersetzung der Wehrkraft“ (§ 5 KSSVO). Diese Vorschrift lautete in ihrem Absatz 1:
Wegen Zersetzung der Wehrkraft wird mit dem Tode bestraft:
1. wer öffentlich dazu auffordert oder anreizt, die Erfüllung der der Dienstpflicht in der deutschen oder einer verbündeten Wehrmacht zu verweigern, oder sonst öffentlich den Willendes deutschen oder verbündeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht;
2. wer es unternimmt, einen Soldaten oder Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes zum Ungehorsam, zur Widersetzungoder zur Tätlichkeit gegen einen Vorgesetzten oder zur Fahnenflucht oder unerlaubten Entfernung zu verleiten oder sonst die Manneszucht in der deutschen oder einer
3. wer es unternimmt, sich oder einen anderen durch Selbstverstümmelung, durch ein auf Täuschung berechnetes Mittel oder auf andere Weise der Erfüllung des Wehrdienstes ganz, teilweise oder zeitweise zu entziehen.
Die Strafdrohung lautete im Regelfall auf die Todesstrafe, Absatz 2 der Vorschrift sah „in minder schweren Fällen“ Zuchthaus oder Gefängnis vor. Zuständig für die Aburteilung war das höchste Militärgericht, Reichskriegsgericht in Berlin. Es setzte die Vorschriften mit drakonischer Härte um. Nach seinem Selbstverständnis galt - bereits im Mai 1940 - die Todesstrafe „in dem Abwehrkampf Deutschlands (als) ein Gebot der Notwehr“. Allein 223 namentlich bekannte Kriegsdienstverweigerer verurteilte das Reichskriegsgericht zum Tode. Von diesen waren mehr als 200 Mitglieder der Ernsten Bibelforscher, wie die Zeugen Jehovas früher hießen.
Einer dieser Eides- und Kriegsdienstverweigerer war der Pallotiner-Pater Franz Reinisch. Er hatte schon bald seine theologische Heimat in der Schönstatt-Bewegung gefunden und gehörte seit 1938 in Vallendar-Schönstatt bei Koblenz zum engsten Mitarbeiterkreis von Pater Josef Kentenich, dem Gründer der Bewegung. Pater Reinisch wurde wegen seiner Gewissensentscheidung, die als „Zersetzung der Wehrkraft“ angesehen wurde, zum Tode verurteilt und am 21. August 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden enthauptet.
Nachweislich hat das Reichskriegsgericht zwischen dem 26. August 1939 und dem 7. Februar 1945 1.189 Todesurteile verhängt, von denen 1.049 vollstreckt wurden. Das sind Mindestzahlen, die wirklichen Zahlen liegen mit Sicherheit noch einiges höher.
Wenig bekannt ist, daß es neben dem Reichskriegsgericht in Berlin auch eine Militärgerichtsbarkeit „vor Ort“ gab. So war etwa auch in Koblenz ein Militärgericht tätig, genau genommen waren es sogar mehrere.6 Zunächst war es das Gericht der 34. Division, später - nach Umorganisationen im Krieg - war es eine Zweigstelle des Gerichts der 172. Division. Im Jahre 1944 gab es schließlich in Koblenz - nach einer weiteren Umorganisation - außerdem noch das Gericht der Wehrmachtskommandantur Koblenz. Der Sitz des Gerichts bzw. der Gerichte befand sich in Koblenz-Ehrenbreitstein in der Hofstraße 272, dem Coenenschen Haus.
Von dem Gericht der 34. Division wissen wir kaum etwas. Wenig bekannt ist auch über das Gericht der Wehrmachtskommandantur Koblenz. Immerhin wissen wir von diesem Gericht, daß es nach den schweren Lauftangriffen auf Koblenz Ende November 1944 nach Nassau/Lahn verlegt wurde. Dort kam nach einem Bombenangriff Anfang Februar 1945 der Geschäftsbetrieb zum Erliegen. Mit dem gesamten dann noch verbliebenen Personal bezog man Notquartiere im Reservelazarett Scheuern. - Im Gegensatz hierzu sind die Unterlagen über das Gericht der Division Nr. 172 sehr viel zahlreicher, wenn auch keineswegs vollständig. Von allen Zweigstellen des Gerichts der 172. Division existieren etwa 4.200 Verfahrensakten, von der Zweigstelle in Koblenz-Ehrenbreitstein sind es etwa 740 Verfahrensakten sowie eine Generalakte aus der Zeit von Dezember 1943 bis Oktober 1944. Die Arbeitsbelastung der Koblenzer Zweigstelle, die auch für alle politischen und Fahnenflucht-Sachen der Lothringer und Luxemburger zuständig war, war so stark, daß die Kapazität der Koblenzer Gefängnisse, in denen die Beschuldigten während der Untersuchungshaft untergebracht werden mussten, nicht ausreichte und das Koblenzer Militärgericht bat, festgenommene Lothringer und Luxemburger nur dann nach Koblenz zu überführen, wenn das Gericht hierum im Einzelfall ersucht hatte.
Anschaulich wird die Arbeit der Koblenzer Zweigstelle des Feldkriegsgerichts der Division Nr. 172 an dem Verfahren gegen den Schützen Helmut Sch.. Ihn verurteilte man wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode. Er hatte - wie es in seinem Todesurteil hieß - in „nervös überreizter Stimmung“ nach dem Tod seines Vaters und eines gefallenen Bruders, nach einer eigenen Verwundung und angesichts der Schwierigkeiten zu Hause, über die seine Mutter ihm in einem Brief gerade berichtet hatte, sich nachts an der Ostfront mit der Pistole in den linken Oberarm geschossen. Diese Tat war nach Ansicht des Koblenzer Feldkriegsgerichts todeswürdig, weil „die Selbstverstümmelung zum Zwecke der Wehrdienstentziehung das Schlimmste und Schändlichste ist, dessen sich ein Soldat schuldig machen kann“. Selbst dem „Gerichtsherrn“, dem (militärischen) Befehlshaber, der solche Urteile routinemäßig zu überprüfen hatte, war diese Entscheidung zu hart. Im Gnadenwege wandelte er die Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe von 15 Jahren um, und zwar - wie es hieß - mit Rücksicht auf die Familienverhältnisse von Helmut Sch., insbesondere auf seine vor dem Feinde stehenden Brüder. Die Spruchpraxis der Koblenzer Zweigstelle des Gerichts der 172. Division führte allein in der Zeit von Dezember 1943 bis Oktober 1944 zu mindestens acht Todesurteilen. In diesem Zeitraum wurden mindestens drei Todesurteile auch vollstreckt.
Zur Aburteilung solcher Wehrdienstentziehungen im weiteren Sinne waren aber nicht nur die Militärstrafgerichte, sondern auch die zivilen oder auch ordentlichen Strafgerichte, wie der Volksgerichtshof in Berlin und die Sondergerichte, berufen. Vor allem die bei ausgewählten Landgerichten eingerichteten Sondergerichte waren für Zivilisten wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zuständig. Nach der Justizpolitik der Nationalsozialisten waren diese Gerichte - wie es der Staatssekretär im Reichsjustizministeriums anläßlich einer Tagung von Sonderrichtern im Jahre 1939 formulierte - die „Panzertruppe der Rechtspflege“, „ebenso schnell“ und „mit ebenso großer Kampfkraft ausgestattet“.
Während der 12jährigen NS-Herrschaft wurde die Zuständigkeit der Sondergerichte erweitert und ihre Zahl vermehrt. So richtete man im Jahre 1940 auch in Koblenz ein eigenes Sondergericht ein. Zuvor war das Sondergericht beim Landgericht in Köln zugleich auch für den Landgerichtsbezirk Koblenz zuständig gewesen.
Um einen Eindruck vom Sondergericht Koblenz zu erhalten, sei hier das Verfahren gegen den Hilfsarbeiter Wilhelm K. aus Essen erwähnt. Es ist sicherlich nicht typisch für das Koblenzer Sondergericht, aber solche Verfahren gab es eben auch. Im Übrigen beurteilt man beispielsweise einen Arzt nicht entscheidend danach, daß er in 95 % seiner Operationen „fachgerecht“ gehandelt hat, wenn er andererseits in 5 % seiner Operationen grobe Behandlungsfehler begangen hat. Denn wer begibt sich bei 5 % grober Missgriffe eines Operateurs schon vertrauensvoll in seine Obhut?!
Dieser bereits erwähnte Wilhelm K. war Hilfsarbeiter bei der Rüstungsfirma Krupp in Essen und wegen Unabkömmlichkeit dort nicht zum Militärdienst eingezogen worden. Familiäre Probleme - er war geschieden und hatte ein Kind - und die wenig interessante Tätigkeit als Hilfarbeiter in einem Rüstungsbetrieb setzten ihm offensichtlich zu. Da freundete er sich bei Krupp mit zwei französischen Kriegsgefangenen an, die dort als Zwangsarbeiter beschäftigt waren. Mit diesen und mit einer jungen Frau, die offenbar mit einem der Zwangsarbeiter angebandelt hatte, verabredete sich K. zur Ausreise in das unbesetzte Frankreich. Die vier reisten mit der Eisenbahn erst nach Köln und dann nach Trier. In der Bahnhofsvorhalle von Trier fielen die Personen einem Beamten auf. Damit war ihre Reise schon zu Ende und sie wurden festgenommen. Diesen Sachverhalt nahm das Sondergericht Koblenz mit Urteil vom 8. Oktober 1942 zum Anlass, K. wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode zu verurteilen. Als todeswürdig sah es das Gericht an, dass er sich - wenn er auch uk-gestellt war - durch seine beabsichtigte Ausreise aus dem Deutschen Reich letztlich der Erfüllung der Wehrpflicht habe entziehen wollen. Auch mildernde Umstände, etwa den, dass die Tat bei der Festnahme in Trier noch im Versuchsstadium steckengeblieben war, ließ das Gericht nicht gelten. Einen Monat später, am 12. November 1942, wurde Wilhelm K. im Gefangnis in Köln-Klingelpütz mit dem Fallbeil binnen weniger Sekunden hingerichtet.
XVIII. Weitere Verfolgung im Bereich der katholischen Kirche
Der „Weltanschauungskampf“ des Nationalsozialismus gegen die katholische Kirche setzte sich mit Beginn des Zweiten Weltkrieges fort. Zwar hatten es die neuen Machthaber geschafft, die katholische Kirche aus der Gesellschaft zu verdrängen und das kirchliche Leben auf den Kirchenraum zu beschränken („Sakristeichristentum“), doch war ihnen dies noch nicht genug . Der Nationalsozialismus wollte es nicht dulden, daß sich die katholische Kirche - vor dem Hintergrund des bis Kriegsende weiterhin geltenden Reichskonkordats und angesichts der päpstlichen Enzyklika „Mit brennender Sorge“(1937) - ein Stück Rückzugsgebiet erhalten konnte, eine Art Insel der Nonkonformität, um sich der Ideologie und dem Gleichschaltungsdruck des NS-Staates zu entziehen. Im Ergebnis war sich die nationalsozialistische Führungsspitze einig: Aufgrund der ideologischen Renitenz der Kirchen war die Vernichtung des Christentums notwendig. Wegen des Krieges war es aber eine Frage der Taktik, ob und in welchem Umfang man die Aktionen gegen die Kirchen fortsetzte. Hitler selbst war sich im klaren, dass Spannungen innerhalb der Bevölkerung schädlich und die Geschlossenheit ein Gebot der Stunde war. Deshalb verbot er nach Kriegsbeginn „jede Aktion gegen die katholische und evangelische Kirche für die Dauer des Krieges“.
Diese Maxime wollte und konnte der NS-Staat aber nicht auf Dauer durchhalten. Zu sehr lag ihm an der Unterdrückung der anderen „Weltanschauung“ und seiner Vertreter und zu weit war man darin schon fortgeschritten. Beispielhaft deutlich wird dies an den Schikanen und Verfolgungen, die die Schönstatt-Bewegung in (Vallendar-)Schönstatt zu erdulden hatte. Seit einem „Sonderbericht“ von September 1935 wurde sie von der Gestapo beobachtet und kontrolliert. Man durchsuchte die Zimmer der Patres, fertigte Dossiers über leitende Männer der Schönstatt-Bewegung an, verhörte einige von ihnen und beschlagnahmte Bücher. Ende 1938/Anfang 1939 setzten die Nazis die Leitung des Studienheims der Pallotiner so unter Druck, dass diese ihre Institution schlossen und das Gebäude den Nazis für eine „Lehrerbildungsanstalt“ zur Verfügung stellten.
