Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Einführung in die Ausstellung : „Vergiss mich nicht und komm...“
Zum Gedenken an die Opfer der Zwangssterilisationen und NS-Krankenmorde in Koblenz und Umgebung 1934 - 1945

am 13. Januar 2016 in der Citykirche in Koblenz, von Joachim Hennig

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch ich begrüße Sie sehr herzlich und möchte Sie einführen in die Ausstellung:  „Vergiss mich nicht und komm...’ – Zum Gedenken an die Opfer der Zwangssterilisationen und NS-     Krankenmorde in Koblenz und Umgebung 1934 – 1945“.

In zwei Wochen, am 27. Januar, jährt sich zum 71. Mal die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Speziell an diesem Tag gedenken wir der Opfer des Nationalsozialismus. Was damals während des Nationalsozialismus in den Konzentrationslagern von Auschwitz  und anderen Konzentrations- und Vernichtungslagern geschah, wissen wir alle in groben Zügen. Es waren Verbrechen der Nazis und ihrer vielen, viel zu vielen Helfern - vor allem „im Osten“, im damals so genannten Generalgouvernement, im heutigen Osten der Republik Polen. Das war und ist für uns Heutige weit weg.

Die Verbrechen der Nazis waren uns aber näher als wir oft denken, näher als dem einen oder anderen lieb ist. Auschwitz und die anderen Vernichtungslager im Osten hatten eine Vorgeschichte. Und diese Vorgeschichte fand nicht irgendwo statt, sondern ganz nah, hier bei uns.

Auf den heutigen Tag vor 75 Jahren begann die Landesheilanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn mit der Ermordung von Patienten durch Giftgas. Die Tötungen liefen nach einem gleich bleibenden Schema ab. Mit maximal drei grauen Bussen der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“ (GEKRAT) wurden die Patienten aus anderen Heil- und Pflegeanstalten abgeholt. In Hadamar fuhren sie in eine hölzerne Busgarage, die man eigens für diesen Zweck im Innenhof der Anstalt errichtet hatte. Dann wurden die Tore geschlossen und die Patienten durften die Busse verlassen. Durch einen Schleusengang gelangten sie in das Hauptgebäude. Dort täuschte man einen normalen Anstaltsbetrieb vor. Im Bettensaal mussten sie sich ausziehen und warten. Ihre Identität wurde geprüft und anhand der mitgeschickten Krankenakte suchte der Anstaltsarzt eine fingierte Todesursache für sie aus. „Interessante“ Patienten – mit Goldzähnen oder einem ungewöhnlichen Krankheitsbild – wurden markiert. Dann machte man drei Fotos von ihnen und führte sie in den Keller. Dort nahmen sie so genannte Brenner in Empfang und führten die Patienten eines Busses – das waren etwa 30 Personen -  in einen als Dusche getarnten Raum. Die Duschköpfe dort waren aber nur Attrappe. Tatsächlich strömte aus den Öffnungen an der Decke Kohlenmonoxydgas in den Raum ein; das hatte ein Arzt nach Schließen der Eingangstür freigegeben. Nach dem oft sehr qualvollen Tod zerrten die „Brenner“ die Leichen aus der Gaskammer, brachen den markierten Toten die Goldzähne heraus und entnahmen den „wissenschaftlich interessanten Fällen“ ihre Gehirne. Sodann schleppte man sie zu den beiden Krematoriumsöfen und verbrannte die Leichen. Im Regelfall verging kein ganzer Tag zwischen der Ankunft der Patienten in Hadamar und deren Ermordung und anschließenden Verbrennung der Leichen.

Die Krankenmorde, die außer in Hadamar noch in fünf anderen Tötungsanstalten stattfanden und denen bis zum 23. August 1941 in Hadamar mehr als 10.000 und insgesamt mehr als 70.000 Menschen zum Opfer fielen, waren sogar nach dem Selbstverständnis der Nationalsozialisten nicht legal. Sie wurden getarnt und es wurde versucht, sie geheim zu halten. Dazu bediente man sich mehrerer Organisationen wie der erwähnten „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“ und der Zentrale in der Tiergartenstraße 4 in Berlin – daher auch die Bezeichnung „T4-Aktion“. Zur Verschleierung gehörten auch die Benachrichtigungen der Angehörigen über den angeblich „unerwarteten plötzlichen Heimgang“. Diese „Trostbriefe“ waren insgesamt gelogen, nicht einmal das Todesdatum stimmte, auch nicht die Todesursache und oft nicht einmal der Sterbeort.

