In der Rhein-Zeitung vom 7. Januar 1999 folgte das Kurzporträt der Widetständlerin Maria Terwiel:
Maria Terwiel: "Hart werden! Fest bleiben!"
Widerstand gegen den Nationalsozialismus kam nicht nur aus den traditionellen politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen. Vielmehr schlossen sich engagierte, humanistisch gesinnte Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft und weltanschaulicher Tradition zu Widerstandsorganisationen und -gruppen zusammen. Eine solche sehr bedeutende war die Harnack/Schulze-Boysen-Organisation, die von den Nazis "Rote Kapelle" genannt wurde.
Eine der zahlreichen Frauen dieser Organisation war die im Jahre 1910 in Boppard/Rhein geborene Maria Terwiel. Ihr Vater, Dr. Johannes Terwiel, hatte nach seinem Studium in Bonn eine Stelle als Lehrer am Lehrerseminar in Boppard angenommen. Die Familie blieb aber nicht lange am Mittelrhein. Kaum war Maria ein Jahr alt, wurde der Vater an Lehrerseminare in der damaligen Provinz Posen versetzt. Nach dem verlorenen Krieg kam er wieder in den Westen zurück und wurde Prorektor am Lehrerseminar in Wittlich. Danach war er Schulrat beim Regierungspräsidium Köln und Regierungsdirektor und Dirigent der Schulabteilung der Regierung Düsseldorf. Schließlich ernannte man ihn zum Vizepräsidenten des Oberpräsidiums in Pommern. Maria Terwiel ging in Wittlich und Düsseldorf zur Schule und machte 1931 in Stettin ihr Abitur. Danach studierte sie in Freiburg i. Br. und München Rechtswissenschaft.
Nach der "Machtergreifung" verschlechterte sich die Lage der Familie entscheidend. Wegen seiner Zugehörigkeit zur SPD wurde der Vater wegen "politischer Unzuverlässigkeit" entlassen und in den Ruhestand versetzt. Maria Terwiel - wegen ihrer Mutter "Halbjüdin" - brach ihr Studium ab, als sie feststellen mußte, daß sie im Zuge der "Nürnberger Rassengesetze" nach dem Studium keine Stelle als Referendarin erhalten werde.
Sie ging nach Berlin und arbeitete in einem französisch-schweizerischen Textilunternehmen. In der Hauptstadt lebte sie mit ihrem Lebensgefährten, dem Zahnarzt Helmut Himpel, zusammen. Wegen der Rassengesetze war beiden eine Heirat unmöglich. Durch einen Patienten Himpels erhielten sie Kontakt zur Gruppe um Harro Schulze-Boysen.
Beide nahmen dann an unterschiedlichen Aktionen dieser Organisation teil. Im Vordergrund ihrer illegalen Arbeit stand die Verbreitung von Schriften und Flugzetteln. Besonders wichtig war die von beiden durchgeführte Aktion zur Verbreitung der berühmten Predigten des Münsteraner Bischofs von Galen (" Hart werden! Fest bleiben! Wir sind in diesem Augenblick nicht Hammer, sondern Amboß..."). Dieser hatte sich 1941 gegen die Unterdrückung der Kirche und gegen die als sog. Euthanasie getarnten Morde an Geisteskranken gewandt. Maria Terwiel schrieb diese Predigten auf der Schreibmaschine mit mehreren Durchschlägen ab und versandte sie.
Im September 1942 wurden Maria Terwiel und Helmut Himpel verhaftet und am 26. Januar 1943 wegen "Hochverrat und Feindbegünstigung" vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Helmut Himpel wurde am 13. Mai 1943 getötet. Maria Terwiel folgte ihm am 5. August 1943 in den Tod. Sie wurde in Berlin-Plötzensee hingerichtet und mit ihr weitere Widerstandskämpferinnen, wie es hieß "im Interesse der Kostenersparnis". Die Ablehnung des Gnadengesuchs trägt Hitlers eigenhändige Unterschrift.
Maria Terwiel ist wie auch die anderen Mitglieder der "Roten Kapelle" nicht vergessen. Neben mehreren (kürzeren) Biographien erinnert u.a. die Maria-Terwiel-Straße in ihrer Geburtsstadt Boppard an diese christliche Widerstandskämpferin.