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges nahm die Repression in Schönstatt und gegen die Schönstätter zu. Grundlage hierfür war ein als „Geheime Reichssache“ deklarierter umfangreicher Bericht der Staatspolizeistelle Fulda an das Reichsicherheitshauptamt. Die Durchsuchungen wurden daraufhin häufiger und strenger. Im Frühjahr 1940 änderte sich dann die Qualität der Drangsalierungen: die Schikanen schlugen in Verfolgung um. Am 1. März 1940 wurde Pater Josef Fischer während eines Verhörs in Koblenz festgenommen und in Frankfurt/Main inhaftiert. Einige Wochen später - an „Führers Geburtstag“, am 20. April 1940 - kam er zwar wieder frei, blieb aber unter Beobachtung der Gestapo und wurde nach seiner Rückkehr in die rheinische Heimat von der Koblenzer Gestapo festgenommen. Mit seiner Schutzhaft im Koblenzer Gerichtsgefängnis in der Karmeliterstraße, Verhören in der nahe gelegenen Gestapo-Zentrale im „Vogelsang 1“ und seiner Deportation von Koblenz in das Konzentrationslager Dachau einige Zeit später ging Pater Fischer einen Leidensweg, auf dem ihm alsbald noch andere Pater aus der Schönstatt-Bewegung und auch andere Priester folgen sollten.
Als Zweiter wurde Pater Albert Eise aus dem engeren Mitarbeiterkreis Pater Kentenichs in Koblenz verhaftet. Man hatte ihn schon länger beobachtet und reglementiert. Zum Verhängnis wurde ihm Anfang August 1941 eine Tagung mit Studentinnen aus der Schönstattbewegung, die man aus Sicherheitsgründen schon von Schönstatt nach Koblenz verlegt hatte. Aber alle Vorsichtsmaßnahmen halfen nichts, da sich unter die Teilnehmerinnen ein Spitzel der Gestapo eingeschlichen hatte. Eines Abends nahm die Koblenzer Gestapo Pater Eise in der Kapelle des Barbara-Klosters mitten im Vortrag fest und unterzog ihn wie auch die Teilnehmerinnen eingehenden Verhören. Die Lage für Pater Eise war sehr schwierig, war der Spitzel doch über die Tagung sehr gut informiert; es kam hinzu, dass man in seiner Aktentasche Mitschriften einer ganzen Reihe von Vorträgen fand, die Pater Kentenich gehalten hatte. All dies war nicht nur für ihn selbst, sondern auch für den Gründer der Schönstatt-Bewegung sehr belastend. Noch während Pater Eise in Koblenz in Schutzhaft war, nahm die Koblenzer Gestapo Pater Kentenich fest. Vier Wochen hielt man ihn im Keller des Gestapo-Gebäudes in Dunkelhaft. Dann verbrachte man ihn in das nahe gelegene Koblenzer Gefängnis. Dies war ein ehemaliges Karmeliterkloster und stand in baulicher Verbindung mit der benachbarten Karmeliterkirche. Durch die Hilfe zuverlässiger Katholiken in seiner Umgebung war es Kentenich möglich, Kontakt zu anderen Gefangenen und auch zu der Außenwelt zu halten. Eines Tages konnte er in der Karmeliterkirche Pater Eise sogar noch die Beichte abnehmen. Am 12. November 1941 kam Eise von Koblenz aus dann „auf Transport“ ins Konzentrationslager Dachau. In der Folgezeit bemühten sich die Schönstätter mit ihren Beziehungen, die bis ins Koblenzer Gefängnis hineinreichten, Pater Kentenich dieses Schicksal zu ersparen. Er aber ließ es nicht zu, dass er durch eine glückliche Fügung des Schicksals vor diesem Leidensweg bewahrt wurde. Schließlich wurde er am 11. März 1942 nach Dachau deportiert. Im KZ gründete er mit seinen Schönstättern und anderen Schicksalsgenossen am 16. Juli 1942 zwei wichtige Zweige der Schönstatt-Bewegung. Dies war in dieser „Hölle ohne Gott“, wie Dachau von anderen genannt wurde, noch ein spiritueller Höhepunkt für Pater Eise, ehe er dann bald in Dachau umkam. Pater Kentenich und Pater Fischer blieben bis zur Befreiung im Konzentrationslager.
Es waren aber nicht nur die Patres der Schönstätter, die Verfolgung erlitten. Auch Frauen dieser Bewegung wurden zu Opfern. Drei von ihnen haben Bezüge zu Koblenz und seiner Umgebung.
Eine war die in Niederselters im Unterwesterwald geborene Lehrerin Maria Hilfrich. Sie war schon länger von der Gestapo beobachtet und auch einmal für einige Wochen inhaftiert worden. Im November 1942 wurde sie endgültig in „Schutzhaft“ genommen. Der Vorwurf lautete auf „Beunruhigung der Bevölkerung durch die Wiedereinführung von katholischen Schulgebeten und Wiederanbringung des Christuskreuzes in den Klassen“ ihrer Schule sowie Weitergabe verbotener Bücher. Auch lastete man ihr ihre Zugehörigkeit zur Schönstatt-Bewegung an. Von Frankfurt/Main ging sie „auf Transport“ ins Frauen-KZ Ravensbrück.
Ihr folgte schon bald die frühere Lehrerin Charlotte Holubars nach. Sie hatte sich wegen weltanschaulich-pädagogischer Differenzen zum Nationalsozialismus pensionieren lassen, sich in Vallendar niedergelassen und ganz der Schönstätter Frauenbewegung gewidmet. Diese Zugehörigkeit sowie bei ihr gefundene Schriften waren Anlass für ihre Verhaftung im November 1942 in Vallendar. Man brachte sie nach Koblenz, inhaftierte sie und machte ihr einen Prozess, in dem sie offenbar zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Sie verbüßte hiervon aber nur einige Monate, dann verschleppte man sie aus dem Koblenzer Gefängnis ebenfalls ins Frauen-KZ Ravensbrück, dort starb sie später.
Die dritte hier zu erwähnende Schönstätterin ist die aus Oberschlesien stammende Hedwig Birnbach. Anlass für ihren Leidensweg, der sie nach verschiedenen Stationen ebenfalls nach Ravensbrück führte, war ihre Beschwerde bei der örtlichen Gestapo gegen die Übergriffe der Nazis auf die polnische Minderheit. Nach der Befreiung aus dem KZ fand sie ihre geistige Heimat in der Schönstatt-Familie. Sie lebt noch heute in Vallendar-Schönstatt und ist sicherlich eine der allerletzten Zeitzeugen, wenn nicht gar die letzte Zeitzeugin aus dem Koblenzer Raum überhaupt.
Außer den zuvor erwähnten Patres, im Rahmen derer hier noch der in Koblenz geborene und aufgewachsene, später im KZ Dachau umgebrachte Jesuit Pater Dr. Albert Maring genannt werden muss, wurden auch Priester aus der Diözese Trier verfolgt. Anlass für deren Verfolgung waren bisweilen recht harmlose regimekritische Äußerungen oder andere Ausdrucksformen von Nonkonformität. Sie führten gleichwohl in den nachfolgend erwähnten Fällen, nachdem die Priester schon früher als „missliebig“ und „unangepasst“ im Sinne der Nazis aufgefallen waren, zur Verhängung der „Schutzhaft“, der Deportation ins Konzentrationslager Dachau und zu ihrem Tod dort bzw. nur ganz kurz nach der Befreiung.
Den beiden Niedermendiger Priestern, dem Pfarrer Peter Bechtel und seinem Kaplan Peter Schlicker wurde angelastet, dafür gesorgt zu haben, dass einer in einer kirchlich ungültigen Ehe lebender Kriegsinvalide vor seinem Tod seine Verhältnisse mit seiner Kirche in Ordnung bringen konnte. Auf die Anzeige seiner Ehefrau hin kamen beide Priester im Januar 1941 nach Koblenz in Schutzhaft und einen Monat später in Konzentrationslager nach Dachau. Pfarrer Bechtel starb im KZ, Kaplan Schlicker kurz nach der Befreiung an den Folgen der Haft.
Dem Dechanten Josef Zilliken und dem Pfarrer Johannes Schulz , Pfarrer von Gemeinden am Laacher See, wurde am 27. Mai 1940 eine Einkehr im dortigen Ausflugshotel „Waldfrieden“ zum Verhängnis. Während sie auf die Bedienung warteten, kam der „Generalfeldmarschall“ Göring in Zivil mit weiteren Gästen an. Die Priester ließen sich nicht stören und nahmen von Göring, der sich darüber sehr ärgerte, keine Notiz. Er war es dann auch, der die „Schutzhaft“ der Priester veranlasste. Noch am Abend wurden sie von der Gestapo verhaftet, ins Gefängnis von Andernach gebracht und zu dem Vorwurf verhört, Göring nicht gegrüßt zu haben. Ihr Leidensweg führte vom Konzentrationslager Buchenwald, über das KZ Sachsenhausen bis ins KZ Dachau. Sie waren Görings „persönliche Gefangene“. Beide starben im Herbst 1942.
Ein anderer Priester aus der Osteifel war schließlich Wilhelm Caroli Eigentlich gehörte er zum Bistum Speyer. Er hatte sich dort aber derartig aufrecht gegen die Nationalsozialisten engagiert - bis hin zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe „wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Flaggengesetz und Beleidigung“ -, dass er sich in den Ruhestand versetzen ließ. Als Pensionär kam er nach Kell nahe des Laacher Sees und half seinem Bruder, der dort Pfarrer war. Aber auch hier war ihm kein ruhiger Lebensabend vergönnt. Ende 1941 verhaftete man ihn wegen angeblichen „Kanzelmissbrauchs“ und verschleppte ihn ins KZ Dachau. Dort starb er acht Monate später.
Ein weiterer Priester, der für seinen Glauben sein Leben ließ, war schließlich Pfarrer Jakob Ziegler aus Cochem-Cond. Er war schon wiederholt von den Nationalsozialisten schikaniert und auch mit mehreren Strafverfahren überzogen worden, als die Gestapo im Juli 1941 aufgrund einer Denunziation eine Hausdurchsuchung bei ihm durchführte. Dort fand man zwar nicht, was man erwartet hatte, aber um nicht unverrichteter Dinge zu gehen, entdeckte man - bei einem Priester! - konfessionelle Schriften, die einen „hetzerischen“ Inhalt hatten. Dies genügte, um Pfarrer Ziegler zu verhaften und nach Koblenz ins Gefängnis zu bringen. Aufgrund des dann erlassenen „Schutzhaftbefehls“ kam er Ende des Jahres 1942 ins Konzentrationslager Dachau, wo er 1944 starb.
XIX. Die Verfolgung der Emigranten
Die Nationalsozialisten haben in der Zeit ihrer Herrschaft Unvorstellbares bei der Verfolgung anderer begangen. Gleichwohl erscheint die Überschrift „Die Verfolgung der Emigranten“ unverständlich. Denn wer emigrierte, also aus dem Deutschen Reich floh bzw. auswanderte, konnte schlechterdings - so meint man aufs erste - nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, von den Nationalsozialisten verfolgt worden sein. Trotzdem war dies - wenn auch oft erst während des Zweiten Weltkrieges - eine Realität, und nicht wenige Emigranten haben diese scheinbare Paradoxie am eigenen Leib erfahren und sogar mit dem Leben bezahlen müssen.
Die Geschichte des Nationalsozialismus ist nicht nur eine Geschichte der Verfolgung, sondern auch eine Geschichte der Emigration und Flucht. In den 12 Jahren der Naziherrschaft verließen annähernd 400.000 Deutsche aus politischen oder rassischen Gründen ihre Heimat. Aus politischen Gründen zur Flucht gezwungen waren vor allem Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Intellektuelle und Schriftsteller sowie auch einige Konservative und Liberale.
Die ersten politischen Gegner der Nationalsozialisten flohen schon kurz nach der sog. Machtergreifung, um den Verhaftungen im Zuge der Reichstagsbrand-Verordnung zu entgehen. Natürlicher Fluchtpunkt für diese ersten Emigranten aus Koblenz und Umgebung - wie überhaupt aus dem Westen des Deutschen Reiches - war das damalige Saargebiet. Denn dieses gehörte (noch) nicht zum Deutschen Reich. Nach dem von Deutschland verlorenen Ersten Weltkrieg galt für das Saargebiet vielmehr ein Status quo. Für die Saar galt das „Saarstatut“ und sie unterstand dem Völkerbund - bis zu dem schon damals vorgesehenen Termin für eine Volksabstimmung. Zu den ins Saargebiet zunächst Geflohenen gehörten - die Bezüge zu Koblenz werden später noch hergestellt - die Kommunisten Andreas (Andre) Hoevel aus Wiesbaden und Hugo Salzmann sowie dessen Ehefrau Julianna aus (Bad) Kreuznach.