Zur Verschleierung der T4-Aktion gehörte die Einbindung so genannter Zwischenanstalten in die Krankenmorde. Solche Anstalten im heutigen nördlichen Rheinland-Pfalz gab in Andernach und in Scheuern bei Nassau an der Lahn. Diese Einrichtungen, die es ja noch heute gibt, waren vor der NS-Zeit als Heil- und Pflegeanstalten gegründet und dann jahrelang auch so betrieben worden. Im Rahmen der T4-Aktion erhielten sie eine weitere, neue Aufgabe: Sie waren „Sammelstelle“ für die zur Ermordung vorgesehenen Patienten. Zunächst wurden die ausgesuchten Patienten der beiden Anstalten (sog. Ursprungskranke) mit den grauen Bussen nach Hadamar transportiert und dort umgebracht. Die dadurch entstehenden leeren Plätze füllte man mit Patienten aus anderen Anstalten wieder auf. Das waren die sog. Zwischenpatienten. Diese „neuen“ Kranken kamen dann auch nach Hadamar und ins Giftgas. Durch die Beteiligung der Zwischenanstalten Andernach und Scheuern wurde zum einen die Verlegung der Patienten von der bisherigen Heil- und Pflegeanstalt in die Tötungsanstalt verschleiert. Zum anderen wurde der Transport in die Tötungsanstalt organisiert – so dass gewährleistet war, dass die in Hadamar ankommenden Patienten auch tatsächlich am selben Tag dort umgebracht werden konnten.

Mithin hatten die Zwischenanstalten eine wichtige Funktion bei der Ermordung der Patienten im Rahmen der T4-Aktion. Deshalb präsentiert der Förderverein Mahnmal Koblenz in Kooperation mit der Stiftung Scheuern deren Ausstellung über die Krankenmorde: „Vergiss mich nicht und komm….“ Dabei weist die Anstalt Scheuern noch eine Besonderheit auf: Sie ist die einzige Zwischenanstalt in Trägerschaft der evangelischen Kirche, ja überhaupt in der Trägerschaft einer Kirche. Alle anderen Zwischenanstalten, wie auch Andernach, waren staatliche Einrichtungen.

Die Ausstellung „Vergiss mich nicht und komm….“ beschränkt sich nicht auf die Darstellung der Morde in der T4-Aktion. Sie dokumentiert auch die Vorgeschichte und auch die Nachgeschichte der T4-Aktion. Sie zeigt auf, dass die Ermordung kranker und behinderter Menschen keine „Erfindung“ der Nazis war, sondern dass Wissenschaftler und Praktiker schon in den 1920er Jahren die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, die „Ausmerze“ von „Ballastexistenzen“ befürwortet hatten.

Die Nazis griffen diese Vorstellungen auf und setzten sie in der ihnen eigenen Art – viel konsequenter, radikaler und brutaler um, als macht man das vorher auch nur erwogen hatte. Das passte sehr gut in ihr Weltbild von den verschiedenen Rassen, der „arischen Rasse“, den „Herrenmenschen“ einerseits  und den fremden und minderwertigen Rassen andererseits. Das war – zynisch gesprochen – die Ergänzung zum Rassismus. Da war zum einen der Rassismus, der die Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung fremder „Rassen“ forderte und umsetzte: der Rassismus „nach außen“ – gegenüber den Juden, den sog. Zigeunern u.a. Diesen Rassismus ergänzten dann die Nazis durch den Rassismus „nach innen“. Damit sollte die „arische Rasse“ „veredelt“, „aufgenordet“ werden. Es war „Hygiene der eigenen Rasse“, „Ausmerze“ alles psychisch Kranken, Behinderten, sozial nicht Angepassten – „Rassenhygiene“.

Ein Markstein auf dem Weg zu den Krankenmorden durch Giftgas, gleichsam ihre Vorgeschichte, waren die Zwangssterilisationen von psychisch Kranken durch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ - schon bald nach der Machtübernahme der Nazis erlassen, nämlich am 14. Juli 1933. Heute geht man von ca. 350.000 zwangsweise Sterilisierten aus. Zur Nachgeschichte der T4-Aktion, die ebenfalls in der Ausstellung der Stiftung Scheuern dokumentiert wird, gehört, dass mit dem 23. August 1941 die Krankenmorde mit Giftgas offiziell zwar eingestellt wurden, aber ein Jahr später die Morde fortgesetzt wurden. Das geschah nicht mehr durch Giftgas und nicht mehr zentral von der Tiergartenstraße 4 in Berlin aus, sondern dezentral u.a. in Hadamar und mit Überdosen von Medikamenten, verhungern lassen u.ä. Diese dezentralen Krankenmorde hörten erst mit der Befreiung im März 1945 auf. Man schätzt ihre Zahl insgesamt auf ca. 300.000.     

