In der Rhein-Zeitung vom 14. Dezember 2000 folgte die Biografie des bündischen Jungen Mannes Edgar Lohner:
Bündischer Mythos als Hochverrat
Teil 6 der RZ-Serie von Joachim Hennig über Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz vom 14. Dezember 2000:
Edgar Lohner
Der totalitäre NS-Staat ließ keine autonomen Instanzen und Organisationen zu, nicht einmal nonkonformes Verhalten einzelner. Dies galt auch und gerade im Bereich der Jugend. Schon 1933 gab der Reichsjugendführer von Schirach das Ziel vor: „Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muss die HJ (Hitler-Jugend) die einzige Jugendorganisation sein.“ Deshalb verboten die Nazis erst den kommunistischen Jugendverband und dann die Sozialistische Arbeiterjugend. Die Jugendorganisationen der bürgerlichen Parteien lösten sich selbst auf. Dann schränkten die Nazis die Arbeit der konfessionellen Jugendverbände und der bündischen Jugendgruppen ein. 1936 folgte das Verbot der Bündischen Jugend. Das waren Gruppen, Freundeskreise bürgerlicher Jugendlicher, die ein Recht auf Selbstbestimmung und Selbsterziehung in Anspruch nahmen und eine Gegenkultur pflegten: die autonome Fahrt, das Zelten in Kothen, das Gruppenerlebnis, die Erfahrung mit Gleichaltrigen.
Trotz Verbot bildete sich in Bonn eine illegale Gruppe von Schülern, zu der auch der Andernacher Edgar Lohner gehörte. Sie veranstalteten Lager und Fahrten „nach bündischer Art“. In den Sommerferien 1937 - Edgar Lohner war 17 Jahre alt - fuhr er mit einem Freund zur Weltausstellung nach Paris. Dort lernten sie zwei jüdische Mädchen kennen, die zum Kreis um den Schriftsteller Karl Otto Paetel gehörten. Paetel war früher ein Führer der Bündischen Jugend gewesen, der wegen seiner sozialrevolutionären Ideen hatte emigrieren müssen. Er war in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, blieb aber in Paris weiter aktiv. 1938 und nach dem Abitur 1939 fuhren Edgar Lohner und andere Schüler der Bonner Gruppe wieder nach Frankreich. Sie vertieften die Kontakte zu Paetel sowie zu den beiden Jüdinnen. Tagsüber führten sie mit Paetel politische Diskussionen und ließen sich von ihm politisch unterweisen. Abends wurde „ein bündischer Betrieb aufgezogen“ und am Lagerfeuer wurden bündische Lieder gesungen. Man kam sich näher und Edgar Lohner schlief wiederholt mit einer der beiden Jüdinnen. Nach der Rückkehr ins „Reich“ veranstalteten die Bonner weitere Fahrten und Lager in der näheren Umgebung. Auch hielten sie brieflichen Kontakt zu Gleichgesinnten. Durch die Briefe wurde die Gruppe entdeckt, ihre Mitglieder kamen in Untersuchungshaft.
Die Folge davon waren zwei Prozesse gegen Edgar Lohner und gegen andere Mitglieder der Bonner Gruppe. Zunächst verurteilte sie das Landgericht Koblenz, Edgar Lohner u.a. wegen „Rassenschande“ zu neun Monaten Gefängnis. Das Gericht setzte sich dabei darüber hinweg, dass die „Rassenschande“ in Paris zu einer Zeit begangen worden war, in der sie im Ausland noch gar nicht strafbar war. Damit verstießen die Richter gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ („nulla poena sine lege“), getreu dem NS-Prinzip, dass der Satz „Kein Verbrechen ohne Strafe“ die höhere und stärkere Rechtswahrheit sei. Dann verhängte der Volksgerichtshof in Berlin gegen Edgar Lohner eine dreijährige Zuchthausstrafe und gegen den „Kopf“ der Bonner Gruppe sechs Jahre Zuchthaus wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Bestraft wurde damit der Kontakt zu dem Emigranten Paetel und die „Förderung seiner politischen Pläne“.