Ein weiterer Emigrant der ersten Stunde war der in St. Sebastian bei Koblenz geborene und zuletzt in Vallendar lebende frühere Reichstagsabgeordnete der KPD Nikolaus Thielen. Anlass für seine Flucht war ein am 1. März 1933 gegen alle kommunistischen Abgeordneten ergangener allgemeiner Haftbefehl sowie ein bei der Staatsanwaltschaft Koblenz anhängiges Strafverfahren wegen eines Zusammenstoßes mit einem Gemeindepolizisten im Januar 1933 in Faid. Thielen floh über die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Lothringen, bis er dann im Saargebiet blieb.
Andere konnten oder wollten zunächst nicht fliehen. Einer von ihnen war der aus (Höhr-)Grenzhausen stammende Kommunist Hermann Geisen Er war in den ersten Monaten nach der sog. Machtergreifung wiederholt längere Zeit in „Schutzhaft“. Erst im September 1933 gelang ihm die Flucht ins Saargebiet.
Das Saargebiet war für alle Emigranten kein Zufluchtsort auf Dauer. Das lag zum einen an den unsicheren politischen Verhältnissen. Für Anfang 1935 stand nämlich die Volksabstimmung über das weitere Schicksal des Saargebiets an. Diese fiel im Januar 1935 - nicht zuletzt durch die ganz massive Propaganda der Nazis - zu Gunsten einer Rückkehr zum Deutschen Reich aus. Die Rückkehr („Die Saar kehrt heim“) wurde dann am 1. März 1935 vollzogen. Zum anderen wollte die KPD - jedenfalls für einige ihrer Funktionäre -, dass sie sich im Saargebiet nicht sesshaft machten, sondern vielmehr zügig nach Deutschland zurückkehrten und dort illegal arbeiteten. So führte etwa der ordnungsgemäße Nachzug der Familie Thielens ins Saargebiet zu einem Zusammenstoss mit der KPD-Bezirksleitung in Saarbrücken. Es kam so weit, dass Thielen gar mit dem Parteiausschluss gedroht wurde, wenn er nicht nach Deutschland zurückkehrte. Tatsächlich leistete er diesem „Parteiauftrag“ im September 1934 Folge, kehrte ins Deutsche Reich zurück und wurde im September 1934 praktisch bei seiner Ankunft in Berlin verhaftet. Der Vorwurf gegen ihn lautete auf Betätigung für die Ziele der - inzwischen verbotenen - KPD. Mit Urteil des Volksgerichtshofs vom 2. Juli 1935 wurde Thielen wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu 15 Jahren Zuchthaus sowie 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. Die Strafe verbüßte er zunächst im Zuchthaus Siegburg und später im Zuchthaus Walgheim. Am 18. November 1943 überführte man ihn in das Konzentrationslager Mauthausen in Österreich. Dort ist Nikolaus Thielen am 6. Januar 1944 unter ungeklärten Umständen umgekommen.
Auch Andreas Hoevel ist - noch im Spätsommer 1933 - aus dem Saargebiet ins Deutsche Reich zurückgekehrt. Der Grund hierfür ist nicht sicher feststellbar. Er wurde ebenfalls, wie später noch darzustellen sein wird, bald darauf festgenommen und zu einer Haftstrafe verurteilt, dies war der Beginn einer langen Leidensgeschichte eines aufrechten Mannes.
Die meisten der ins Saargebiet geflüchteten Emigranten wanderten weiter nach Frankreich. So taten es schon zu einem frühen Zeitpunkt die Kreuznacher Hugo und Julianna Salzmann zusammen mit ihrem kleinen Sohn. Auch Hermann Geisen brachte sich mit einem Grenzübertritt nach Frankreich im Jahre 1935 gerade noch rechtzeitig in Sicherheit.
Andere sind unmittelbar von Deutschland aus nach Frankreich geflohen. Eine von diesen war die schon längere Zeit vor der „Machtergreifung“ in Koblenz ansässig gewordene, ursprünglich aus Hamburg stammende Kommunistin Dora Landahl. Sie lebte bis Ende 1935 in Koblenz und emigrierte später nach Frankreich.
Die Lage der zahlreichen deutschen Emigranten in Frankreich, von denen viele vor allem in Paris lebten, war schwierig. Nur selten bekamen sie eine Arbeitserlaubnis, deshalb waren die meisten auf die Unterstützung durch verschiedene Hilfsorganisationen angewiesen. Dessen ungeachtet gab es unter den Emigranten zahlreiche Intellektuellen- und Künstlerzirkel, auch war die KPD mit einer zahlenmäßig starken Gruppe und mit einer Auslandsleitung vertreten. Paris war eines der Zentren des politischen Exils.
Ein ganz beträchtlicher Teil dieser Emigranten verließ 1936 Frankreich, um am Spanischen Bürgerkrieg teilzunehmen und auf Seiten der Spanischen Republik gegen die Putschisten unter Führung Francos zu kämpfen. Einer der ersten der etwa 5.000 deutschen Freiwilligen, die dort kämpften, war der bereits erwähnte Hermann Geisen. In Spanien wurde er im Oktober 1936 Kommandeur der Centuria Thälmann, einer Brigade, die dann bald darauf in die Internationalen Brigaden eingegliedert wurde. Bei den Kämpfen wurde er im Oktober 1937 schwer verwundet und büßte das rechte Auge ein. Nach seiner Genesung kehrte er nicht an die spanische Bürgerkriegsfront, sondern wohl im September 1938 nach Paris zurück.
Ein anderer Spanienkämpfer war der Koblenzer Winand Schnitzler. Er war schon während der Weimarer Republik lange Jahre in Koblenz politisch aktiv gewesen, als er - wie viele andere Kommunisten auch - im Zuge des Reichstagsbrandes Ende Februar/Anfang März 1933 in „Schutzhaft“ genommen worden war. Ohne dass Näheres bekannt ist, kam er frei, konnte emigrieren und nahm am Spanischen Bürgerkrieg teil. Mit dem Ende des Bürgerkrieges kam er nach Frankreich. Dort gelang es ihm, unbeschadet den Zweiten Weltkrieg zu überstehen.
Im Laufe der Zeit spitzte sich für die deutschen Emigranten die Lage in Frankreich zu. Mit dem Abschluss des Nichtangriffspaktes Deutschland-Russland („Hitler-Stalin-Pakt“) am 23. August 1939 eskalierte die Situation. Unter der Parole „Für den Kommunismus ... ist kein Platz mehr in Frankreich“ sah die französische Regierung nicht nur die eigene kommunistische Partei als Gegner an, sondern die deutschen Kommunisten als „Fünfte Kolonne“ der Nazis. Das führte dazu, dass die französische Regierung Ende August 1939 die Verhaftung der führenden Funktionäre der KPD und die Internierung aller deutscher Männer verfügte.
Einer von ihnen war der mit seiner Familie in Frankreich verbliebene Hugo Salzmann. Er wurde am 1. September 1939 von der französischen Polizei verhaftet und dann mit anderen nach Südfrankreich verschleppt. Dort gab es inzwischen eine Reihe von Internierungslagern, Salzmann kam in das „Camp de Concentration“ Le Vernet s/Ariege.
War der Aufenthalt in einem solchen Internierungslager schon sehr bedrückend, so verschärfte sich die Situation noch einmal durch die deutsche Offensive im Westen und die Kapitulation Frankreichs am 22. Juni 1940. Mit dem Waffenstillstand wurden die Deutschen Besatzungsmacht im nördlichen und westlichen Teil Frankreichs - das Rest-Frankreich im Süden stand unter der mit den Deutschen kollaborierenden Regierung des Marschall Petain in Vichy.
In dem von deutschen Truppen besetzten Teil waren die deutschen Emigranten nicht mehr sicher. So kam es auch, daß die Gestapo Julianna Salzmann dort suchte. Sie konnte sich mit ihrem Sohn zwar noch einige Zeit bei französischen Freunden verstecken, stellte sich dann aber der Gestapo, nachdem eine französische Unterstützerin als Geisel für sie verhaftet worden war. Der Kreis der Verfolgung schloss sich nach vielen Jahren gleichsam, als Julianna Salzmann aus Frankreich zurück nach Deutschland verbracht wurde. Ihr Weg endete zunächst in Koblenz. Hier wurde sie eingehend verhört, ohne dass man Belastendes gegen sie fand. Dann legte man aber eine Agentin der Gestapo in ihre Zelle und provozierte sie dadurch zu regimekritischen Äußerungen. Diese waren dann wohl der konkrete Anlass, um sie von Koblenz aus ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück zu deportieren. Dort starb Julianna Salzmann Anfang Dezember 1944.
Noch im selben Jahr wie seine Frau war Hugo Salzmann den Deutschen in die Hände gefallen: Die Vichy-Regierung hatte ihn - wie viele Antifaschisten auch - aus dem Internierungslager der Gestapo ausgeliefert. Nicht viel später, nachdem seine Frau von Koblenz aus ins KZ deportiert worden war, wurde er auch nach Koblenz ins Karmelitergefängnis verlegt. Hier war er etwa ein Jahr lang in Haft. Dann überführte man ihn nach Berlin, um ihm dort vor dem Volksgerichtshof den Prozess zu machen. Mit Urteil vom 4. März 1943 wurde er, weil er - wie es in dem Urteil hieß - „in untergeordneter Funktionärsstellung von 1936 bis 1939 in Paris für die deutsche Emigrantenorganisation kommunistische Zeitungen und sonstige Druckwerke vertrieben und an der Herstellung einer Zeitung mehrmals mitgewirkt hat“, wegen eines „fortgesetzten Verbrechens der Vorbereitung zum Hochverrat“ zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Strafe verbüßte Hugo Salzmann im Zuchthaus Butzbach in Hessen. Dort wurde er im Mai 1945 von den Amerikanern befreit.
Von Dora Landahl ist bisher nur das bekannt, was das Reichssicherheitshauptamt unter dem Datum des 6. Oktober 1941 als wichtiges staatspolitisches Ereignis meldete: „Der Stapostelle (Staatspolizeistelle, der Verf.) Koblenz wurde aus Frankreich die Emigrantin Buchhalterin Dora Landahl (geb. am 21.2.1902 zu Hamburg, wohnhaft gewesen Koblenz), die früher Funktionärin der KPD war, wegen Verdachts hochverräterischer Betätigung überstellt.“
Ein ganz besonderes Schicksal hat der (Höhr-)Grenzhausener Hermann Geisen erlitten. Nach seiner Rückkehr aus Spanien war er nicht lange in Frankreich geblieben, sondern begab sich im Jahre 1939 nach Brüssel. Beim Überfall Hitler-Deutschlands auf Belgien am 10. Mai 1940 wurde er festgenommen und in das südfranzösische Internierungslager St. Cyprien verschleppt. Im September 1940 gelang ihm von dort die Flucht und er kehrte daraufhin nach Brüssel zurück. Im Rahmen seiner Tätigkeit für die KPD verbreitete er Zettel und Flugblätter, mit denen die deutschen Besatzungssoldaten zur Aufgabe des Kampfes veranlasst werden sollten. Nach seiner Festnahme am 18. August 1941 und seiner Überführung nach Deutschland machte man ihm zusammen mit Gesinnungsfreunden den Prozess vor dem Volksgerichtshof. Von diesem wurde er mit Urteil vom 12. Januar 1943 wegen „Zersetzung der Wehrkraft, Hoch- und Landesverrats“ verurteilt, weil er sich „ in dem von der deutschen Wehrmacht besetzten belgischen Gebiet nach Beginn des Russlandfeldzuges mit der Herstellung und Verbreitung wehrkraftzersetzenden kommunistischen Schriftmaterials befasst und die Verübung von Sabotageakten geplant (und) damit zugleich den Feind des Reiches begünstigt (hat)“. Das Urteil lautete auf Todesstrafe. Herrmann Geisen starb am 21. April 1943 im Gefängnis Berlin-Plötzensee unter dem Fallbeil.
XX. Weitere Verfolgung der Kommunisten
Während die rechtzeitig ins Ausland emigrierten Kommunisten wenigstens zunächst von Verfolgung verschont blieben, traf die im Deutschen Reich verbliebenen die Repression von Anfang an und mit äußerster Härte. Hierüber wurde bereits im ersten Teil dieses Aufsatzes berichtet und es wurden auch Hochverratsverfahren gegen Kommunisten angesprochen Was bisher fehlte, waren Hochverratsverfahren gegen Kommunisten aus Koblenz und dessen unmittelbarer Umgebung aus diesen frühen Jahren. Weitere Recherchen hierzu haben nun neue Erkenntnisse erbracht. Sie sollen hier - damit dieses Wissen nicht verloren geht - noch kurz nachgetragen werden.