Es sind also drei Personengruppen bzw. drei Situationen, in denen psychisch Kranke und sozial nicht angepasste Menschen zu NS-Opfern der Juristen und Mediziner wurden: erstens sind es die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangsweise Sterilisierten, zweitens die im Rahmen der T4-Aktion mit Giftgas ermordeten Kranken und drittens die im Rahmen der dezentralen Aktion getöteten Kranken und sozial nicht Angepassten.

Ansatzweise erfahrbar werden diese Verbrechen und das Leiden, die Erniedrigung und der Tod dieser Menschen am Beispiel von Biografien der Opfer, gerade auch solcher Opfer, die in unserer Nähe gelebt haben. Deshalb zeigt der Förderverein Mahnmal Koblenz zu dieser Ausstellung der Stiftung Scheuern einen regionalen Teil – mit selbst erarbeiteten Biografien von Opfern aus Koblenz und Umgebung.

Präsentiert werden insgesamt 14 Schicksale:

I. Das sind zunächst vier Biografien von zwangsweise Sterilisierten:

1. von Magdalena M., einer jungen Frau aus Koblenz-Metternich. Sie hatte sich von Anfang an gegen ihre Zwangssterilisation gewehrt. Sie fand aber kein Gehör, nicht bei den Ärzten, nicht beim Erbgesundheitsgericht Koblenz und auch nicht beim Erbgesundheitsobergericht in Köln. Sie wurde im städtischen Krankenhaus Kemperhof unfruchtbar gemacht.

2. von Maria K., einer jungen Frau aus dem Kreis Ahrweiler. Sie hatte zunächst noch Glück, als ihr Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht Koblenz zur Lebensbewährung ausgesetzt wurde. Als sie einer Pflichtarbeit dann aber nicht weiter nachkam, beschloss das Erbgesundheitsgericht Koblenz ihre Unfruchtbarmachung. Wegen ihrer Schwangerschaft konnte sie aber nicht gleich sterilisiert werden. Sie kam zunächst ins  Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück, dort wurde die Leibesfrucht abgetrieben. Anschließend brachte man sie aus dem KZ nach Koblenz zur Zwangssterilisation und dann zurück ins KZ Ravensbrück.

3. von Heinrich R., einem Mann aus Koblenz, der dunkelhäutig geboren wurde. Als ihm deswegen die Eheschließung mit seiner „arischen“ Braut versagt wurde, entschloss er sich zu seiner Sterilisation. Auch danach wurde ihm die Heirat verboten. Er bemühte sich immer wieder um die Eheschließung, sie wurde ihm aber als „Negermischling“ bis zuletzt nicht erlaubt.

4. von C.M.B, einem 15-jährigen Mädchen, das nach dem I. Weltkrieg aus der Verbindung einer deutschen Frau mit einem farbigen amerikanischen Besatzungssoldaten hervorgegangen war. Seine Mutter wurde solange bedrängt, bis sie in die Sterilisation der Tochter einwilligte und diese dann unfruchtbar gemacht wurde.

 

II. Des Weiteren dokumentiert der regionale Teil der Ausstellung das Schicksal dreier Menschen, die den Giftgasmorden der T 4-Aktion zum Opfer fielen. Es sind dies zwei Jungen und ein junger Mann, die in Hadamar ermordet wurden:

1. der 17-jährige Alois Gaß. Er wuchs bei seinen Eltern in Koblenz auf, kam dann aber schon vor der T4-Aktion in die Anstalt Scheuern. Von dort wurde er in die Tötungsanstalt Hadamar transportiert und ermordet.

2. Gerhard (Gerd) W. aus Bendorf.  Wegen der bei ihm festgestellten Schizophrenie wurde er – trotz seiner massiven Gegenwehr – zwangsweise sterilisiert. Auch danach ließ man ihn in der Anstalt Andernach nicht in Ruhe, sondern meldete ihn für die T4-Aktion. Daraufhin wurde er in die Tötungsanstalt Hadamar gebracht und mit Giftgas ermordet.

3. Edmund Zimmer. Auch er war ein junger Mann aus Koblenz. Erst war er in einer Bonner Anstalt und kam dann als „Zwischenpatient“ nach Andernach. Seine Angehörigen, die sich sehr für ihn engagierten, konnten nicht verhindern, dass er einen Monat später nach Hadamar verschleppt und mit Giftgas ermordet wurde.