Joachim Hennig in Rhein-Zeitung vom 07. Januar 1999
In der Ausgabe vom 13. Januar 1999 berichtete Hennig über einen polnischen Zwangsarbeiter:
Mieczyslaus J: „...weil ich soviel Hunger hatte und auch viel arbeiten mußte.“
Je länger der Zweite Weltkrieg dauerte je mehr ausländische Arbeitskräfte kamen ins Deutsche Reich. Die ersten waren polnische Kriegsgefangene, später kamen teils freiwillige, vor allem aber zur Arbeit gezwungene „Zivilarbeiter“ aus dem Westen und gerade auch aus dem Osten hinzu. Während des Krieges mußten - als Kriegsgefangene oder als „Zivilarbeiter“ - zwischen 10 und 12 Millionen ausländische Menschen - Männer, Frauen und Kinder - in Deutschland arbeiten.
Einer von ihnen war der im Jahre 1908 in Posen geborene Pole Mieczyslaus J. Er besuchte die deutsche Schule dort. Sein Vater und sein ältester Bruder kämpften im Ersten Weltkrieg auf deutscher Seite: der Vater fiel, der Bruder verlor in den Kämpfen bei Verdun ein Auge. Mieczylaus J. lebte in Polen, war von Beruf Klempner, verheiratet und hatte ein kleines Kind.
Nach dem Überfall Hitlers auf Polen 1939 kämpfte J. auf polnischer Seite. Wenige Wochen später wurde er verwundet und geriet in deutsche Gefangenschaft. Als er genesen war, entließ man ihn nicht nach Hause, sondern beorderte ihn als „Zivilarbeiter“ nach Traben-Trarbach. Ende 1941 wurde er vom Schöffengericht Koblenz wegen Diebstahls zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Unmittelbar aus dem Koblenzer (Gerichts-)Gefängnis in der Karmeliterstraße kam er zu einen Gastwirt und Winzer in einen anderen Moselort. Dort blieb er aber nur zwei Wochen. Er fiel auf, nachdem er drei Gläser mit eingekochtem Fleisch geöffnet, teilweise verzehrt und dann wieder an ihren alten Platz gestellt sowie aus dem Keller eine angebrochene Flasche Wein ausgetrunken hatte. Im anschließenden Strafverfahren ließ er sich dahin ein, er habe das Fleisch gegessen, weil er nach der Rückkehr aus dem Gefängnis viel Hunger gehabt habe und auch viel habe arbeiten müssen; leergegessen habe er die Gläser nicht, damit das nicht auffiele.
Eine Chance hatte Mieczylaus J. von vornherein nicht. Schon bei der ersten Vernehmung hatte sich die Gestapo Koblenz eingeschaltet und verfügt, daß er nach der Strafverbüßung ihr zugeführt werden sollte; ohne Bestrafung sollte er sofort der Gestapo vorgeführt werden. Bei dieser Sachlage konnte das Koblenzer Sondergericht schon fast entscheiden wie es wollte, es kam eigentlich nicht darauf an. Schließlich verurteilte es ihn aufgrund der neu geschaffenen Polenstrafrechtsverordnung und wegen Diebstahls zu drei Monaten Straflager. Da die Untersuchungshaft angerechnet wurde, hatte er die Strafe nicht zu verbüßen -vielmehr übernahm die Koblenzer Gestapo ihn unmittelbar in der Haft. Was mit Mieczylaus J. dann geschah, ist - wie in sehr sehr vielen solchen Fällen - nicht bekannt.
Für die Polen - wie auch für die Russen - galt damals ein Sonder“recht“. Sie mußten das „P“-Abzeichen tragen, Sperrstunden einhalten, durften keine Gaststätten besuchen u.ä. „Arbeitsbummelei“ konnte je nach der Schwere zur Einweisung in ein Konzentrationslager führen. Auf Geschlechtsverkehr mit einer deutschen Frau stand die Todesstrafe.
Diese Strafen verhängte und vollstreckte die Gestapo im wesentlichen selbst. Zu diesem Zweck besaß die Gestapo Koblenz einen fahrbaren Galgen. Er wurde bei Bedarf auf einen Lkw geladen und zu Exekutionen gefahren - nach Mülheim bei Koblenz, nach Bad Kreuznach, in die Nähe von Bad Neuenahr und anderswohin. Im Anschluß an die Hinrichtungen gab es für das Personal immer ein kleines Saufgelage mit Kognak und belegten Brötchen. Die Leichen der Polen wurden unterdessen in das Anatomische Institut der Universität Bonn verbracht.
Joachim Hennig in Rhein-Zeitung vom 13. Januar 1999