Das offensichtlich erste Hochverratsverfahren gegen Koblenzer Kommunisten war das Verfahren gegen Funktionär Karl B. aus (Koblenz-)Lay. Darin wurde B. mit Urteil des Volksgerichtshofs vom 13./14. August 1934 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das eigentliche Massenverfahren gegen Koblenzer Kommunisten war das Verfahren gegen 21 Kommunisten. Sie wurden mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. November 1936 wegen der Verteilung von Flugschriften und Zeitungen sowie sonstiger Betätigung für die inzwischen für illegal erklärte KPD bestraft. Das Urteil lautete auf Vorbereitung zum Hochverrat und verhängte Zuchthausstrafen von bis zu sechs Jahren. Während dieses Strafverfahrens wurde auch der KPD-Bezirksleiter Hans Breuer Ende März 1936 in (Koblenz-)Arzheim festgenommen. Ihn hatte die Zentrale der KPD in Amsterdam im Jahre 1935 zum Leiter des damaligen zum Bezirk Mittelrhein gehörenden Unterbezirk Koblenz ernannt und nach Koblenz beordert, um die Organisation und Arbeit der KPD zu verbessern Breuer wurde vom Reichsanwalt beim Volksgerichtshof angeklagt, sein weiteres Schicksal ist nicht bekannt. Das wohl letzte Hochverratsverfahren wegen kommunistischer Betätigung in Koblenz und Umgebung vor dem Krieg war das Verfahren gegen einen bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) beschäftigten Hausmeister und ein Ehepaar aus Oberfell. Es endete durch Urteil des Volksgerichtshof vom 10. Juni 1938 mit Freiheitsstrafen von acht Jahren Zuchthaus bzw. zwei Jahren Gefängnis wegen „Vorbereitung bzw. Beihilfe eines hochverräterischen Unternehmens unter erschwerenden Umständen“. Mit diesen Hochverratsverfahren, die letztlich nicht mehr und nicht nicht weniger als die Betätigung für die Ziele der KPD abstraften, war die inzwischen illegale Organisation der Kommunisten weitgehend zerschlagen worden. Damit waren die Organisationsstrukturen der Arbeiterbewegung praktisch beseitigt, hatten sich doch die Sozialdemokraten und Gewerkschafter schon gar nicht um die Aufrechterhalten oder Wiederherstellung solcher Strukturen bemüht.
Diese nur kurzen Hinweise machen deutlich, dass mit Beginn des Zweiten Weltkrieges der Widerstand und die Verfolgung von Kommunisten eine andere Qualität haben mussten als in den Jahren zuvor. Denn nach den schweren Verfolgungen in den Jahren zuvorl gab es nur noch den „Widerstand auf kleiner Flamme“ (Peukert). Es bildeten sich kleine Gruppen, deren Mitglieder sich aus der Nachbarschaft, aus früherer gemeinsamer Arbeit für die KPD oder von früheren Verfolgungen her kannten und sich ihrer gleichen Gesinnung und Verschwiegenheit gewiss waren. Man traf sich in einem solchen Kreis gelegentlich zur Diskussion, Bewahrung der politischen Gesinnung, Gegeninformation, zum Abhören ausländischer Sender oder einfach nur, um einen lockeren Kontakt untereinander zu bewahren. Erstaunlich war, dass sich nach den Verfolgungen der ersten Jahre überhaupt noch Kommunisten zu einem solchen „kleinen“ Widerstand zusammenfanden - zumal sie nach dem Hitler-Stalin-Pakt am Vorabend des Zweiten Weltkrieges in ihrer politischen Haltung hätten sehr verunsichert sein müssen.
Ein solcher Kreis von Vertrauten und Gleichgesinnten hatte sich 1939/40 auch in Koblenz-Metternich gebildet. Kopf und Herz dieser Gruppe waren die Eheleute Andre und Anneliese Hoevel Sie waren keine gebürtigen Koblenzer, sondern stammten aus Trier bzw. Köln und hatten einige Jahre in Wiesbaden gelebt. Als sie im Sommer 1939 nach Koblenz kamen, hatten sie beide schon ein langes und schweres Verfolgungsschicksal hinter sich.
Zunächst war Andre Hoevel Ende Februar/Anfang März 1933 ins Saargebiet geflohen. Während seines Aufenthalts dort nahmen die Nazis im September 1933 Anneliese Hoevel wegen Betätigung für die KPD in „Schutzhaft“ und verschleppten sie ins Konzentrationslager Moringen bei Göttingen. Als Andre Hoevel im September 1933 nach Deutschland zurückkehrte, wurde er schon einige Tage später in „Schutzhaft“ genommen und dann wegen Vorbereitung zum Hochverrat vom Oberlandesgericht Kassel zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. Während er diese Haftstrafe in Hameln an der Weser verbüßte, wurde Anneliese Hoevel aus dem KZ Moringen entlassen. Sie kam aber schon im September 1934 erneut in Haft und wurde Ende 1934 wegen illegaler Tätigkeit für die verbotene KPD vom Oberlandesgericht Kassel zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Mitte 1935 wurde Andre Hoevel nach der Verbüßung der Haftstrafe entlassen, aber bereits im August desselben Jahres erneut in „Schutzhaft“ genommen, weil er - so die Begründung dafür - Kontakt zu früheren Mitgliedern der KPD gehalten hatte. Diesmal strengte man kein Strafverfahren gegen ihn an, sondern verschleppte ihn gleich ohne ein solches ins Konzentrationslager. Zunächst kam er ins KZ Esterwegen im Emsland, dann ins KZ Sachsenhausen bei Berlin und schließlich ins KZ Buchenwald bei Weimar. Unterdessen hatte Anneliese Hoevel die dreijährige Zuchthausstrafe vollständig verbüßt, kam aber nicht frei, sondern wurde im Konzentrationslager Moringen erneut in „Schutzhaft“ genommen. Von dort aus brachte man sie in das neu errichtete KZ Lichtenburg bei Prettin. Zu Weihnachten 1938 kam Andre Hoevel frei, Anneliese Hoevel wurde zu „Führers Geburtstag“ am 20. April 1939 entlassen. Nach Jahren der Haft sahen sich die Eheleute in Berlin wieder. Von dort zogen sie schon wenige Wochen später nach Koblenz. Grund hierfür war der plötzliche Tod eines Schwagers von Andre Hoevel, der in Koblenz-Metternich einen Obst- und Gemüsehandel betrieben hatte. Andre kümmerte sich um die Familie des Verstorbenen und auch um das Geschäft, das bald florierte.
In Koblenz knüpften die beiden neue Kontakte an und aktivierten ihre Beziehungen zu alten Freunden in Wiesbaden und zu KameradInnen, die sie jeweils in den Konzentrationslagern kennengelernt hatten. Auf diese Weise wurde die Wohnung der Hoevels in Koblenz ein Treff Gleichgesinnter mit Kontakten in das Rhein-Main-Gebiet und in den Raum Düsseldorf, Duisburg und auch darüber hinaus.
Zu dieser Gruppe gehörte auch der in St. Sebastian bei Koblenz geborene und seit vielen Jahren in Koblenz-Metternich lebende Jakob Newinger. Er hatte ebenfalls langjährige Verfolgungen hinter sich. Als ehemaliges kommunistisches Mitglied des Gemeinderates von Metternich und Kandidat der KPD für die Kommunalwahlen im März 1933 nahm man ihn im Februar 1933 in „Schutzhaft“ und ließ ihn erst ein Jahr später wieder frei. Bereits im Oktober 1935 kam er in Koblenz erneut in Haft, diesmal in Untersuchungshaft, und wurde in den bereits erwähnten Koblenzer Hochverratsprozess mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. November 1936 wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ zu zwei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt - wobei ihm ein Jahr Untersuchungshaft angerechnet wurde. Im Februar 1938 kam er dann aus der Strafhaft frei.
Ende November/Anfang Dezember 1941 wurde die Gruppe entdeckt und es wurden u.a. Andre und Anneliese Hoevel sowie Jakob Newinger verhaftet. Der Vorwurf lautete auf Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens in Tateinheit mit Rundfunkverbrechen. Schon ein halbes Jahr später wurden mit Urteil des Oberlandesgerichts Kassel vom 26. Juni 19421 Andre und Anneliese Hoevel zum Tode und Jakob Newinger zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Nachdem auch ein Gnadengesuch abgelehnt worden war, wurden Andre und Anneliese Hoevel am Morgen des 28. August 1942 innerhalb von fünf Minuten im Gefängnis Frankfurt/Main-Preungesheim mit dem Fallbeil hingerichtet. Jakob Newinger verbüßte seine Strafe offenbar bis er befreit wurde.
XXI. Die Verfolgung der Jugend
Unterdessen verfolgte der Nationalsozialismus schon längst nicht mehr nur seine traditionellen Gegner. Als totale Weltanschauung und als totaler Staat ließ man in letzter Konsequenz keine autonomen Instanzen und Organisationen neben sich zu. Deshalb duldete man im Bereich der Jugend auch keine autonomen Erziehungsträger und keine autonomen Gruppen und selbst kein nonkonformes Verhalten einzelner. Diesen Totalitätsanspruch setzten die Nazis immer mehr im Bereich der Jugend durch. Schon 1933 war die Hitler-Jugend (HJ) mit einem Alleinerziehungsanspruch für die deutschen Jugendlichen angetreten. Der bald ernannte Reichsjugendführer Baldur von Schirach brachte es prägnat auf den Punkt: „Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muss die HJ die einzige Jugendorganisation sein.“ Nach dem Verbot bzw. der Selbstauflösung der politischen Jugendorganisationen brachen schon bald die nationalen Jugendbünde zusammen, die meisten anderen freien Jugendbünde lösten sich ebenfalls selbst auf und die evangelischen Jugendverbände ließen sich klaglos in die HJ eingliedern.
Es blieben - zumal in Koblenz und Umgebung - im wesentlichen nur die katholischen Jugendverbände übrig. Ungeachtet des Reichskonkordats von 1933 kam mit dem Jugenddienstpflichtgesetz von 1936 aber selbst für sie das Aus. Dieses Gesetz erklärte die HJ zur Reichsjugend und schrieb ihr das alleinige Jugenderziehungsrecht außerhalb von Schule und Elternhaus zu. Von diesem Ansatz her hatten auch die katholischen Jugendverbände keine Existenzberechtigung mehr. Deshalb war es - vom nationalsozialistischen Alleinerziehungsanspruch her - nur konsequent, dass die Gestapo ab 1937 die letzten Schläge gegen diese Jugendverbände führte. Illegal wurden vor allem die bündischen Jugendverbände im Bereich der katholischen Kirche, die noch lange recht aktiv waren. Verboten waren bündische Arbeit und bündische Alltagskultur, wie die autonome Fahrt, das Zelten in Kothen, das Gruppenerlebnis, die Erfahrung mit Gleichaltrigen.
In Koblenz gab es eine Gruppe des „Grauen Ordens“, einer bündischen Jungenschaft im Bereich der katholischen Kirche. Zwischen ihr und dem späteren Mitglied der „Weißen Rose“, Willi Graf, bestanden übrigens Kontakte zu der Zeit, als dieser noch in Bonn Medizin studierte. Mitglieder der Koblenzer Gruppe wurden wegen Aktivitäten im „Grauen Orden“ und wegen heimlicher Treffen mit dem katholischen Jugendbund „Neudeutschland“ in „Schutzhaft“ genommen und zu Geldstrafen verurteilt.
Die bündischen Aktivitäten brachten einen Andernacher Abiturienten namens Edgar L. gar vor den Volksgerichtshof. Er kam aus der konfessionellen bündischen Jugend, war früher Mitglied der katholischen Quickborn-Jungenschaft und des Jugendbundes „Neudeutschland“. Dann schloß er sich in Bonn, wo er alsbald zur Schule ging, einer bündischen Gruppe an. Diese veranstaltete Lager und Fahrten nach bündischer Art, insbesondere wiederholt Lager im Westerwald, die - wie es später im Urteil dazu hieß - nach rein bündischem Muster durchgeführt wurden und bei denen nur bündische Lieder gesungen und nach bündischer Art regelrechte Kothenlager abgehalten wurden. In den Sommerferien 1937 - damals war Edgar L. 17 Jahre alt - fuhr er mit einem anderen Gruppenmitglied nach Paris zur Weltausstellung. Dort lernten sie zwei Mädchen, Jüdinnen, kennen, die zum Kreis um den Schriftsteller Karl Otto Paetel gehörten. Paetel war langjähriges Mitglied des nicht konfessionellen Bundes „Deutsche Freischar“ gewesen. Wegen seiner sozialrevolutionären Anschauungen (er galt als „Nationalbolschewist“), war er aus dem Bund ausgeschlossen worden und nach der „Machtübernahme“ der Nazis nach Paris emigriert. Diesen Kontakt vertieften Edgar L. und andere Mitglieder der Gruppe bei der zweiten Reise nach Paris in den Sommerferien 1938. Sie führten mit Paetel politische Diskussionen und - so das Urteil - „gegen Abend wurden ein bündischer Betrieb aufgezogen und am Lagerfeuer bündische Lieder gesungen“. Diese und weitere Fahrten sowie Lager in der näheren Umgebung von Bonn bzw. Koblenz ließen die Gruppe weiter zusammenwachsen. Im März 1939 - inzwischen hatte L. sein Abitur bestanden - fuhr man wieder nach Paris und traf dort Paetel. Die politischen Diskussionen und Unterweisungen wurden ebenso intensiver wie die Beziehungen zu den beiden Jüdinnen. L. jedenfalls soll mit einer von ihnen mehrmals „geschlechtlich verkehrt“ haben. Auch in der Folgezeit unternahm man noch einige Fahrten und Lager in der Umgebung, hielt untereinander und zu Gleichgesinnten brieflichen und sonstigen Kontakt. Durch diese Briefe wurde die Gruppe dann entdeckt.