 

III. Schließlich zeigen wir aus der dezentralen Phase der NS-„Euthanasie“ sieben Schicksale, und zwar:

1. Elisabeth M., eine junge Frau aus Mülheim-Kärlich. Sie fiel den behandelnden Ärzten wegen ihrer psychischen Probleme auf. Daraufhin verfügte das Erbgesundheitsgericht Koblenz ihre zwangsweise Sterilisation wegen Schizophrenie. Sie lebte einige Jahre unauffällig. Nach dem Tod ihres Bruders als Soldat an der Ostfront erhielt sie einen neuen Schub, kam wieder in die Anstalt Andernach, von dort nach Hadamar. Innerhalb weniger Tage war sie tot.

2. Felix K. Er kam als Sohn eines Ingenieurs in Koblenz zur Welt. Als Soldat im I. Weltkrieg oder bald danach erkrankte an Schizophrenie. Immer wieder wurde er in eine geschlossene Anstalt eingewiesen, als gebessert entlassen und wieder eingewiesen. Im Juli 1941 wurde er in die Anstalt Scheuern verlegt. Ein halbes Jahr später transportierte man ihn nach Hadamar. Am Tag seiner Ankunft dort wird er umgebracht. Angeblich starb er an Grippe.  

3. Selma Grünewald. Sie war eine jüdische Frau mittleren Alters aus Kobern-Gondorf. Ihre Familie und sie persönlich standen jahrelang unter Beobachtung der Ortspolizei. Zuletzt wollte man ihr einen Umgang mit „arischen“ Männern anhängen. Das mag der Grund gewesen sein, dass ins Frauen-KZ Ravensbrück verschleppt wurde. Dort kam sie in die „Sonderaktion“ in den Konzentrationslagern, die man die Aktion „14f13“ nennt. Als Jüdin wurde sie höchstwahrscheinlich selektiert, in die Tötungsanstalt Bernburg an der Saale verschleppt und dort mit Giftgas ermordet.

4. Der in Koblenz geborene Karl Heinrich Spiegel hatte eine doppelte Behinderung. Er litt unter epileptischen Anfällen und unter Knochenerweichung. Schon 1934 wurde er aufgrund eines Beschlusses des Erbgesundheitsgerichts zwangsweise sterilisiert. Einige Jahre später erlitt er erneut zwei epileptische Anfälle. Beide Male wurde er in Hadamar aufgenommen. Nach dem ersten Aufenthalt erreichte sein Bruder seine baldige Entlassung. Der zweite Aufenthalt währte nur drei Wochen. Dann wurde er ermordet.

5. Willy und Horst Strauß aus Bad Ems waren Kinder eines Juden und einer Nicht-Jüdin. Weil ihr Vater im Konzentrationslager war und die Mutter für den Unterhalt der Familie sorgen musste und ihnen viel Freiraum ließ, kamen  beide in Fürsorgeerziehung. Aufgrund einer „Sonderaktion“ brachte man sie als „jüdische Mischlinge“ nach Hadamar. Drei Monate später starben sie - innerhalb von zwei Tagen.

6. und 7. Um zu zeigen, dass diesen Morden auch Menschen anderer Staatsangehörigkeit zum Opfer fielen, dokumentieren wir schließlich das Schicksal zweier Zwangsarbeiter: das des litauischen Zwangsarbeiters Josef J. und das der ukrainischen Zwangsarbeiterin Anna K. Beide wurden aus ihrer Heimat zur Zwangsarbeit verschleppt. Josef J. musste in den Tunnelanlagen von Dernau/Marienthal an der Ahr für Rüstungsbetriebe arbeiten, Anna K. bei einer Drahtzieherei in Bad Hönningen. An ihren Arbeitsplätzen fielen sie wegen Arbeitsunlust auf. Wenn man sich mit ihnen auch nicht verständigen konnte, so nahm man bei ihnen aufgrund ihres Verhaltens eine Geisteskrankheit an. Ihr Schicksal war dann schnell besiegelt: Sie wurden in die Anstalt Andernach eingewiesen. Als sich keine Besserung ergab, wurden sie nach Hadamar „verlegt“. Wenige Tage später waren sie tot – angeblich gestorben an Grippe bzw. Herzschwäche – tatsächlich aber höchstwahrscheinlich mit einer Überdosis Medikamenten ermordet.

All dieser Menschen wollen wir jetzt und beim internationalen Gedenktag am 27. Januar stellvertretend für die viele Millionen Menschen gedenken, die Opfer des Nationalsozialismus wurden. Wir wollen den Stummen eine Stimme geben, wie es im Alten Testament heißt: „Tue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind!“ (Sprüche Salomon, Kap. 31, Vers 8).

 

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.