Im Nachkriegsdeutschland gingen die Gruppenmitglieder doch noch ihren Weg. Edgar Lohner hatte bald promoviert und war Dozent. Der „Kopf“ der Gruppe war gar Legationsrat im Auswärtigen Dienst geworden. Seine Doktorarbeit hatte das Thema „Jugendbewegung und Nationalsozialismus. Zusammenhänge und Gegensätze.“
Als SPD-Funktionär ins KZ
Teil 7 der RZ-Serie von Joachim Hennig über Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz vom 21. Dezember 2000:
Johann Dötsch
Mit Hitlers Vorbereitungen auf den II. Weltkrieg nahm der Terror weiter zu. Für die Bevölkerung im „Reich“ schufen die Nazis ein Sonder(straf)recht, das vielfach die Todesstrafe vorsah. Zugleich verlor das Strafrecht seine Bedeutung als Sanktion. Immer mehr ging die Gestapo dazu über, Menschen auch ohne Strafverfahren in Konzentrationslagern in „Schutzhaft“ zu nehmen. Die Nazis hatten es nicht mehr nötig, sich des „Rechts“ als Unrechtsinstruments zu bedienen: sie setzten den Terror unmittelbar ein. Eines dieser Opfer war der SPD-Funktionär und Gewerkschafter Johann Dötsch.
1890 in dem damals noch selbständigen Metternich geboren, absolvierte er eine Maurerlehre. Nach seiner Einberufung zum Militärdienst wurde er Berufssoldat und nahm am I. Weltkrieg teil, zuletzt als Feldwebel-Leutnant. 1919 trat er der SPD bei. Er arbeitete sich über den Ortsverein Metternich bis zum Parteisekretär und Vorsitzenden des Unterbezirks Koblenz hoch. 1927 schied er aus dem inzwischen eingegangenen Beamtenverhältnis beim Hauptversorgungsamt Koblenz aus, um sich ganz der SPD widmen zu können. Von 1929 bis 1933 war er gewähltes Mitglied des Provinziallandtages der Rheinprovinz.
Schon kurz nach dem SPD-Verbot im Juni 1933 kam Dötsch in „Schutzhaft“ in Koblenz. Eine längere Haft blieb ihm aber erspart, allerdings kam er 1933 noch einmal kurz in „Schutzhaft“. Inzwischen waren die Organisationsstrukturen der SPD zerschlagen, viele Funktionäre in der Emigration, Mitglieder resigniert und/oder mundtot gemacht. Dötsch musste für sich und seine Familie eine neue Existenz aufbauen. So wurde er notgedrungen Handlungsreisender in Seifenartikel. Ansonsten durfte er seinen Wohnsitz nicht verlegen und musste unauffällig leben, denn als früherer SPD-Funktionär wurde er überwacht.
Am 1. September 1939 begann der von Hitler entfesselte II. Weltkrieg. Für Dötsch überschlugen sich die Ereignisse: Zum 2. September erhielt er eine Einberufung zur Wehrmacht als Hauptmann der Reserve. Doch zuvor - am 1. September - wurde er in Koblenz überraschend verhaftet und ging von hier aus „auf Transport“ ins Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin. Ein solches Schicksal widerfuhr ihm - im Rahmen der „A-Kartei“-Aktion - zusammen mit ca. 850 Parteifunktionären und Gewerkschaftern.
Im KZ erhielt er die Häftlingsnummer 2357 und wurde wie viele andere auch unendlich gequält. Versuche, ihn freizubekommen - und sei es auch nur als Soldat - scheiterten. Er war bis zum Skelett abgemagert, als er mit den anderen Häftlingen kurz vor Kriegsende auf den Evakuierungs-/Todesmarsch geschickt wurde. Die völlig entkräfteten Häftlinge wurden zur Ostsee getrieben; wer nicht weiter konnte, erhielt den Genickschuss. Anfang Mai setzte sich die SS ab, endlich war man frei.
Dötsch blieb noch im Mecklenburgischen, zunächst um wieder zu Kräften zu kommen, später wegen der Nachkriegsverhältnisse. Erst im Oktober 1945 konnte er nach Koblenz zurückkehren. Er war Mitbegründer der SPD in Koblenz und
ab 1. Januar 1946 Präsidialdirektor („Minister“) für Arbeit und Soziales der Provinz Rheinland-Hessen/Nassau. Am 2. Oktober 1946 starb Johann Dötsch an einem Herzleiden, das er sich im KZ zugezogen hatte.