Zunächst wurde Edgar L. wegen des Geschlechtsverkehrs mit dem Mädchen in Paris vom Landgericht Koblenz mit Urteil vom 5. September 1940 wegen Rassenschande zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt, die er auch verbüßte. In dem Verfahren vor dem Volksgerichtshof lautete der Vorwurf dahin, von Sommer 1938 bis zum Sommer 1939 während einer Betätigung für die verbotene Bündische Jugend den Emigranten Paetel und dessen Mitarbeiterkreis in Paris kennengelernt, durch Briefwechsel sowie durch Anknüpfung von Verbindungen mit weiteren Mitarbeitern Paetels im Reich fortlaufend Beziehungen unterhalten zu haben, die dem Zweck dienten, die politischen Pläne Paetels durch Zellenbildung im Reich zu fördern. Am 11. September 1941 wurde Edgar L. - wie auch andere Gruppenmitglieder - vom Volksgerichtshof wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Gericht stellte dabei auch eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Bündischen Jugend fest, bestrafte deswegen aber nicht gesondert, weil die schwerere Tat der Vorbereitung zum Hochverrat diese Straftat überdeckte.
XXII. Die Deportation der Juden
Die Verfolgung der Juden endete im Völkermord. Seit der Reichspogromnacht hatte sich ihre Lage weiter zugespitzt. In den folgenden Wochen und Monaten ging ein Hagel diskriminierender Verordnungen auf sie nieder. Ein Symbol war der gelbe Stern, er signalisierte den Beginn der planmäßigen Deportation. Was sich dabei im Vorfeld des Völkermordes im sozialen Alltag selbst in einer „privilegierten“ „Mischehe“ abspielte, mag die folgende Episode verdeutlichen:
In Koblenz-Ehrenbreitstein lebte damals ein inzwischen staatenlos gewordener ehemaliger polnischer Staatsangehöriger jüdischen Glaubens, der eine „arische“ Frau geheiratet hatte. Aus dieser Ehe war ein Junge namens Kurt hervorgegangen, der - wie es damals hieß - „blutsmäßig jüdischer Mischling 1. Grades“ war. Dessen „arische“ Großmutter beantragte Ende 1941 die Befreiung des damals siebenjährigen Enkelkindes von dem Zwang, den „Judenstern“ zu tragen. Dies war nach einer Ausnahmevorschrift unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Die Einschaltung mehrerer Stellen förderte zu Tage, dass Kurt als „Volljude“ anzusehen sei, weil er der jüdischen Religionsgemeinde angehöre, was durch den Besuch der jüdischen Gottesdienste bestätigt werde. Deshalb stimmte die Kreisleitung der NSDAP dem Antrag nicht zu. Das Polizeipräsidium hatte dann Kurts Großmutter mitzuteilen, dass ihre Eingabe ablehnend beschieden worden sei. Im März 1942 hielt das zuständige Polizeirevier eine Nachschau bei der Familie. Man stellte fest, dass Kurts Vater der „Anordnung bisher nicht Folge geleistet“ und es „wiederholt geduldet habe, dass sich sein siebenjähriger Sohn ohne Judenstern in der Öffentlichkeit (gezeigt hatte)“. Deswegen wurde Kurts Vater 14 Tage in „staatspolizeiliche Haft“ genommen und es wurde ihm, dem Vater, zugleich eröffnet, er sei - ungeachtet seiner „Mischehe“ - ebenfalls zum Tragen des Judensterns verpflichtet. Eine weitere Nachschau des Polizeireviers im Juli 1942 ergab dann, dass an Kurts Kleidern und auch an den seines Vaters der „Judenstern“ befestigt war.
Viele Juden hatten die Zeichen der Zeit erkannt. Ein Großteil bemühte sich, der drohenden Verfolgung durch die Flucht ins Ausland zu entkommen. Auswanderung war die einzige Rettung. Hierfür waren aber große Hürden aufgebaut. Die - bürokratischen - Schwierigkeiten begannen schon im Inland, wenn es galt, für ein Visum ein polizeiliches Führungszeugnis zu erhalten. Nicht wenige Juden waren nämlich, als sie versucht hatten, ihr Geld ins Ausland zu transferieren (was aufgrund der sehr restriktiven Devisenbestimmungen auch nach Zahlung der „Reichsfluchtsteuer“ nicht möglich war), von den Strafgerichten wegen versuchten Devisenvergehens zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt worden. Es liegt auf der Hand, dass Eintragungen hierüber in Führungszeugnissen bei den potentiellen Zufluchtländern einen sehr ungünstigen Eindruck machten. Deshalb versuchte man, straffreie Führungszeugnisse zu erhalten. Das gelang auch, wenn den Behörden die „möglichst schnelle Auswanderung dringend erwünscht“ war. In diesen Fällen wurde ein strafvermerkfreies Führungszeugnis erteilt, das lediglich für Auswanderungszwecke erteilt wurde und nur gültig war für fünf Monate vom Tage der Ausstellung an gerechnet.
Viele, viel zu viele waren so in die Mühlen der Bürokratie geraten und hatten keine Chance mehr, der Deportation zu entrinnen. Andere konnten oder wollten Deutschland nicht verlassen. Ihr Bleiben war der fast sichere Tod.
Im November 1941 begannen die Deportationen der Juden aus dem Reichsgebiet („Altreich“ wie es bei den Nazis hieß) in die Ghettos der besetzten Ostgebiete. Nachdem Ende 1941 die Massenvernichtung von Juden durch fahrbare Gaskammern begonnen und am 20. Januar 1942 die sog. Wannsee-Konferenz die Deportation und Ausrottung der europäischen Juden verwaltungsmäßig geplant hatte, setzten ab März 1942 auch die Deportationen der in Koblenz und Umgebung lebenden Juden ein1. Der erste Transport, der in Güterwaggons vom Güterbahnhof in Koblenz-Lützel aus erfolgte, war am 22. März 1942. Mit ihm wurden 337 Juden aus dem Stadt- und Landkreis Koblenz in das Konzentrationslager Izbica bei Lublin deportiert. Es gab dann noch fünf weitere Deportationen Koblenzer Juden, deren Zielorte die Konzentrationslager Theresienstadt und Auschwitz waren. Alle Verfolgten verloren schon durch die bloße „Auswanderung“ gemäß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Verantwortlich für die Deportationen war die Geheime Staatspolizei - Staatspolizeistelle Koblenz. In den Konzentrationslagern kamen mindestens 576 jüdische Mitbürger aus dem Stadt- und Landkreis Koblenz um, nur 24 überlebten. Bereits mit der 13. - und letzten - Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 1. Juli 1943 war u.a. bestimmt worden, dass nach dem Tod eines Juden sein Vermögen dem Reich verfiel.
Einer dieser Mitbürger war der Koblenzer Rechtsanwalt Dr. Isidor Treidel. An seinem Schicksal wird schlaglichtartig deutlich, wie der Völkermord an den Juden der grausame Höhepunkt ihres Sonderrechts im NS-Staat war. Dr. Treidel war schon 1933 in seiner beruflichen Existenz bedroht, als Rechtsanwälten „nicht-arischer Abstammung“ durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 die Zulassung entzogen wurde. Damals war es sein „Glück“, dass er schon Ende 1913 im Landgerichtsbezirk Koblenz als Rechtsanwalt zugelassen war und damit unter die Ausnahme für „Alt-Rechtsanwälte“ und „Frontkämpfer“ fiel. Dadurch konnte er wenigstens noch bis 1938 seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Aufgrund der Fünften Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde auch seine Zulassung zum Rechtsanwalt mit Ablauf des 30. November 1938 zurückgenommen. Der nationalsozialistische Staat duldete ihn nur noch als „Rechtskonsulent“ für jüdische Mandanten. Seine letzte Amtshandlung, überhaupt die letzte Amtshandlung eines jüdischen Rechtsanwalts/Rechtskonsulenten in Koblenz, war ein Schreiben vom 13. Juni 1943 an den Präsidenten des Landgerichts Koblenz. In ihm zeigte er an, dass er am 16. Juni 1943 „von hier abwandere“. Unter dem Datum des 16. Juni 1943 verfügte der Landgerichtspräsident: „1. zu den Akten, 2. Akten weglegen“. Wenig später wurde Dr. Isidor Treidel mit seiner Ehefrau Erna nach Theresienstadt deportiert. Beide kamen dort im Osten ums Leben.
Wie unentrinnbar ein solches Schicksal selbst für jüdische Emigranten war, denen die Nazis habhaft wurden, zeigt der Lebensweg des Rechtsanwalts Dr. Walter Brasch II aus Koblenz und seiner Familie1. Nachdem ihm im Jahre 1933 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entzogen worden und er zunächst in Koblenz noch als „Konsulent“ tätig gewesen war, floh er Mitte der 30er Jahre mit seiner Ehefrau und den kleinen Kindern nach Amsterdam. Zunächst waren sie dort sicher, doch änderte sich das schlagartig mit dem „Westfeldzug“ der deutschen Wehrmacht und der Besetzung der Niederlande. Alsbald wurde die ganze Familie - an das Schicksal der Anne Frank sei hier zum Verständnis der Situation nur erinnert - in das holländische Internierungslager Westerbork verschleppt und von dort aus in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert. Dort kamen alle ums Leben.
XXIII. Die weiteren Deportationen der Sinti
Die Sinti und Roma hatten ein ähnliches Schicksal wie die Juden. Auch ihre Diskriminierungen und Verfolgung endeten in der massenmäßigen physischen Vernichtung. Grundlage dafür war der „Auschwitz-Erlass“ Himmlers vom 16. Dezember 1942. Danach waren „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft“ „nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen Dauer in ein Konzentrationslager einzuweisen“. „Die Einweisung erfolgt(e...) familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz“.
Die erste Deportation aus Koblenz wurde mit Erlass des Reichssicherheitshauptamtes vom 29. Januar 1943 für den 10. März 1943 angeordnet. Betroffen hiervon waren etwa 150 Personen, „Zigeunermischlinge“ wie sie die Nationalsozialisten nannten, die um 4.51 Uhr mit drei Waggons vom Koblenzer Hauptbahnhof nach Auschwitz verschleppt wurden.
Inzwischen wurde auf weiteren Befehl Himmlers in Auschwitz-Birkenau im Abschnitt B II e ein besonderer Lagerteil für Sinti und Roma errichtet. Am 26. Februar 1943 trafen dort die ersten Sinti und Roma ein. Mitte bis Ende März 1943 trafen auch die etwa 150 Sinti aus Koblenz und Umgebung in Auschwitz ein. Zu dieser Zeit waren dann bereits im „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau rund 11000 Sinti und Roma interniert.
Was dort mit ihnen geschah, ist im einzelnen nicht bekannt. Wir wissen aber, dass gerade Sinti und Roma Opfer medizinischer Experimente wurden. Erwähnt sei beispielhaft die „Zwillingsforschung“ des SS-Lagerarztes von Auschwitz, Dr. Josef Mengele. Auch kam es dort immer wieder zu Zwangssterilisationen. Bei „Selektionen“ sonderte man die „Arbeitsfähigen“ aus und setzte sie im Rahmen des Programms zur „Vernichtung durch Arbeit“ in SS-Betrieben und in privaten Rüstungsbetrieben als Arbeitssklaven ein. Dabei kam es auch zu Verlegungen. So wurde etwa ein aus Koblenz deportierter Sinto vom Konzentrationslager Auschwitz ins Konzentrationslager Natzweiler bei Straßburg „verlegt“. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass eine Koblenzer Familie Ende 1943 aus Auschwitz gar entlassen wurde und sie sich dann wieder in Koblenz niederließ.
