Auf den Hass folgt der Terror - nach "Halle" was nun?
Am Mittag des 9. Oktober 2019 versuchte nach den bisherigen Erkenntnissen ein rechtsradikaler Täter in der Synagoge in Halle ein Massaker zu verüben. Er wollte mit Waffengewalt in die Synagoge eindringen und möglichst viele der versammelten Juden ermorden, die dort am "Jom Kippur", dem höchten jüdischen Feiertag, Gottesdienst hielten. Ein Massaker unterblieb durch Zufall nur deshalb, weil es dem Täter nicht gelang, die besonders gesicherte Eingangstür der Synagoge aufzubrechen. Stattdessen tötete er in der Nähe eine 40jährige, ihn ansprechende Frau und - wild in einen Dönerimbiss schießend - einen 20jährigen Bauarbeiter, der dort Gast war.
Einen Monat vor der 81. Wiederkehr der Novemberpogrome vom 9./10. November 1938 ("Reichspogromnacht") ist damit der antisemitische Terror in Deutschland zurück. Das ist schrecklich, aber es war zu befürchten. Nie war der Antisemtismus in Deutschland ganz verschwunden, und die antisemitische Gewalt auch nicht.
Ein Großteil der Bevölkerung ist geschockt. Das Schlimme ist auch, dass nach einer Mitte Oktober 2019 veröffentlichten Umfrage des Jüdischen Weltkongresses der Antisemitismus in Deutschland weit verbreitet ist. Danach hegen 27 Prozent aller Befragten, das ist mehr als jeder vierte Deutsche, antisemitische Gedanken. 41 Prozent der Deutschen sind gar der Meinung, Juden redeten zu viel über den Holocaust Und dieser Antisemitismus ist längst "in der Mitte der Gesellschaft" angekommen.
Damit sind wir alle aufgerufen zur Solidarität mit den in Deutschland lebenden jüdischen Menschen, zum Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus. Dem verständlichen Schock und der Ratlosigkeit muss jetzt - endlich - ein entschlossenes und wirkungsvolles Handeln folgen. Dazu sind "der Staat" und "die Kommunen" und gerade "die Schulen" aufgerufen. Aber auch die Zivilgesellschaft muss jetzt "Flagge" und Zivilcourage zeigen.
Mit "Halle" und danach beschäftigt sich auch unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig in seiner Artikelserie "Erinnerung an NS-Opfer". Lesen Sie dazu die drei Beiträge im "Schängel".
Lesen Sie HIER "Was haben wir aus "Halle" gelernt und was tun wir jetzt?" im "Schängel" - Ausgabe 43 vom 23. Oktober 2019 -
Lesen Sie HIER "Auf den Hass folgt der Terror - nach 'Halle' was nun?" im "Schängel" - Ausgabe 42 vom 26. Oktober 2019 -
Lesen Sie HIER "Das Gift des Antisemitismus - gestern - heute - und auch morgen?" im "Schängel" - Ausgabe 44 vom 30. Oktober 2019 -
Auch in diesem Jahr hat unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig einen größeren Aufsatz im Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte veröffentlicht. Diesmal hat er sich mit der Geschichte der Stiftung Scheuern (damals: Heilerziehungs- und Pflegeanstalt Scheuern) in Nassau-Scheuern beschäftigt. Der Aufsatz ist hervorgegangen aus einem Vortrag, den Hennig auf der Tagung des Landtages „NS-Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Krankenmorde – regionale Perspektiven auf den Raum des heutigen Rheinland-Pfalz“ am 31. Januar/1. Februar 2018 im Bundesarchiv in Koblenz gehalten hat.
Lesen Sie nachfolgend eine kurze Einleitung des Aufsatzes:
Joachim Hennig: Anstalt Scheuern – die einzige evangelische „Zwischenanstalt“ der NS-„Euthanasie“,
in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, 45. Jg. (2019), S. 299-321.
Anstalt Scheuern – die einzige evangelische „Zwischenanstalt“ der NS-„Euthanasie“
von Joachim Hennig
I. Die Vorgeschichte der Anstalt Scheuern bei Nassau/Lahn
Die Anstalt Scheuern, heute Stiftung Scheuern und ein Teil der Stadt Nassau an der Lahn, geht zurück auf das Engagement eines evangelischen Kaplans und eines Lehrers, die Mitte des 19. Jahrhunderts ein sog. Rettungshaus für „verwahrloste Knaben“ planten, um sie zu „tüchtigen Bürgern heranzubilden“. Für dieses Projekt stellte der Lehrer sein Schulhaus zur Verfügung. Dort nahm er am 18. Oktober 1850 den ersten Jungen auf.
Förderlich für das Vorhaben waren auch zwei Töchter des Reichsfreiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, dessen Stammburg in Nassau an der Lahn lag. 1855 fand das „Knabenrettungshaus“ im Schlösschen, einem ehemaligen adligen Witwensitz, sein Domizil. Das war der Kern einer bis heute stetig wachsenden Einrichtung.
Für Scheuern war Vorbild das von dem evangelischen Theologen Johann Hinrich Wichern 1833 in Hamburg gegründete „Rauhe Haus“.2 Das war ein „Rettungshaus“ zur Aufnahme verwahrloster und schwer erziehbarer Kinder. Ziel seiner Arbeit war, Jugendliche, vor allem Jungen, zu behüten und zu versorgen – und auch zu erziehen. Das „Rauhe Haus“ war eine pädagogische Einrichtung, deren Fundament der christliche Glaube war und deren Alltag ähnlich einer großen Familie organisiert werden sollte. Es war eine Lebensgemeinschaft auf Zeit, bis die Jugendlichen auf eigenen Füßen stehen konnten. Wichern und sein Konzept wurden weit bekannt, als er im Jahr 1848 auf dem Evangelischen Kirchentag eine Rede zur Gründung des Central-Ausschusses für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche (heute: Diakonie) hielt.
Das Konzept des „Rauhen Hauses“ übertrug man an die Lahn und damit in das damalige Herzogtum Nassau. Nach dem Deutschen Krieg (1866) wurde das Herzogtum von Preußen annektiert und im Jahr 1868 ging es u.a. mit Teilen Hessens in der (preußischen) Provinz Hessen-Nassau auf. 1870 wurde Scheuern zu einer „Anstalt für Blödsinnige“, später „Idioten-Anstalt“. Nach ihrer Satzung war sie eine Einrichtung der Inneren Mission (heute: Diakonie Hessen); ihre Mitarbeiter mussten evangelisch sein, die Patienten wurden aber ohne Unterschied der Konfession aufgenommen.
Seit 1920 war der Lehrer Karl Todt Direktor der Anstalt Scheuern, Anstaltsarzt wurde Dr. Eugen Anthes. Beide nahmen an der „Fachkonferenz für Eugenik“ des Central-Ausschusses der Inneren Mission im Mai 1931 in Treysa teil. Dort trafen sich zum ersten Mal (und dann bis 1938 wiederholt) Pfarrer, Mediziner und auch einige Fürsorgerinnen zu „Gegenwartsfragen der Eugenik“. In der dabei verabschiedeten „Erklärung von Treysa“ sprachen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einerseits gegen jede Form der „Euthanasie“ und gegen die eugenische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch aus, befürworteten aber die religiös-sittlich als gerechtfertigt angesehene Sterilisierung erbbiologisch schwer Belasteter. ........
Aus Gründen des Urheberrechts ist der komplette Beitrag erst Ende 2020 verfügbar