In der Folgezeit hat es mindestens noch eine Deportation von Sinti aus Koblenz gegeben. Diese fand am 25. April 1944 statt und hatte wiederum das „Zigeunerlager“ im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zum Ziel. Kaum waren sie dort, versuchte die Lagerleitung Mitte Mai 1944, die Sinti und Roma in die Gaskammern zu bringen. Das scheiterte aber am Widerstand der Männer. Im Juli 1944 selektierte die Lagerleitung dann von den noch lebenden 6000 Sinti und Roma noch einmal die „Arbeitsfähigen“ und deportierte sie in andere Konzentrationslager. Schließlich kam es in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 zur „Liquidation des Zigeunerlagers“: Die zuletzt im Lager befindlichen 2897 Sinti und Roma - vor allem alte Menschen, Frauen und Kinder - wurden in den Gaskammern ermordet.
XXIV. Die Verfolgung von Zwangsarbeitern
„Der nationalsozialistische ‘Ausländereinsatz’ zwischen 1939 und 1945 stellt den größten Fall der massenhaften, zwangsweisen Verwendung von ausländischen Arbeitskräften in der Geschichte seit dem Ende der Sklaverei im 19. Jahrhundert dar“(Ulrich Herbert). Im August 1944 waren auf dem Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ 7,8 Millionen ausländische „Zivilarbeiter“ und Kriegsgefangene als im Arbeitseinsatz beschäftigt gemeldet. Hinzu kamen etwa 500000 überwiegend ausländische KZ-Häftlinge. Damit waren auf der Höhe des Zweiten Weltkrieges knapp 30 % der in der gesamten Wirtschaft des Reiches beschäftigten Arbeiter und Angestellten Ausländer. Die allermeisten von ihnen wurden zwangsweise zum Arbeitseinsatz hierher gebracht.
An dem Arbeitseinsatz kann man die Entwicklung des Zweiten Weltkrieges ablesen. Die ersten Fremdarbeiter waren polnische Kriegsgefangene, die nach dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 zwangsweise und damit unter Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht überwiegend in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt wurden. Hieran schloss sich eine massive Kampagne zur Anwerbung polnischer Arbeiter an, die - als sie nicht den gewünschten Erfolg brachte - in eine regelrechte Menschenjagd mündete.
Der Einsatz dieser Polen war zwar aus kriegswirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr wünschenswert und unbedingt nötig, mit Blick auf die Rassenpolitk der Nazis aber höchst problematisch. Um sie zu disziplinieren, zu diskrimieren und zu separieren, schuf man für sie ein Sonderrecht, die vom Ministerrat für die Reichsverteidigung mit Gesetzeskraft erlassene „Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten“ vom 4. Dezember 1941. Ihre Bezeichnung war insoweit irreführend, als sie auch für alle nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppten polnischen Fremdarbeiter galt. Todeswürdig waren danach beispielsweise Polen, „wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekunden, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen machen oder öffentliche Anschläge deutscher Behörden oder Dienststellen abreißen oder beschädigen, oder wenn sie durch ihr sonstiges Verhalten das Ansehen oder das Wohl des Deutschen Reiches oder des deutschen Volkes herabsetzen oder schädigen“. Die Todesstrafe wurde etwa auch da verhängt, „wo das Gesetz Todesstrafe nicht vorsieht..., wenn die Tat von besonders niedriger Gesinnung zeugt oder aus anderen Gründen besonders schwer ist“; in diesen Fällen war sogar die Todesstrafe gegen Jugendliche zulässig.
Nach dem „Westfeldzug“ im Mai 1940 verschleppte man mehr als eine Million französische Kriegsgefangene zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 taten sich ganz neue Möglichkeiten für den Arbeitseinsatz von Fremdarbeitern auf. Allerdings behandelte man die sowjetischen Kriegsgefangenen - völkerrechtswidrig - so schlecht, dass von den bis dahin mehr als 3 Millionen Gefangenen bis März 1942 - wiederum völkerrechtswidrig - nur 160000 zum Arbeitseinsatz im Reich zur Verfügung standen. Da dies für den Arbeitskräftebedarf der deutschen (Kriegs-)Wirtschaft nicht ausreichte, wurden etwa 2,5 Millionen Zivilisten aus der Sowjetunion ganz überwiegend gegen ihren Willen als Zwangsarbeiter nach Deutschland deportiert.
Wie schon die erwähnte Polenstrafrechts-Verordnung deutlich machte, gab es eine gewisse nationale Hierarchie unter den Fremdarbeitern. Während die Arbeiter aus den besetzten Westgebieten und den sog. befreundeten Ländern vergleichsweise erträglich behandelt wurden, waren die Polen und erst recht die „Ostarbeiter“, d.h. vor allem die Russen, - aus rassischen Gründen - erheblich schlechter gestellt.
Das Wissen um diese Zwangsarbeiter ist immer noch sehr begrenzt. Bekannt ist etwa, dass es in Koblenz zeitweise 1.265 Fremdarbeiter gab, vor allem Russen und Polen. In Koblenz-Moselweiß existierte ein „Russenlager“ und in Koblenz-Lützel ein „Ostarbeiterlager“. Die Zwangsarbeiter waren bei öffentlichen Betrieben und bei Privatfirmen beschäftigt und kehrten vielfach nach der Arbeit in die Sammelunterkunft zurück. Beispielsweise wissen wir auch in Umrissen, dass einem recht großen Teil schwangerer Zwangsarbeiterinnen ihre Leibesfrucht im städtischen Krankenhaus Kemperhof abgetrieben wurde bzw. dass die Neugeborenen alsbald starben.
Immerhin besitzen wir aufgrund eines Strafverfahrens und der dabei entstandenen Strafakte einen willkürlichen aber durchaus interessanten Einblick in die Lage solcher Zwangsarbeiter. Davon betroffen war ein Pole namens Mieczylaus J. aus Posen, der nach dem Überfall auf Polen schon bald verwundet wurde und in deutsche Gefangenschaft geriet. Nach seiner Genesung entließ man ihn nicht nach Hause, sondern beorderte ihn als „Zivilarbeiter“ nach Traben-Trarbach. Dort beging er wohl einen Diebstahl, jedenfalls wurde er deswegen vom Schöffengericht Koblenz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung aus der Haft im Koblenzer Gefängnis kam er zu einem Winzer in einem anderen Moselort. Dort blieb er nur zwei Wochen. Er fiel auf, nachdem er drei Gläser mit eingekochtem Fleisch geöffnet, teilweise verzehrt und dann wieder an ihren alten Platz gestellt sowie aus dem Keller eine angebrochene Flasche Wein ausgetrunken hatte. Im anschließenden Strafverfahren ließ er sich dahingehend ein, er habe das Fleisch gegessen, weil er nach der Rückkehr aus dem Gefängnis viel Hunger gehabt habe und auch viel habe arbeiten müssen; leergegessen habe er die Gläser nicht, damit das nicht auffiele.
Das Koblenzer Sondergericht verurteilte ihn wegen Diebstahls und der inzwischen neu geschaffenen Polenstrafrechts-Verordnung zu drei Monaten Straflager - das war nach der Polenstrafrechts-Verordnung die Mindest-Freiheitsstrafe. Dabei rechnete sie ihm die Untersuchungshaft an, so dass er von der Strafe her nichts mehr zu verbüßen hatte. Also alles in allem eine glimpfliche Entscheidung für drei halbe Gläser eingekochtes Fleisch und eine ausgetrunkene Flasche Wein. Soweit ja, wenn da nicht noch mehr gewesen wäre... Schon bei der ersten Vernehmung hatte sich die Gestapo Koblenz eingeschaltet und verfügt, dass Mieczylaus J. nach der Strafverbüßung bzw. - wenn es gar nicht zu einer Bestrafung käme - ihr unmittelbar zugeführt werden sollte. So konnte das Sondergericht Koblenz mit dem Polen „gnädig“ sein, wusste es doch, dass der Pole - gleichgültig wie es entschied - nicht freikam, sondern aus der Haft der Gestapo zur „Sonderbehandlung“ zugeführt wurde. So kam es dann auch. Unmittelbar aus der Untersuchungshaft übernahm ihn die Gestapo. Was mit Mieczylaus J. aus Posen dann geschah, ergibt sich aus keiner Akte. Nach Lage der Dinge ist aber von der Verschleppung in ein Konzentrationslager auszugehen ...
Wegen der vielfach sehr harten Arbeits- und Lebensbedingungen und des latent ohnehin vorhandenen Unmutspotentials waren es vor allem die Zwangsarbeiter, die in die Kriegsmaschinerie - und nicht nur dort - Sand statt Öl kippten. Sie waren es, die die meisten Sabotagakte ausführten, wenn auch exakte Zahlen dazu naturgemäß fehlen. Überhaupt ist dieser Bereich nur sehr schwer faßbar. Um wenigstens einen gewissen Eindruck davon zu ermitteln, seien hier - ohne weitere Kenntnis der Personen und der näheren Umstände - zwei Meldungen des Reichssicherheitshauptamts über wichtige staatspolitische Ereignisse mitgeteilt.
Ausweislich der ersten Meldung vom 13. August 1943 wurden von der Staatspolizeistelle Koblenz zwei französische „Zivilarbeiter“ namens Raymond P. und Roger C. festgenommen, weil sie, die sie bei einem wehrwichtigen Betrieb beschäftigt gewesen waren, Teile für Wehrmachtsfahrzeuge sowie eine Werkzeugmaschine in Sabotageabsicht beschädigt hatten. Die zweite Meldung vom 10. Dezember 1943 betraf einen „Ostarbeiter“ und zwei „Mitwisser“ von ihm. Der Sabotageakt war das Überwerfen eines Blechstreifens an einer 11000 Volt Starkstromleitung in Ahrweiler. Dadurch gab es einen Kurzschluss und einen einstündigen Stromausfall an der Ahr von Ahrweiler an aufwärts und in einem großen Teil der Eifel. Die Stapostelle Koblenz nahm deswegen den „Ostarbeiter“ Gregori P. und seine „Mitwisser“ Victor K. und Iwan I. fest.
XXV. Die Verfolgung des Volkes
Bisher wurde immer von Verfolgungssituationen und von widerständigem Verhalten von Personen berichtet, die Mitglieder von Gruppen und deshalb widerständig und/oder Opfer von Verfolgung waren. Der Betreffende wurde verfolgt, weil er Kommunist, „Marxist“ oder sonstiger tatsächlicher oder vermeintlicher Gegner des Nationalsozialismus, weil er Zeuge Jehovas, katholischer Priester, Sinti, Jude, Zwangsarbeiter o.ä. war. Auf der Höhe des Terrors wurde potentiell jedes nonkonformes Verhalten, ja jede abweichende, „defätistische“ Meinungsäußerung zum Verbrechen. Damit erreichte die Verfolgung eine ganz neue Dimension: Es kam zur Verfolgung des Volkes.
Pastor Martin Niemöller, einer der aktivsten Köpfe der Bekennenden Kirche und ab 1938 Schutzhäftling in den KZ Sachsenhausen und Dachau, hat diese Entwicklung und die Unfähigkeit, dagegen wirksam protestieren zu wollen und später zu können, in die treffenden Worte gekleidet:
Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.
Eine recht häufige Form von - unorganisiertem - widerständigen Verhalten im weiteren Sinne waren Unmutsäußerungen gegen Hitler, die Nationalsozialisten und gegen den immer aussichtsloser werdenden Krieg. Zum Gegenstand von Strafverfahren und anderen Maßnahmen des NS-Staates wurden sie in aller Regel durch Denunziationen.
Ein Beispiel hierfür, das zugleich den Einsatz der Justiz als Terrorinstrument zeigt, ist der Fall des Koblenzer Medizinalrates Dr. Paul Kolf. Er wurde am 18. Oktober 1943 vom Volksgerichtshof in Berlin unter dem Vorsitz von Roland Freisler, dem „Mörder in roter Robe“, wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode verurteilt. Wozu die Justiz in Teilen damals verkommen war, macht schon der Tenor(!) der Entscheidung deutlich, der wie folgt lautete: „Paul Kolf hat seinen Treueid als Beamter dem Führer gegenüber gebrochen, denn auf offener Straße sagte er gegen Schluss des vierten Kriegsjahres, bei uns könne es kommen wie in Italien, Italien falle von uns ab, und wir könnten uns dann auch nicht mehr halten, dann werde das Militär die Sache in die Hand nehmen. Brauchitsch sei schon wieder da. Durch die Zersetzungspropaganda im Dienste unserer Kriegsfeinde ist er für alle Zeit ehrlos. Er wird mit dem Tode bestraft.“
Auf knapp mehr als einer Seite(!) wird dann das Todesurteil „begründet“. Die Gründe beginnen mit: „Eine kurze Unterredung ist es freilich nur, aber in ihr hat Paul Kolf sich als gewissenloser und gefährlicher Defätist entlarvt.“ Im Rahmen der Beweiswürdigung heißt es dann: „Kolf versuchte zwar bis zuletzt, an diesem oder jenem Wort etwas zu deuteln, aber ernstlich kann er das Gespräch nicht bestreiten. Es ist zudem durch die Aussage des ... einwandfrei bewiesen.“ Das Urteil endet dann: „Wenn es auch nur eine kurze Unterredung war - ein solches Versagen eines Mannes, der gebildet sein will und deshalb ein besonderes Maß an Verantwortung hat, ist Verrat an unserem kämpfenden Volk. Es schwächt unsere Siegesfestigkeit, gefährdet also den Sieg. Es machte ihn zum für alle Zeit ehrlosen Hetzer im Dienste der Zersetzung für unsere Kriegsfeinde (§ 5 KSSVO, § 91 b StGB). Darauf kann es nur eine Antwort geben, wenn wir unseren Sieg nicht gefährden wollen: die Todesstrafe.“
Diese Entscheidung stand - von der Form ganz zu schweigen - nicht nur in einem unerträglichen Missverhältnis zu der „begangenen Tat“, sondern war sogar unter Beachtung der vom NS-Staat aufgestellten Gesetze schlichtweg falsch. Denn zum Tatbestand der Wehrkraftzersetzung gehörte es, dass die Tat „öffentlich“ begangen worden war. Hiervon konnte aber keine Rede sein, wenn - wie hier - die Bemerkung „über den Gartenzaun“ in einem (vertraulichen) Gespräch mit einem Nachbarn erfolgte. Diese vom Volksgerichtshof vorgenommene äußerst extensive Auslegung des Begriffs „Öffentlichkeit“ und der hartnäckige Einsatz mehrerer Familienangehöriger führten dann aber wenigstens dazu, daß die Todesstrafe in eine achtjährige Zuchthausstrafe umgewandelt wurde.
Wie geradezu beliebig die Reaktionen des nationalsozialistischen Staates auf derartige Meinungsäußerungen war, zeigt der Fall der seinerzeit in Koblenz-Moselweiß lebenden Gastwirtsfrau Anna Speckhahn. Ihr „Vergehen“ war nicht einmal Anlass für ein Strafverfahren, sondern führte statt dessen unmittelbar ins KZ und in den Tod.
„Die Jugend im Bund deutscher Mädel und in der Hitler-Jugend wird durch die gemeinsamen Fahrten sehr verdorben. Ein Film wie ‘Die Goldene Stadt’ sollte man der Jugend erst gar nicht zeigen. Viel besser wäre es, wenn die Jugend wieder kirchlicher erzogen würde.“ Diese Worte Anna Speckhahns beim Gespräch im Milchladen nebenan wurden ihr zum Verhängnis. Eine Mitlauscherin verriet sie an die Gestapo. Noch am selben Tag, dem 5. Oktober 1943, wurde sie festgenommen und in Koblenz in „Schutzhaft“ genommen. Dort war sie keine Unbekannte, sie war schon länger beobachtet worden, man hatte aber nichts „Gerichtsverwertbares“ feststellen können. Die Koblenzer Gestapo behielt sie bis zum 10. Dezember 1943 in Haft. Dann ging sie „auf Transport“ ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Wie man noch weiss, wurde sie am 22. Dezember 1943 dort eingeliefert und am 4. Februar 1944 - sechs Wochen später - war sie tot. Dem Ehemann teilte die Lagerleitung mit, sie sei an Altersschwäche gestorben - diese resolute, gerade 61jährige Gastwirtsfrau! Gegen Einzahlung von 50.-- Reichsmark erhielt die Familie eine Urne mit Asche. Nach dem Begräbnisamt in Koblenz nahm der Pfarrer die Urne in seine Hände und sagte leise: „Ob das wohl die Frau Speckhahn ist? Nie im Leben!“
XXVI. Widerstand im Umfeld des 20. Juli 1944
Bisher war hier nur von dem „kleinen“ Widerstand die Rede, vom Widerstand bzw. widerständigen, nonkonformen Verhalten von Leuten mit unterschiedlichen politischen, vor allem linken, und religiösen Anschauungen, mit Problemen, Krankheiten, mit andersartiger „Rasse“ und Herkunft und Lebensphilosophie. Viele, viel zu viele Jahre waren diese Menschen, Nachbarn, Mitbürger kein Thema der Geschichtsforschung. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und sind in einem großen poltisch-gesellschaftlichen Kontext zu sehen. Dies kann in diesem Rahmen nicht dargestellt werden. Festzuhalten ist aber, dass es in den 70er Jahren die ambitionierte Regionalforschung war, die diese partielle Geschichtslosigkeit zu beseitigen begann. Man entdeckte die Geschichte vor Ort, „grub da, wo man stand“ und arbeitete in einer lokalen oder regionalen „Geschichtswerkstatt“. Die ersten Arbeiten befassten sich mit der regionalen Nachzeichnung des Völkermordes an den Juden. Später kamen andere Widerstands- und Opfergruppen hinzu. Schließlich nahm man - wie es auch hier versucht wird - die gesamte Verfolgung und auch den gesamtem Widerstand vor Ort - so gut es nach vielen Jahren der Untätigkeit und des Schweigens möglich war - in den Blick.
Diese Beschäftigung mit dem „kleinen“ Widerstand vor Ort weckte dann andererseits auch neu das Interesse an dem „großen“ Widerstand, an dem Widerstand des 20. Juli 1944, und zwar insofern, als man ihn nicht nur als lokales Ereignis in Berlin und anderen bestimmten Orten verstand, sondern auch den Personen dieses Widerstandes in ihren regionalen Wurzeln und den Auswirkungen dieses Widerstandes in den Regionen nachforschte.
Der „große“ Widerstand des 20. Juli 1944, d.h. das gescheiterte Attentat des Obersten i.G. Claus Schenk Graf von Stauffenberg im Führerhauptquartier Wolfschanze in Ostpreußen auf Hitler anläßlich einer Lagebesprechung und die sich daran anschließende Operation „Walküre“, mit der der Umsturz im Reich bewerkstelligt werden sollte, haben allerdings keine unmittelbaren Bezüge zu Koblenz und seiner Region. Indessen war der zum Attentat führende militärische Widerstand kein isoliertes Phänomen. Er war eingebunden und - um eine gewisse Chance auf einen politisch-gesellschaftlichen Umsturz zu haben - angewiesen auf andere Widerstandskreise und -gruppen. Es waren aber nun Mitglieder dieser Kreise, die Bezüge zu Koblenz und seiner Region hatten.
Einer von ihnen war der Armeepfarrer und Professor der Philosophie Dr. Friedrich Erxleben, der im Jahre 1883 in Koblenz geboren wurde. Hier machte er Abitur und ließ sich zum Sänger und Violinvirtuosen ausbilden. Später studierte er Theologie, nahm als Armeepfarrer am Ersten Weltkrieg teil, war Dozent an den Universitäten Prag und Wien für Vergleichende Religionswissenschaften, Professor für alte Sprachen im Jesuitenkolleg in Rom sowie Experte für asiatische, insbesondere indische Kultur; auch war er ein hervorragender Tenor und Oratoriensänger. Er hatte Kontakte und Freundschaften zu vielen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, zu Dr. Carl Sonnenschein, Prof. Dr. Theodor Heuß, Carl Zuckmayer und zum französischen Botschafter Francois-Poncet.
Außerdem war er Mitglied des Solf-Kreises. Dieser zu Beginn der 30er Jahre um den ehemaligen deutschen Botschafter in Tokio Wilhelm Solf gebildete Kreis war eine lockere „Teegesellschaft“ mit Gesprächen über Kunst, Literatur und Politik. Nach dem Tod Wilhelm Solfs waren seine Ehefrau Johanna und deren gemeinsame Tochter Gräfin Lagi Ballenstrem die Gastgeberinnen. Es war ein Kreis von Gleichgesinnten, die in Sorge das drohende Unheil für Deutschland erkannten und die unter Wissenschaftlern, Künstlern, Politikern und hohen Militärs ein Netz von „Sympathisanten“ knüpften für die Zeit „nach Hitler“. Der Kreis gab auch vielen Juden und politisch Verfolgten tatkräftige Hilfe. Im Laufe der Zeit gelang es der Gestapo, einen Spitzel in den Solf-Kreis einzuschleusen. Er bezeichnete Erxleben als die „treibende Kraft bei den defätistischen Unterhaltungen im Hause Solf“. Im Mai 1944 wurde Erzleben wegen seiner Verbindungen zum Solf-Kreis verhaftet. Man hielt ihn gefangen in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Sachsenhausen sowie im Gefängnis Berlin-Plötzensee. Im Oktober 1944 verlegte die Gestapo Erxleben in das Gestapogefängnis Lehrter Straße in Berlin. Man machte ihm mit anderen Mitgliedern des Solf-Kreises wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung den Prozess vor der Volksgerichtshof. Ihm drohte die Todesstrafe, doch erging in seinem Verfahren kein Urteil. In der letzten Phase des Krieges, nach der Bombardierung des Volksgerichtshofs durch die Alliierten und den Tod Freislers Anfang Februar 1945, konnte nämlich die Haupverhandlung nicht mehr “geordnet“ durchgeführt werden. Bei der Auflösung des Gestapogefängnisses Ende April 1945 wäre Erxleben wie manche andere politische Gefangene von den sich absetzenden Gestapoleuten fast ermordet worden. Durch eine glückliche Fügung gelang es ihm aber freizukommen. Unter der Haft hat er aber viel zu leiden gehabt, seelisch und auch physisch, so war er beispielsweise wochenlang in einem Käfig eingesperrt, in dem er weder sitzen noch aufrecht stehen konnte.
Ein anderes Opfer des „großen“ Widerstandes war die in Boppard am Rhein geborene Maria Terwiel. Sie war die Tochter eines an das Bopparder Lehrerseminar versetzten Lehrers. Kaum war Maria ein Jahr alt, nahm der Vater eine Stelle im Osten an. Nach dem Ersten Weltkrieg kehrte die Familie in das Rheinland zurück, zunächst war der Vater Prorektor am Lehrerseminar in Wittlich, dann Schulrat beim Regierungspräsidium in Köln und schließlich Regierungsdirektor in Düsseldorf. Zuletzt wurde er Vizepräsident des Oberpräsidiums von Pommern in Stettin. Dort machte Maria Terwiel ihr Abitur und studierte anschließend Rechtswissenschaft. Nach der „Machtergreifung“ wurde ihr Vater wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ entlassen und in den Ruhestand versetzt. Als Maria Terwiel feststellen musste, dass sie als „Halbjüdin“ - ihre Mutter war Jüdin - im Zuge der „Nürnberger Rassengesetze“ nach dem Studium keine Anstellung als Referendarin erhalten werde, brach sie ihr Studium ab. Sie ging daraufhin nach Berlin und arbeitete in einem französisch-schweizerischen Textilunternehmen. Wegen der Rassengesetze war eine Heirat mit ihrem Lebensgefährten Helmut Himpel nicht möglich. Durch einen Patienten Himpels, der Zahnarzt war, erhielten die beiden Kontakt zu der Harnack/Schulze-Boysen-Organisation, die die Nazis „Rote Kapelle“ nannten. Maria Terwiel war besonders aktiv bei der Verbreitung von Schriften und Flugzetteln, insbesondere bei der Publizierung der berühmten Predigten des Münsteraner Bischofs von Galen gegen die „Euthanasie“. Diese schrieb sie auf der Schreibmaschine mit zahlreichen Durchschlägen ab und versandte sie. Im September 1942 wurden Maria Terwiel und Helmut Himpel verhaftet und am 26. Januar 1943 wegen „Hochverrat und Feindbegünstigung“ vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Helmut Himpel wurde am 13. Mai 1943 getötet. Maria Terwiel folgte ihm am 5. August 1943 in den Tod. Sie wurde im Gefängnis Berlin-Plötzensee hingerichtet - zusammen mit weiteren Widerstandskämpferinnen, wie es hieß „im Interesse der Kostersparnis“. Die Ablehnung des Gnadengesuchs trägt Hitlers eigenhändige Unterschrift.
Den engsten Kontakt zum 20. Juli hatte von den hier erwähnten drei Widerständlern Professor Dr. Adolf Reichwein. Geboren wurde er im Jahre 1898 in Bad Ems als Sohn eines aus Heckholzhausen im Westerwald stammenden Volksschullehrers. In Bad Ems verbrachte er seine frühe Kindheit, bis sein Vater mit der Familie im Jahre 1904 nach Ober-Rosbach bei Friedberg in Hessen übersiedelte. Geprägt durch die Jugendbewegung des „Wandervogel“, nach Abitur, Kriegseinsatz, einem sehr breit angelegten Studium in Frankfurt/Main sowie in Marburg/Lahn und Promotion war der Pädagoge Reichwein in vielen Funktionen für den Aufbau von Volkshochschulen, für die Lehrerfortbildung und für die Erwachsenenbildung, speziell für die Bildung der Arbeiter, tätig. Er wurde Professor für Geschichte und Staatsbürgerkunde an der neueröffneten Pädagogischen Akademie in Halle/Saale und dort aus politischen Gründen im April 1933 entlassen. Danach war er Lehrer einer Dorfschule bei Berlin, entwickelte ein alternatives Schulmodell und war von 1939 bis 1944 Museumspädagoge in Berlin. Seit 1940 hatte er sich dem Freundeskreis um Helmuth James Graf von Moltke und Peter Graf Yorck von Wartenburg, dem „Kreisauer Kreis“, angeschlossen. Reichwein nahm nicht nur an den Tagungen dieser Widerstandsgruppe teil, sondern war auch maßgeblich am bildungs- und kulturpolitischen Programm der „Kreisauer“ beteiligt; er galt als Kultusministerkandidat für eine Regierung nach Hitler. Anfang 1944 arbeitete der „Kreisauer Kries“ auf den Staatsstreich mit dem Attentat hin, dadurch wurde die Zusammenarbeit mit Stauffenberg immer intensiver. Auch nahmen die Anstrengungen zu, den Kontakt zu Widerstandszellen unter alten Sozialdemokraten und Gewerkschaftlern sowie gerade zum kommunistischen Widerstand zu verbessern. Treibende Kraft war neben dem sozialdemokratischen Arbeiterführer Julius Leber gerade auch Adolf Reichwein. Mit Wissen und Billigung Stauffenbergs kam es zu einem Treffen von Reichwein und Leber mit KPD-Funktionären, u.a. mit Anton Saefkow. Hierbei hatte sich ein Gestapo-Agent eingeschlichen, der alles verriet und die Verhaftung Reichweins und der anderen Beteiligten am 4. Juli 1944 bewirkte. Nicht zuletzt diese Verhaftungswelle war für Stauffenberg Anlass, kurzentschlossen und persönlich das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 auszuführen. Reichwein wurde dann 3 ½ Monate in den Folterkellern der Gestapo festgehalten, dabei wurde er nicht nur schwer misshandelt, sondern nachts sogar mit einer Kette an Beinen und Armen gefesselt. Am 20. Oktober 1944 begann der Prozeß gegen ihn und andere Sozialdemokraten vor dem Volksgerichtshofs unter Vorsitz von Freisler. Trotz aller Misshandlungen und Demütigungen war er ungebeugt und aufrecht. Später sagte ein Mitangeklagter: „Mich packte eine tiefe Sympathie für diesen Mann. So wie er da stand, war er das Symbol alles Menschlichen, von dem selbst in diesem Augenblick alle Qual des Leidens abfiel.“ Adolf Reichwein wurde dann mit weiteren Sozialdemokraten wegen „Landesverrats“ zum Tode durch den Strang verurteilt und Stunden später im Hinrichtungsschuppen des Gefängnisses Berlin-Plötzensee erhängt.
XXVII. Die Verfolgung der „Sippenhäftlinge“
Das Attentat auf Hitler im Führerhauptquartier in Ostpreußen und die sich daran anschließende Operation „Walküre“ hatte unmittelbare Auswirkungen bis hin nach Koblenz und seine Region. Grund hierfür war die von den Nazis an Angehörigen von Widerständlern des 20. Juli 1944 praktizierte „Sippenhaft“.
Diese traf u.a. Lina Lindemann und ihre Tochter Marie-Luise. Verheiratet war Frau Lindemann mit dem Artilleriegeneral Fritz Lindemann. Er war an der Verschwörung des 20. Juli beteiligt. Als die Gestapo dies erfuhr, fahndete man nach ihm und verhaftete ihn nach einer Denunziation am 3. September 1944. Dabei verletzte man ihn schwer, so dass er am 22. September 1944 in einem Krankenhaus starb.
Frau Lindemann befand sich im Juli 1944 im Schloss Namedy bei Andernach. Dort führte sie ihrer Schwester, Ilse-Margot von Hohenzollern-Sigmaringen, die nach einem Unfall in der Klinik lag, den Haushalt. Am 28. Juli 1944 erschienen in Namedy zwei Gestapobeamte und brachten sie nach Koblenz ins Karmelitergefängnis. Es folgten nicht endenwollende Verhöre, die erst nach dem Tod ihres Mannes, von dem sie allerdings nichts erfuhr, aufhörten. Bei den schweren Luftangriffen auf Koblenz Ende 1944 wurde das Gefängnis durch Bomben zerstört. Frau Lindemann überlebte in einem Bunker außerhalb der Haftanstalt. In dem sich anschließenden Chaos hätte sie fliehen können, unterließ es aber aus Rücksicht auf ihre Tochter und die übrige Familie. Nach kürzeren Aufenthalten im Gefängnis in Vallendar und im Ausländergefängnis in Altenkirchen wurde sie schließlich im Januar 1945 in das Frauen-KZ Ravensbrück und noch im selben Monat in das KZ Stutthof bei Danzig verbracht. In Stutthof traf sie mit aus anderen Teilen Deutschlands herangeschafften „Sippenhäftlingen“ der Familien Stauffenberg, Goerdeler und anderen Beteiligten des 20. Juli zusammen. Vor den anrückenden russischen Truppen verschleppte man diese „Sippenhäftlinge“ dann in mehrere Konzentrationslager im Westen und Süden, bis sie Ende April 1945 im KZ Dachau ankamen. Von dort transportierte man sie noch nach Tirol, wo sie Anfang Mai 1945 von den Amerikanern in ihre Obhut genommen wurden.
Unterdessen war ihre zehnjährige Tochter Marie-Luise - wie Frau Lindemann erst nach der Rückkehr ins Nachkriegs-Deutschland erfuhr - ebenfalls zum „Sippenhäftling“ der Nazis geworden. Ein Gestapo-Beamter hatte das Kind am 25. August 1944 aus Namedy abgeholt. Wie andere Kinder von „Verschwörern des 20. Juli“ auch verschleppte man sie in ein Kinderheim in Bad Sachsa im Harz. Als der Plan, die Kinder zur Umerziehung in Nazifamilien zu geben, scheiterte, entließ man die Mehrzahl von ihnen zu Verwandten, 14 Kinder - darunter auch Marie-Luise - blieben aber dort. Die Kinder, die zunächst an sich nicht schlecht behandelt wurden, sollten vor allem ihre Herkunft vergessen. Über das Schicksal ihrer Eltern erzählte man ihnen nichts, die Fotos von ihnen nahm man ihnen weg, trennte die Geschwister und verbot ihnen, ihre Familiennamen zu gebrauchen. Schließlich erhielten sie neue Familiennamen, so sollte aus Marie-Luise Lindemann Krause werden. Auch nach Kriegsende lebten die Kinder zunächst im Heim, wurden dann aber von einer Verwandten Stauffenbergs befreit. Erst im Spätsommer 1945 sahen sich Frau Lindemann und ihre Tochter Marie-Luise in Namedy wieder.
XXVIII. Die Verfolgung im Rahmen der „Aktion Gewitter“
Eine weitere, eher mittelbare Folge des gescheiterten Attentats vom 20. Juli 1944 war ein Befehl Himmlers vom 1 7. August 1944, mit dem unter dem Decknamen „Aktion Gewitter“ reichsweit eine große Verhaftungswelle angeordnet wurde. Es war eine sehr weitreichende „Präventivmaßnahme“, aufgrund der alle früheren Reichs-, Landtags- und Stadtverordnete (die Kreistagsabgeordneten wurden hierbei vergessen) von KPD und SPD, „gleichgültig ..., ob diesen im Augenblick etwas nachzuweisen ist oder nicht“, festzunehmen waren. Lediglich über 70jährige, Kranke und solche, die sich mittlerweile um das System „verdient“ gemacht hätten, sollten verschont werden. Am 21. August wurde der Verhaftungsbefehl auf frühere Abgeordnete der Zentrumspartei ausgedehnt, jedoch zwei Tage später teilweise wieder eingeschränkt. In welchem Umfang die Koblenzer Gestapostelle diesen Himmler-Befehl ausführte, ist nicht bekannt. Wir wissen aber jedenfalls von einer Koblenzer Abgeordneten, dass sie im Rahmen dieser „Aktion Gewitter“ in Koblenz in Schutzhaft genommen wurde.
Dies war die frühere Zentrumspolitikerin Helene Rothländer. Sie war bis 1933 für das Zentrum Mitglied der Koblenzer Stadtverordnetenversammlung und des Preußischen Landtages. Am 23. August 1944 wurde sie von zwei Gestapobeamten in ihrer Wohnung zur Vernehmung mitgenommen. Im Gestapogebäude Im Vogelsang unterzog man sie zahlreichen Verhören und eröffnete ihr dabei, dass man sie wegen ihrer früheren politischen Aktivitäten für das Zentrum in „Schutzhaft“ nehme. Sie war dann mehrere Monate im Koblenzer Karmelitergefängnis inhaftiert. Als politischer Gefangenen drohte ihr die Deportation ins KZ. Dies blieb ihr aber wegen des Wohlwollens einer Wachtmeisterin und des sie untersuchenden Arztes erspart. Unterdessen nahmen die Bombenangriffe auf Koblenz im Oktober/November 1944 immer mehr zu. Treffer schlugen auch im Karmelitergefängnis ein, so dass die sichere Verwahrung der Gefangenen nicht mehr gewährleistet war. Daraufhin ließ man Helene Rothländer schließlich frei.
XXIX. Schlusswort
Die hier vorgelegte Skizze von Verfolgung und Widerstand in Koblenz 1933 - 1945 kann nur unvollständig sein. Vieles ist als Wissen unwiederbringlich verloren, da die Zeitzeugen inzwischen verstorben sind, sich auch früher nicht erinnern konnten oder wollten, Akten vernichtet, unbekannt oder unzugänglich sind. Möglich war die Skizze - zumal in diesem Umfang - überhaupt nur, weil doch manche (auto-)biografischen Aufzeichnungen und Gerichtsurteile ausfindig gemacht werden konnten. Dies macht aber auch die Grenzen unseres Wissens deutlich. „Quod est in acta, id est in mundo“. Was sich in Akten befindet, kann mit etwas Glück und Verständnis der Archive der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Was sich nicht in Akten befindet - ist weg. Alles in allem war es aber sehr viel mehr, als man zunächst zu hoffen gewagt hatte. Möge dieser Aufsatz deshalb ein Anstoß sein, in Koblenz und auch anderswo weiter nachzuhaken, aufzuklären und publik zu machen, und das Ziel des Koblenzer Fördervereins, ein Mahnmal für Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz zu errichten, verwirklichen helfen.
Vortrag über Dr. Ernst Biesten in Unkel/Rhein.
Auf Einladung des Geschichtsvereins Unkel hielt Joachim Hennig einen Vortrag über den ersten Polizeipräsidenten von Koblenz, Gegner der Nationalsozialisten, Verfassungsvaters und ersten Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Dr. Ernst Biesten. Biesten lebte nach dem Zweiten Weltkrieg bis zu seinem Tod im Jahr 1953 in Unkel.
Der von Joachim Hennig am 9. Juni 1999 in Unkel gehaltene Vortrag hatte den Titel: Dr. Ernst Biesten (1884-1953) – Rheinischer Patriot und Unkeler Bürger.
Biografie über Anna Speckhahn
Im Jahr 1999 erschien auch „Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts“ – so der Untertitel des zweibändigen Werkes „Zeugen für Christus“. Es war initiiert von Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Tertio millennio adveniente“ vom 10. November 1994. In ihm hieß es u.a.: „In unserem Jahrhundert sind die Martyrer zurückgekehrt, häufig unbekannt, gleichsam ‚unbekannte Soldaten‘ der großen Sache Gottes. Soweit als möglich dürfen ihre Zeugnisse in der Kirche nicht verloren gehen. Wie beim Konsistorium empfohlen wurde, muss von den Ortskirchen alles unternommen werden, um durch das Anlagen der notwendigen Dokumentation nicht die Erinnerung zu verlieren an diejenigen, die das Martyrologium erlitten haben.“
In dem zweibändigen, von Prälat Dr. Helmut Moll im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Werk schrieb Joachim Hennig in Band 1 eine kleine Biografie über Anna Speckhahn. Es war ein Stück Erinnerung an diese aufrechte katholische Frau, deren Schicksal in der NS-Zeit den Anstoß zur Errichtung des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus gegeben hatte, und auch ein Dankeschön des Fördervereins Mahnmal Koblenz an die Pfarrgemeinde St. Elisabeth dafür, dass sie die Initiative zur Gründung des Fördervereins gegeben hatte.
Lesen Sie HIER die Biografie von Anna Speckhahn
Joachim Hennig: Anna Maria Speckhahn, in: Helmut Moll (Hg.): Zeugen für Christus. Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts, Band 1, Paderborn u.a., 1999, S. 590-593.